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Anwalt Generalvollmacht, laufender Unterhalt?
#1
Hallo,

es ist sehr wahrscheinlich aufgrund der Handlungsweise des gegnerischen Anwaltes, das er eine "Generalvollmacht" durch mein (volljähriges, nicht privilegiertes Kind hat. Mein Kind wusste davon allerdings angeblich nichts?

Kann ich den laufenden Unterhalt dann überhaupt schuldbefreiend an mein Kind zahlen, oder muss ich auf das Anwaltskonto zahlen?
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#2
Ich kenne den Kontext nicht mehr, es ist besser solche Fragen im Fallthread zu stellen. Aber meinem Verständnis nach werden Schulen immer an einen rechtsfähigen Gläubiger direkt bezahlt, ausser dieser Gläubiger kann und darf das anders anweisen. Das scheint ja wohl nicht passiert zu sein bei dir.
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