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Risiko eingehen oder Titel erstellen?
#1
Hallo zusammen,

ich hatte mich schon einige Zeit nicht mehr gemeldet, da noch ein Verfahren (Nutzungsabgabe – gemeinsames Haus) mit der Exe am OLG anhängig ist. Dieses Verfahren steht nun kurz vor dem Abschluss. Sobald das Urteil vorliegt, werde ich hier ausführlich  berichtet, wie Man(n) selbst in Zivilrechtsangelegenheiten in den unteren Instanzen benachteiligt wird.

Hier geht es nun um eine angestrebte Titulierung der Ex übers Jugendamt. Das Jugendamt hat mich aufgefordert, einen Titel ab dato mit
100 % Mindestunterhalt und ab 2027 für die 3. Altersstufe - ebenfalls mit 100 % Mindestunterhalt - abzugeben,

Vorher hatte ich jahrelang gut verdient. Nun ist mir meine Gesundheit wichtiger geworden und arbeite momentan als normaler kaufmännischer Angestellter und verdiene nicht mal ganz 1900,00 EUR Netto. Demnach ein kleines Gehalt.

Davon bezahle ich:

berufl. Aufwendungen 5%                                                               -92,22 €

Vorsorge Rente 4 %                                                                        -73,77 €

Schulgeld und Musikunterricht für das Kind                                     -145,00 €

Immobilienkredit (Ex wohnt im Haus mit Kind)                                 -500,00 €

Unterhalt Stufe 1. DÜ 100 %  Kind  Alter 7                                      -345,50 €

Es bleiben gerade mal 687,98 EUR übrig, wovon ich die Warmmiete von 632,00 € zu bezahlen habe. Somit ist klar ist, dass ich zum Teil von meinen Rücklagen und Familienunterstützung lebe. Übrigens ist mein Arbeitsvertrag nur auf 1. Jahr befristet.

Von der  Exe  bekomme ich ihrerseites bisher keinen Cent für die alleinige Hausnutzung des gemeinsamen Haus. Das Schulgeld und den Musikunterreicht bezahle ich vollkommen alleine. Mir ist es allerdings wichtig, dass die Kleine eine Bildung nach ihren Wünschen bekommt. Den KU habe ich seit Geburt regelmäßig bezahlt.

Bisher habe ich hinsichtlich der gewünschten Titulierung nichts unternommen, da ich glaube, bei einer Gerichtsverhandlung (trotz RA-Pflicht) nicht unbedingt schlechter wegzukommen, da ich nicht mal auf den Selbstbehalt komme. Zudem bezahle ich neben den KU das Schulgeld und Unterricht alleine. 

Mein RA empfiehlt allerdings die Titulierung, da er meint 100 % wäre für mich ja nicht so dramatisch. Grund: Bei Unterschreitung des Mindestunterhalt könnte die Gefahr bestehen könnte, das Haus "auf Anweisung" in Vermögen umzuwandeln. Allerdings lebt ja die Ex und Kleine in unserem gemeinsamen Haus. Ich hatte auch überlegt, die Titulierung zum Anlass nehmen, das bisherige "Residenzmodell" gerichtlich zu hinterfragen, da meine Kleine gerne im Wechselmodell leben würde – (kennt sie von einem Freund).. auch wenn dafür die Chancen gering sind.

Meinen Fragen:

Wie schätzt ihr generell die Lage ein? Auf Risiko gehen oder Titel erstellen?

- Schulgeld und Musikunterricht ist zusätzlicher Mehrbedarf den ich alleinen bezahle und die Exe hat mit Ihrem Einkommen, Mieteinnahmen und KU (zweit Kinder) weit über
3000,00 EUR Netto.
- Wie lange dauert es, bis das JA frühstmöglichst einen Gerichtstermin veranschlagen könnte?
- Wenn mir das OLG einen Nutzungsentschädigung für das Haus zuspricht, werden die Einnahmen das als normales Einkommen gerechnet?
- Wie sieht es aus, wenn ich in ein paar Jahren in Rente gehe? Wie sehen da der Selbstbehaltwerte beim KU aus?

Vielen Dank im Voraus!
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#2
Das Risiko ist gross, dass du zu mindestens Mindestunterhalt verurteilt wirst, wenn du nicht titulierst. Das zu vermeiden wird schwierig. "Auf die Gesundheit achten und weniger verdienen" wird dir als unzulässiges arm machen reingedrückt. Du kannst froh sein, wenn du "nur" zu Mindestunterhalt verurteilt wirst.

Deine zusätzlichen Leistungen solltst du allerdings einstellen oder wenigstens korrekt berechnen. Mehrbedarf für Schule und Musikunterricht ist beispielsweise anteilig der Elterneinkommen zu bezahlen. Arbeitet und verdient die Mutter nichts? Eine Immobilie, die du der Ex und dem Kind bezahlst wirst du auf diese Weise auch nicht halten können. Entweder du kannst es dir leisten und wenigstens ein Teil deiner Zahlung wird auch auf den Unterhalt angerechnet oder du kannst es dir nicht auf Dauer leisten, dann muss sie verkauft werden. Es ist nicht deine Pflicht, Kosten der Ex zu übernehmen und trotzdem vollen Unterhalt zu bezahlen. Wohnkosten sind bereits im Kindesunterhalt enthalten in Höhe von einem Anteil von 20 Prozent.

Geht man von einem Optimalszenario aus, Kindesunterhalt wegen Übernahme der Wohnkosten gekürzt, kein Mehrbedarf mehr bezahlt, dann komme ich aber auf eine frei verfügbare Summe, von der du noch lange nicht leben kannst. Deine eigenen Wohnkosten sind zu hoch und dein Einkommen zu niedrig. Der Weg wird irgendwann sowieso zum Immobilienverkauf führen. Immobilien sind bei Unterhaltspflicht immer eine Katastrophe, man wird dadurch immobil und jederzeit böse erpressbar.
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#3
(16-05-2022, 12:49)superdupersonic schrieb:  
- Wie sieht es aus, wenn ich in ein paar Jahren in Rente gehe? Wie sehen da der Selbstbehaltwerte beim KU aus?

Wenn du in Rente gehst dürfte der Selbstbehalt dem eines nicht Erwerbstätigen entsprechen... aktuell 960€
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