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Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen.
#1
Hallo zusammen,

ich bezahle freiwillig Kindesunterhalt nach der 9. Stufe in der DD-Tabelle für zwei Kinder nebst Mehrbedarf und Sonderbedarf. Die Mutter lebt komplett von diesen Unterhaltszahlungen und dem Kindergeld. Mein Gesamtbrutto als Angesteller liegt weit im sechsstelligen Bereich. Bisher haben wir uns außergerichtlich einigen können und ich wurde von ihr direkt nach der Trennung vor einem Jahr schriftlich zum Unterhalt und Einkommensoffenlegung aufgefordert.

Da ich aktuell hohe berufliche Aufwendungen habe und finanziell meine Zukunft ordentlich planen muss, wollte ich mich mit euch über sinnvolle und realistische Annahmen bei dem bereinigten Netto bei einem Gutverdiener austauschen. Leider waren meine bisherigen Anwälte (Spezialisierung Familienrecht...) ein Totalreinfall und nicht wirklich kompetent bei diesem Thema. Anscheinend kann man(n) bei Zahlungen, die über den Mindestunterhalt hinausgehen, einiges von seinem Netto bereinigen lassen.

Ich bin gespannt auf eure Kommentare zu den folgenden Punkten. Vielleicht könnt ihr diese Liste auch ergänzen? Danke euch!

Vermögensaufbau:

1. Obacht beim Investieren: Wer hier anscheinend ein Aktiendepot mit einer Dividendenstrategie fährt, der hat die falsche Entscheidung getroffen, da alle Dividenden direkt besteuert werden und als unterhaltsrelevantes Einkommen gelten. Ein thesaurierender Aktien-ETF (also einer, der nicht ausschüttet) wäre hier die bessere Wahl. Die Realisierung der Gewinne kann erfolgen, wenn keine Unterhaltspflicht mehr besteht und man kann als Bonus sogar noch viele Steuern sparen wenn man gleichzeitig seine Arbeit reduziert und damit dient die Entnahme im Depot sogar der eigenen Altersvorsorge bzw. Altersteilzeit.

2. Realisierung von Gewinnen: Kennt sich jemand mit weiteren Strategien aus, die Kapitalerträge deutlich reduziert? Ich habe mal gelesen, dass Aktiengewinne beim Verkauf einzelner Aktien nicht angesetzt werden beim Einkommen, da dies eher einem Glücksspiel gleicht und keine nachhaltige Strategie ist. D.h. wenn ich jetzt meine Microsoftaktien mit +800 % Gewinn verkaufe, muss ich diesen Gewinn nicht als Einkommen ansetzen? Wie sicher ist hier die Rechtsprechung? Oder sollte ich lieber noch die Aktien solange halten bis meine Unterhaltspflicht erloschen ist? Evtl. kann man auch gemäß FIFO-Prinzip die später gekauften Aktien auf ein anderes Depot übertragen und erstmal nur diese verkaufen während man die älteren Aktien mit mehr Gewinnen noch hält.

3. Reduzierung der eigenen Arbeitszeit als Arbeitnehmer auf 60 - 80 % und gleichzeitige Gründung einer UG oder GmbH in der man die Gewinne drinlässt und sich nur wenig bzw. ein marktübliches Gehalt auszahlt. Hat damit jemand Erfahrung? Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat man als Selbstständiger gegenüber einem Angestellten? Leider sind hier Steuer- und Familienrecht teilweise sehr widersprüchlich. Kann ich mich direkt auch zu 100 % selbstständig machen oder bekomme ich dann direkt Probleme, da ich "nur noch" z.B. 80k im Jahr verdiene, womit aber zumindest immer noch der Mindestunterhalt und ggf. mehr zahlbar ist.

4. Selbstgenutzte Immobilien. Inwiefern könnte man hier Tilgung und Kreditrate für den Vermögensaufbau nutzen ohne, dass dies auch als eigene Altersvorsorge gewertet wird? Vermietung von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder einer Einliegerwohnung? Wie kann man hier die Mieteinnahmen realisieren ohne, dass diese direkt das eigene unterhaltsrelevante Einkommen stark erhöhen? (Z.B. Denkmalschutz, Ansetzen von Instandhaltungsrücklagen etc.).

