15-09-2021, 21:15
Hallo,
ich habe mittlerweile, da ich alle Forderungen geleistet habe, die Vollstreckbare Ausfertigung des Titels, aus dem mein (volljähriges nicht privilegiertes) Kind die Lohnpfändung betreibt, im Original entwertet ausgehändigt bekommen. Dies hab ich meinem Arbeitgeber so vorgelegt und darauf hingewiesen, das die Forderungen vollumfänglich beglichen wurden und eine weitere Pfändung daher nicht mehr statthaft ist.
Mein Arbeitgeber weigert sich nunmehr die Lohnpfändung einzustellen, bis ich ihm "die originale Rücknahme für den betreffenden PfÜB durch den Gläubiger (bzw. Gläubigervertreter) eingereicht habe".
Ich habe noch nie von sowas gehört? Was soll das sein? Ist das so richtig?
(ich dachte bisher immer, es sei ausreichend den Originaltitel entwertet zu besitzen, damit nicht mehr gepfändet werden kann?)
ich habe mittlerweile, da ich alle Forderungen geleistet habe, die Vollstreckbare Ausfertigung des Titels, aus dem mein (volljähriges nicht privilegiertes) Kind die Lohnpfändung betreibt, im Original entwertet ausgehändigt bekommen. Dies hab ich meinem Arbeitgeber so vorgelegt und darauf hingewiesen, das die Forderungen vollumfänglich beglichen wurden und eine weitere Pfändung daher nicht mehr statthaft ist.
Mein Arbeitgeber weigert sich nunmehr die Lohnpfändung einzustellen, bis ich ihm "die originale Rücknahme für den betreffenden PfÜB durch den Gläubiger (bzw. Gläubigervertreter) eingereicht habe".
Ich habe noch nie von sowas gehört? Was soll das sein? Ist das so richtig?
(ich dachte bisher immer, es sei ausreichend den Originaltitel entwertet zu besitzen, damit nicht mehr gepfändet werden kann?)