27-08-2021, 14:11
Hallo,
es ist sehr wahrscheinlich aufgrund der Handlungsweise des gegnerischen Anwaltes, das er eine "Generalvollmacht" durch mein (volljähriges, nicht privilegiertes Kind hat. Mein Kind wusste davon allerdings angeblich nichts?
Kann ich den laufenden Unterhalt dann überhaupt schuldbefreiend an mein Kind zahlen, oder muss ich auf das Anwaltskonto zahlen?
es ist sehr wahrscheinlich aufgrund der Handlungsweise des gegnerischen Anwaltes, das er eine "Generalvollmacht" durch mein (volljähriges, nicht privilegiertes Kind hat. Mein Kind wusste davon allerdings angeblich nichts?
Kann ich den laufenden Unterhalt dann überhaupt schuldbefreiend an mein Kind zahlen, oder muss ich auf das Anwaltskonto zahlen?