5. Gibt es einen Versicherungsmantel in dem man investieren kann? Die Versicherung kann z.B. auf Anweisung Aktien mit Gewinn verkaufen und reinvestieren ohne, dass dies ein Steuerereignis bzw. unterhaltsrelevantes Einkommen beim Versicherungsnehmer generiert.

6. Gibt es Summen / Grenzen beim Vermögen ab denen man sich Sorgen machen muss, dass man gezwungen ist, dieses Vermögen so anzulegen, dass Gewinne ausgeschüttet werden? Was sind mögliche Gegenstrategien, abgesehen vom Bargeld / Edelmetall unterm Bett?

Einkommen und das bereinigte Netto. Was ist abzugsfähig?:

1. Kirchensteuer. Ich denke, hier gibt es keine Diskussion, selbst wenn man später wegen einer sponanten Erleuchtung eingetreten ist.

2. Berufsunfähigkeitsversicherung. Dient der Absicherung der eigenen Arbeitskraft und sollte daher auch direkt abzugsfähig sein, auch wenn diese erst später abgeschlossen wird.

3. Altersvorsorge. Nicht nur bei Selbständigen sind 23 % vom Bruttoeinkommen abziehbar sondern auch bei Angestellten. Liegt der angestellte Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (90600 € Brutto im Jahre 2024) so liegen die gesetzlichen Beiträge bereits bei ca. 19 % und hier kommen als Differenz die berühmten 4 % Privatvorsorge ins Spiel die man als Otto-Normalerverdiener typischerweise abzieht. Verdient der Arbeitnehmer allerdings mehr als 90600 € Brutto so kann er die vollen 23 % von diesem Mehrbetrag ansetzen, wenn er diese auch wirklich investiert.

4. Laufende Kredite. Welche Kriterien gibt es hier laufende Kreditraten abziehen zu können die bereits vor der Trennung existierten?

5. Berufliche Aufwendungen: Zweitwohnsitz, Hotels, Pendelfahrten, Berufskleidung etc. Ich komme jedenfalls auf weit mehr als 5 % bei meinen Aufwendungen.

6. Mehrkosten für erhöhten Betreuungsaufwand. Oder ist es hier realistischer, dass dieser den eigenen Selbstbehalt erhöht, weil man z.B. zwei Kinderzimmer benötigt für die Umgangswahrnehmung?

7. Steuererklärungen. Kann man diese im Rahmen der gesetzlichen Frist max. hinauszögern oder ist man verpflichtet diese direkt im nächsten Jahr einzureichen (Wer nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, hat bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres Zeit) ? Damit könnte man diese Nachzahlungen etwas strategisch steuern, insb. gegen Ende der Unterhaltspflicht.

8. Gibt es Zuwendungen des Arbeitsgebers die nicht auf der eigenen Lohnabrechnung / Steuererklärung als Brutto oder Netto auftauchen?
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#2
In deiner Liste zum Vermögensaufbau hat nur Punkt 3 eine leichte Berührung mit dem Unterhaltsrecht. Grundsätzlich ist es immer ein Problem, Tabellenstufen runterzugehen, weniger Unterhalt zu bezahlen. Bei 80 000 EUR Brutto im Jahr würdest du von Stufe 9 auf Stufe 6 fallen. In deinem Fall ist nichts tituliert, nehme ich an, es ist etwas einfacher ohne Titel anstatt einen bereits bestehenden hohen Titel durch Klage nach unten abzuändern.

Feste Regeln gibt es nicht. Vor Gericht kann alles herauskommen. Klingt widersinnig, es geht ja um Geld und Zahlen, man nimmt immer an dann würde es auch feste Regeln geben, ist aber nicht so. Das Juristengesockse begründet seine eigenen schamlosen Raubzüge immer mit dem Lied des Einzelfalls, jeder Fall sei unterschiedlich und müsse (kostenpflichtig) einzeln betrachtet werden. Ich würde mal sagen, von Stufe 9 auf Stufe 6 incl. einer Begründung wie "ich habe einen Stent eingesetzt bekommen, Arzt rät dringernd, Stress zu reduzieren" hat gute Chancen. Ohne Begründung und Mutti verbleibt nur noch so viel, dass sie Sozialleistungen benatragt: Schlechte Chancen.

