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Arbeitgeber verlangt Aufhebung der Pfändung
#1
Hallo,

ich habe mittlerweile, da ich alle Forderungen geleistet habe, die Vollstreckbare Ausfertigung des Titels, aus dem mein (volljähriges nicht privilegiertes) Kind die Lohnpfändung betreibt, im Original entwertet ausgehändigt bekommen. Dies hab ich meinem Arbeitgeber so vorgelegt und darauf hingewiesen, das die Forderungen vollumfänglich beglichen wurden und eine weitere Pfändung daher nicht mehr statthaft ist.

Mein Arbeitgeber weigert sich nunmehr die Lohnpfändung einzustellen, bis ich ihm "die originale Rücknahme für den betreffenden PfÜB durch den Gläubiger (bzw. Gläubigervertreter) eingereicht habe".

Ich habe noch nie von sowas gehört? Was soll das sein? Ist das so richtig?

(ich dachte bisher immer, es sei ausreichend den Originaltitel entwertet zu besitzen, damit nicht mehr gepfändet werden kann?)
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#2
Ist ein Unterschied, ob eine bereits laufende Pfändung weg soll oder ob nicht erneut losgepfändet werden kann.
Lass dir vom Gläubiger die Befriedigung der Schuld nachweisen und gib das dem Drittschuldner, dem Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber weiss nicht, ob du alles bezahlt hast, deshalb will der die Sicherheit, dass nicht nochmal was abgeführt werden muss.
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#3
Ich habe ein Schreiben des gegnerischen Anwaltes, wo er neben anderen Angelegenheiten aufführt:

"Der zum xxxxxxx offenstehende Unterhalt von xxxxxx EUR wurde durch eine Zahlung des Gerichtsvollziehers ausgeglichen. Damit ist der Titel in Form des Urteils des AG xxxxx vom xxxxxxxx erledigt."

Ist das so ein Nachweis für die Befriedigung der Schuld?
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#4
Probiers einfach damit. Sollte reichen.
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