Einkommen:

1. Richtig.

2. Richtig. Hat der Bundesgerichtshof so entschieden, weils eh nicht viel ausmacht: BGH vom 27.05.2009, XII ZR 111/08.

3. Auch das stimmt.

4. Bei Kindesunterhalt auf Mindestunterhaltsniveau: Null. Drüber sind Kredite auch nur sehr eingeschränkt zu berücksichtigen. Etwa ein Kredit zu Beziehungszeiten, der dem Kind zugute kam. Kauf eines bescheidenen Kinderzimmers etwa.

5. Hier gilt das Prinzip, alles einfach mal vorlegen und dann sehen, was zugestanden wird und was nicht, anschliessend ggf. es vor Gericht drauf ankommen lassen. Oberhalb 10% sind berufsbedingte Aufwendungen aber auf jeden Fall kaum mehr durchsetzungsfähig. Auch hier hast du es etwas leichter, weil du dich auf höheren Stufen der DD bewegst. Weiter unten wird man eher von dir verlangen, dass du Kosten reduzierst. Etwa ein Umzug Richtung Arbeitsplatz anstatt Geltendmachung von Fahrtkosten.

6. Erhöht nur den Selbstbehalt, bringt dir also nichts.

7. Wenn keine vorliegt, musst du auch keine vorzeigen. So wie Richter rechnen, könnte dir das aber auch zum Nachteil gereichen.

8. Bargeld...
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#3
Wenn dein Einkommen weit im 6-stelligen Bereich liegt, dann steht vorne definitiv keine 1 und auch keine 2 mehr. In dem Fall würde ich mich über die Tabellenstufe 9 einfach freuen und die Füße still halte. Es kann nur schlimmer kommen!
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#4
Grant79, was Vermögensaufbau Punkt 2 betrifft, so glaube ich, dass du falsch liegst. Alle Anwälte, die ich konsultiert habe, haben mir gesagt, dass der Verkauf von Aktien, unabhängig vom Grund des Verkaufs, wenn er zu einem Gewinn (nach Abzug von Kosten und Verlusten) führt, bei der Berechnung der Unterhalt berücksichtigt werden muss.

Was mir gesagt wurde ist: Zu "Einkünfte aus Vermögen" gehören Zinsen aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus "Kapitalbeteiligungen an Gesellschaften", Erträge aus der Anlage von Schmerzensgeld.
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#5
Wie Du schon selbst bemerkt hast, ist das Unterhaltsrecht in Deutschland vergleichbar mit der chinesischen Mauer - und zwar bemannt. Dort Schlupflöcher zu finden, können wohl nur Mutanten und Marvel-Helden.

Ich will hier auch gar nicht irgendeinen zusätzlichen Senf in Bezug auf Deine Auflistung finanzieller Möglichkeiten/Einnahmen eingehen. Da bist Du selbst offensichtlich fit und teilweise fitter als ich.

Eine Sache aber wird gerne vergessen. Du redest richtigerweise von den Gefahren der verlangten Auskünfte und deren Offenlegung. Ich wundere mich immer und immer wieder, wie offenherzig Väter sind, wie sehr sie teilweise noch Kontakt zu Exen pflegen und sich ausspionieren lassen, ohne es zu merken. Das mag bei Dir nicht der Fall sein, aber die oberste Doktrin muss Geheimhaltung sein.

Übersetzt: Ich gebe nur raus, was ich muss, was ohnehin schon alle wissen und was offensichtlich anderweitig erzwingbar ist. Gehaltsnachweise zum Beispiel. Anders gesagt: Wenn ich ein Aktiendepot habe, indem ich mir z.B. die App "Traiding 212" auf´s Handy runter lade, vergesse ich das natürlich. Edelmetalle zu Hause aufbewahrt, lassen sich wunderbar vergessen usw. usw.

Nicht in der schufa vermerkte Banken, sollte man als Zweit- und Drittkonto nutzen. Evtl. auch eine ausländische Bank. Ja, auch hier können Dinge heraus kommen und man sollte das Realisieren von Gewinnen während der Unterhaltspflicht vermeiden - wenn es geht - und so hast Du das auch schon geschrieben, aber das "Vergessen" solcher Dinge im Rahmen einer Auskunft ist der erste Schritt.

Kommt irgendein Teil dessen doch heraus, dann "Huch! Sorry, habe ich vergessen", hat man eben Pech gehabt. Also baut man vorher ein System auf, dass diese Risiken minimiert. Vollständige Sicherheit hat man sowieso nicht.

Zudem redet man sich arm. Das geht ganz einfach und das streut man dort, wo man weiß, dass es an die ex weiter getragen wird. Habe ich mal gemacht und hat funktioniert.

Nicht die Gestaltung schützt, dafür sind die Möglichkeiten zu eng, sondern die geheimhaltung. Ein Auskunftsverfahren dauert nur einen kurzen Zeitraum. Die Geier wollen Geld sehen und das schnell. Geprüft wird es von lustlosen Anwälten mit vielen Fällen auf dem Tisch und ahnungslosen Sozialpädagoginnen, die zwar gierig aber meist auch bisschen doof sind. Das ist der Punkt, mit dem man spielen muss.
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#6
Reden ist Silber und schweigen Gold.
Die Tatsache, dass du minutiös diesen Text verfasst hast zeigt, dass es dich mehr Nerven als alles andere kostet.
Wenn es Dir zu viel wird, zahl halt weniger solange nichts tituliert ist, sonst kommt es irgendwann eh zu Gericht.

Denk dran es ist für die Kinder! ? Spaß

Gib nur das nötigste an.
Maximal Gehaltsnachweise.

Mach dich frei von diesen X-Fragestellungen.
Grüße aus Stufe 12!
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#7
(18-06-2024, 09:42)Grant79 schrieb: Einkommen und das bereinigte Netto. Was ist abzugsfähig?:

- Beiträge zur Risikolebensversicherung

Sobald Vermögen/Immobilie(n) vorhanden Testament erstellen und einen Vermögensverwalter/Person die sich um die Vermögenssorge des Erbes der Kinder kümmert (mind. bis diese Volljährig sind). Somit hat die Ex keinen Zugriff auf das Erbe das den Kindern zusteht.
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#8
Vielen Dank für deinen Beitrag, Grant79.

Denke bei deinen Kapitaleinnahmen auch darauf, dass seit kurzem wieder eine Vorabpauschale auf deine Aktien fälllig ist, auch wenn Du nichts verkauftst.
Das war in den letzten Jahren auf Grund der negativen Zinsen nicht der Fall.
Das kann den Steuer-Freibetrag schnell überschreiten lassen. Dabei ist weniger der Betrag von Interesse, sondern die Offenbarung im Steuerbescheid, dass es viel Vermögen gibt.

Bei P2P-Geschäften gibt hier Gestaltungsspielraum (natürlich ganz legal). Du musst soweit ich weiß erst dann Steuern zahlen, wenn du über das Geld verfügen kannst.
Und das ist man meist erst dann, wenn Du dir das Geld auszahlst. Aber genaueres muss dir dein Steuerberater sagen.
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#9
Das 1. was man sich fragen sollte ist, ob man mehr Geld als verbleibende Lebensjahre hat und ob / warum / wieviel man vererben möchte.

Als 2. sollte man sich fragen, ob der Unterhalt einen wegen der Ex oder aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ärgert. Das bremst einen mitunter, um keine übertriebenen Risiken einzugehen oder die Schwelle der Legalität zu überschreiten.


Dann gelten folgende Grundsätze.
A) Vermögen
Das kann nur herangezogen werden, um DDT Stufe 1 sicherzustellen. Ansonsten gilt nur das Einkommen. Wenn Du also brav das minimum der DDT Stufe 1 bezahlst, geht niemanden an, was Du an Vermögen hast und wie Du es verwendest.

B) Einkommen
Guck in die Steuererklärung und dann kennst Du alle Einkommensarten. Diese werden alle für den Kindesunterhalt herangezogen. Gleichermaßen kannst Du dort nachschauen, was das Einkommen mindert.


Jetzt kannst Du überlegen,
i) ob Du genug Vermögen hast, um das Arbeiten aufzuhören oder
ii) brav weiter bezahlst
iii) kreativ Dein Einkommen minderst


Bei iii) -- also kreativ das Einkommen mindern -- bist Du immer auf der Schwelle zu Steuerhinterziehung / Steuerbetrug. Deshalb ist 2. wichtig! Du musst aufpassen, dass Du aus Wut über die Ex (oder wegen eines persönlichen Ungerechtigkeitsgefühl) nicht plötzlich etwas unüberlegtes machst und dann die Steuerfahndung im Nacken hast. Du solltest Dich da mit einem Steuerberater abstimmen, um auf der legalen Seite zu bleiben.


Nun welche Möglichkeiten gibt es für iii). Das meiste hast Du benannt und bist gut aufgestellt.
In der Selbständigkeit gibt es noch ein paar. Da musst Du aber aufpassen.

Denk mal an den Unternehmer, der sich von seinem Angestellten beim privaten Umzug helfen läßt oder mit der Familie auf Firmenkosten essen geht oder mal Putzmittel kauft und damit die Wohnung statt das Büro säubert oder das Firmenauto mal für eine private Fahrte tankt. Rechtlich gesehen sind das alles Privatentnahmen und werden im überschaubaren Maße geduldet. Die Steuerfahndung von München und Bautzen haben sicherlich unterschiedliche Duldungsschwellen. Bei Deinem Einkommen musst Du für einen merklichen Effekt in Größenordnungen rein, wo es niemand mehr dulden wird. Dieser Tip wird Dir vermutlich nicht viel bringen.

Das Weitere ist das verschieben von Einkünften auf Dritte. Das typische, was jeder selbständige kennt, ist die Ehefrau auf 400Euro basis anzustellen oder nach einer Pleite wird ein Avatar zum Geschäftsführer. Der Avatar ist die Ehefrau, die Kinder, Mutter, die Schwester, etc. Die werden Geschäftsführer (oder Gesellschafter oder angestellte Berater) und ziehen den Überschuss ab. Ein paar Euro kannst Du vielleicht so bekommen, wird bei Deiner Größenordnung nicht viel bringen.
Wenn Deine Mutter Dir das dann als Schenkung oder Erbe in 20 Jahren zurück gibt, sollte das meiner Meinung nach völlig legal sein, solange Du die Schenkungs- / Erbschaftssteuer bezahlst. Ob ich recht habe und ob der Steuernachteil größer als der Unterhaltsersparnis ist, solltest Du mit einem Anwalt klären. Ob Du dem Avatar vertrauen kannst, ist die andere Frage.

Als Dritte Möglichkeit kannst Du mit einer Firma die Auszahlung in die Zukunft verschieben. Bloß weil ich 5 Programmierer einstelle, die mir ein Programm schreibe, habe ich noch lange kein Unternehmensvermögen geschaffen (bzw. muss ich es in der Bilanz nicht aktivieren). Das Programm funktioniert ja nicht und läßt sich nicht verkaufen -- also ist der Marktwert 0. Wenn ich das dann in 10 Jahren fertig gestellt habe und verkauft bekomme, mache ich einen außergewöhnlichen Gewinn. Da musst Du jetzt selber überlegen, was das richtige Produkt und der richtige Zeitraum ist (Forstwirtschaft, Oldtimer,.....) Da musst Du einen Steuerberater fragen, welches Produkt dort paßt --- meine Vorschläge sind reine Spekulation.


Wenn ich auf Deinen Namen schaue und "79" als Alter unterstelle, bist Du an der Schwelle, wo man über "1" nachdenken kann, wenn man Vermögen aufgebaut hat. Wenn man aber kein Vermögen hat, was ich unterstelle, dann denkt man über die Vermögens-Schaffung nach.
Wenn Du dann dabei zusehen muss, wie die Ex sozusagen Dein Geld benutzt, um ihren Lebenstraum von faulenzen mit Kindern realisiert, ist das ganz schön bitter.
Bei Deinem Gehalt könntest Du nämlich in 10 Jahren soweit seien nicht mehr arbeiten zu müssen. Du hast die Chance Dir ein Vermögen aufzubauen, wenn die liebe Ex Dich über die Kinder nicht so dermaßen und auf Jahre aussaugen würde.
Du wirst sozusagen am Boden gehalten und statt in Deine Zukunft musst Du in den Lebenstraum der Ex investieren und stehst dann am Ende Deiner Lebensarbeitszeit ohne Vermögen dar (bzw. mit unbefriedigendem).

Eine solche Pille schlucken zu müssen ist hart und ich kann verstehen, dass es die Risikobereitschaft erhöht. Solche Tips wird Dir aber weder ein Anwalt noch dieses Forum geben, wenn es das ist was Du suchst.
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#10
Vielen Dank für eure zahlreichen Kommentare!

Anbei gehe ich auf ein paar Punkte ein:

@JohnDoe2000: Ich habe bisher zwei Möglichkeiten bei einmaligen Aktiengewinnen gefunden bei meinen Recherchen (Beispiel: Die +800 % Microsoft Aktien im Depot, die ich nun endlich als naiver und glücklicher Privatanleger verkaufe und geläutert lieber in ETFs umschichte, damit ich an der üblichen weltweiten Marktrendite partizipiere).

Möglichkeit 1: Die Aktiengewinne werden auf einen größeren Zeitraum gestreut. 10k € Gewinn bei den Microsoftaktien könnten über drei Jahre gestreut werden, sodass nur 3,3k € angesetzt werden im Jahr für die Unterhaltsberechnung.

Möglichkeit 2 (Mein Favorit...): Die Aktiengewinne einzelner Aktien sind den Gewinnen aus einem Glücksspiel gleichzusetzen, wenn man Aktienhandel nicht professionell bertreibt. Ein privater Anleger hat nicht das nötige Wissen oder die nötigen Mittel, um hier den Markt mit den beliebigen Kursschwankungen einzelner Aktien nachhaltig schlagen zu können. Hierzu finde ich zumindest einige Seiten und ein Urteil vom OLG Stuttgart aus dem Jahre 2001:

https://unterhaltsrechtdeutschland.wordp...erheblich/
https://www.frag-einen-anwalt.de/Aktieng...62245.html

@Peperoni: Gute Punkte. Nehme ich auf!

@Nappo und Jens80: Das stimmt natürlich. Die Geheimhaltung hat oberstes Gebot und die Helfer haben meist wenig Ahnung von den "bösen Mathe- und Finanzthemen". Den Umgang diskutierte ich in diesen Faden nicht, der beschäftigt mich leider aktuell mehr als das finanzielle Thema. Aber natürlich beschäftigt mich das finanzielle Thema enorm, da wir nunmal in einer kapitalistischen Gesellschaft leben in der man vieles mit Geld lösen kann.

@Matthias: Die Vorabpauschale macht mir Sorgen. Diese fällt nur auf ETFs an und nicht auf Einzelaktien. Damit sollen die Quellsteuern und die späteren Teilfreistellungen anscheinend ausgeglichen werden, da bei einem Fonds andere Realisierungsregeln gelten. Ich habe die Befürchtung, dass unser Staat diese Vorabpauschale in der Zukunft als "teilweise realisierte Gewinne" interpretiert und diese noch unscheinbare Pauschale noch irgendwann als Einkommen herangezogen wird wenn nun immer mehr Bürger in passive ETFs investieren.

Stimmt. Im Steuerbescheid der Bank taucht dann auch die Vorabpauschale auf und damit sind Rückschlüsse auf die Höhe der ETF-Investitionen möglich. Aber: Dann macht es eigentlich Sinn, dass ich mein ETF-Depot bei einer separaten Bank führe und ggf. Einzelaktien mit Gewinnen, Dividenden und anderen Zinszahlungen bei anderen Banken. Damit bin ich nicht verpflichtet den Steuerbescheid der einen Bank mit meinem thesaurierenden ETF-Depot anzugeben, da dies keine Kapitalerträge sind.

@AllesDurch: Ich habe mal ein Urteil gesehen, wo man sein Vermögen verwerten musste, da man nicht den maximalen Betreuungsunterhalt zahlen konnte, den die Mutter vor Geburt verdient hatte. Finde ich leider aktuell nicht. Über die Firma Auszahlungen in die Zukunft zu verschieben, finde ich charmant, muss ich mir mal genauer überlegen wie dies in meiner Branche realisierbar ist.
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#11
"Alles-durch" hat es ja in seinen letzten Absätzen beschrieben wie man es machen kann. Entweder den Weg über eine Firma und die Gewinne erst später ausschütten oder die Variante mit den Oldtimern als Geldanlage. Hatten wir ja in der Vergangenheit auch schonmal diskutiert.
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#12
(20-06-2024, 21:19)Grant79 schrieb: @AllesDurch: Ich habe mal ein Urteil gesehen, wo man sein Vermögen verwerten musste, da man nicht den maximalen Betreuungsunterhalt zahlen konnte, den die Mutter vor Geburt verdient hatte. Finde ich leider aktuell nicht. 

Ein wichtiger Punkt!
Der lautet Gewohnheitsrecht und Gerichtigkeitsempfinden, was die Kindschaftsbranche leider allzugern den fehlenden Kenntnissen der Finanzmathematil entgegen stellt. Die Rechtfertigung heißt dann Kindeswohl.

Du solltest Gas geben und den Unterhalt schnellstmöglich reduzieren. Lieber zu wenig als zu viel zahlen. Nachzahlen geht immer, wegnehmen nimmer. 

Sobald Du gegen das Gewohnheitsrecht bzw. eine bewiesene Leistungsfähigkeit ankämpfst, wird es blutig, weil das Kind einen Lebensstil gewohnt ist, den man jetzt nicht mehr reduzieren kann, hier und da angemeldet ist, blablabla 

Da werden von den Mamis gefackte Quittungen vorgelegt, Falschaussagen bei Gericht, da schwört auch gerne die Freundin, etc. Das hat für die Mamis keine Konsequenzen, will auch keiner was von wissen -- wenn Du es beweist heißt es Notlage der Mami statt Betrugsversuch und Dir wird ausspionieren des Kindes vorgeworfen

Darum darfst Du keine Faktenlage schaffen. Stufe 9 + Mehrbedarf - Sonderbedarf etc. würde ich extrem aufpassen.


Was das verschieben von Gewinnen betrifft sind vermietete Immobilien sehr sympatisch. Was ist bei einer runter gekommenen Bude Instandhaltung und was Wertschaffung. Ein neues Badezimmer kostet schnell mal 40.000. Das verändert aber den Wert der Immobilie nicht, sondern ist m.E. immer noch Instandhaltung oder die Fassade sanieren.
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#13
Achtung: selbstgenutzte Immobilie. Hier kommt der Wohnvorteil zu tragen. 

Das machte bei mir ein plus auf das Einkommen von 1500 Euro aus. Bei mir wurde dieser Wert eben mal durch googlen bei Immoscout vor Gericht bestimmt. Als damit nicht einverstanden war, hatte mir die Richterin ein Gutachter mit entsprechen Kosten vorgeschlagen.

Abziehen kannst du hier nur Zinsen des Haus-Darlehens, Altersvorsorge (Immobilie gilt als solches) Feuerversicherung und Grundsteuer. Wenn du keinen Handstrich selbst machst und alles finanzierst, dann reduziert sich der Wohnvorteil deutlich. Wenn du dagegen viel in Eigenregie über die Jahre machst, wird es böse.

Auch bei einer teilweise Vermietung ist es nicht viel besser. Der Ertrag aus der Vermietung nach Steuer ist nicht üppig. Der Beitrag der Nebenkosten beim Halten der Immobilie hilft allerdings. Rückstellungen werden ähnlich behandelt wie Umgangskosten beim Vater.

Mehr dazu siehe Leitlinien.
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#14
(20-06-2024, 21:19)Grant79 schrieb: @JohnDoe2000: Ich habe bisher zwei Möglichkeiten bei einmaligen Aktiengewinnen gefunden bei meinen Recherchen (Beispiel: Die +800 % Microsoft Aktien im Depot, die ich nun endlich als naiver und glücklicher Privatanleger verkaufe und geläutert lieber in ETFs umschichte, damit ich an der üblichen weltweiten Marktrendite partizipiere).
...
Wenn man beruflich mit Finanzinstrumenten arbeitet, dann können diese Links richtig sein.

Ich verstehe aber, wenn man nicht Aktien-Profi ist, deine Argumentation nicht ganz. Das Gesetz ist klar, so wie ich es verstanden habe: Aus der Steuererklärung kann man die Gewinne entnehmen.
Deine anderen Argumente sind meiner Meinung nach vernünftig, und zwar ähnlich wie die, die ich selbst den Anwälten vorgetragen habe. Der ehrlichste aller Anwälte sagte zu mir: "Herr Doe2000, sehen Sie, in meinem Berufsstand versteht die überwiegende Mehrheit absolut nichts von Zahlen, außer hoffentlich den Zahlen, die auf dem Kalender stehen; Ihre Argumente werden nicht akzeptiert werden".

Die freundlichen Juristen überlassen es jedem, selbst zu entscheiden, wie man seine private Altersvorsorge realisiert, so zumindest die Theorie. Nun, wenn man sich für Investitionen am Aktienmarkt entscheidet, ABER die Transaktionen dieser Investitionen zu Gewinnen wie Dividenden/Ausgleichszahlungen/etc. führen, dann zählen sie alle bei der Unterhaltsberechnung, so wie ich es verstehe.

Ein Family Office oder eine GmbH ähnliches Konstrukt, die das Vermögen verwaltet, wurde bereits erwähnt. Nach meinem Verständnis ab mehreren Millionen rentabel/anwendbar.

Es ist schon schwer genug, sich um eine private Altersvorsorge zu bemühen, wenn man sich dann auch noch mit Juristen und Familiengerichtsgesetzen herumschlagen muss. Es ist absurd, es ist offensichtlich widersprüchlich; aber das ist der Preis, den wir zahlen müssen, wenn wir uns, aus welchen Gründen auch immer, auf den falschen "Begleiter" in dem Familienprojekt eingelassen haben, das uns dorthin führt, wo wir nicht hinwollten.
Im Laufe des Lebens erleiden Menschen alle Arten von Betrug. Manche Menschen werden sogar schon vor ihrer Geburt betrogen.

Mir wurde von einigen Anwälten auch gesagt, dass mehr als der maximale DT- Einstufung nicht beansprucht werden kann, da "es kein Recht auf Teilnahme am Luxusleben des Zahlers gibt". Mit anderen Worten: Wer, aus welchen Gründen auch immer, an der Spitze der Tabelle steht, sollte keine großen Probleme haben. Und ich stelle mir vor, dass "nicht viele Probleme haben" diese Realität sehr gut widerspiegelt, wenn man sich in der Situation befindet, in der man eine solche Menge an Einkommen hat.

Es gibt einen neuen Gesetzesentwurf der "FTP", soweit ich weiß. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ein "steuerbefreites Wertpapierdepot" zu haben, in dem private Rentengeschäfte getätigt werden. Mit dieser Lösung könnte alles "gelöst" sein; es könnte gelöst sein, weil es, wenn das Gesetz es nicht vorsieht, davon abhängen wird, dass ein Richter es akzeptiert, nicht wahr?
ABER, und "aber" mit doppelten Großbuchstaben, ich traue nicht einmal der Tinte, mit der dieses Gesetz/Gesetzesentwurfs gedruckt wurde. Ich bin mir sicher, dass es in diesem Gesetz viele Implikationen gibt, die es zu analysieren gilt, wie z.B. in der Riester-Rente war. (wer das Kleingedruckte der RR gelesen und verstanden hatte, hat keinen Pfennig darin investiert).
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