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(20-02-2026, 12:29)Sumpfhai schrieb: Okay also kann ich ohne Bedenken das Wechselmodell vorschlagen das ich mit der Frau von der Hilfsstelle gemacht habe?
Das ist so gut wie andere Vorschläge. Versuche jedenfalls nicht, im Jugendamt zu erklären dass die Ex das Kind gar nicht betreuen könne. Betreuung in ihrer Zeit ist Sache der Ex. Soll sie doch erklären, wie sie es macht. Baue vielmehr darauf, dass die Ex damit in der Praxis scheitert.
Das Ganze ist eh ein Luftgefuchtel, das reine Hoffnungen zur Basis hat und wertlose Absichten verkündet. Die Ex hat hat nun mal keine Wohnung, es könnte genausogut sein dass sie auch keine findet und dann hast du ein tolles Wechselmodellpapier, aber hockst weiter gemeinsam mit ihr in derselben Wohnung. Da kann dann das Kind von deinem in ihr Zimmer wechseln...
Wertvoll wäre, wenn sie WIRKLICH woanders wohnt, WIRKLICH eine Ausbildung macht und du WIRKLICH die Kinderbetreuung überwiegend machst, weil es gar nicht anders geht bei ihr. Keiner der drei Punkte ist eingetreten, alles reine Hoffnung.
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Nun daher wurde mir ja gesagt, dass es erst eine Trennungsvereinbarung mit Umgangsplan fürs Kind geben muss bevor sie auszieht. Damit es vorher geklärt ist. Vorher darf sie nicht ausziehen. So wurde mir das gesagt. Weil sonst könnte sie das Kind einfach in ihrer Wohnung behalten und ihn nicht mehr raus rücken. Ist das also nicht sinnvoller so eine schriftliche Vereinbarung vor ihrem Auszug zu treffen?
Und du sagtest Kinderbtreuung ist ihre Sache in ihrer Woche.
Heißt aber dann nicht, dass sie Fremdbetreuung alleine entscheiden kann oder? Weil genau das ist es ja. Allein schon aus dem Grund, dass ich unseren Sohn nicht irgendwelchen wildfremden Betreuern anvertrauen will wenn ich da doch da bin.
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Tja, der Auszug ist ja nun abgesagt statt zugesagt.
Sicher kann sie Fremdbetreuung in ihrer Zeit organisieren in eurem fiktiven Wechselmodell nach dem fiktiven Auszug. Soll sie. Aber wie gesagt, das wird teuer bis unmöglich. Baue vielmehr darauf, dass die Ex damit in der Praxis scheitert. Ich würde es sogar vermeiden, Erklärungen dazu zu fordern. Soll sie da nun voll reinrauschen und nicht zu viel vorher drüber nachdenken.
Ich sage auch nicht, dass eine Trennungvereinbarung über die Betreuung schlecht ist. Ich sage aber, dass sie weniger wichtig ist wie du jetzt hoffst.
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So ne Vereinbarung ist nice to have. Es kann nicht schaden, das Wechselmodell schriftlich festzuhalten. Rechtlich bindend ist sowas nicht.
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Es wäre vielleicht besser gewesen ihr zu helfen die Wohnung zu bekommen. Dann hätte sie jetzt schon die Schlüssel und könnte umziehen. Jetzt hocken wir noch wer weiß wie lange unter einem Dach.
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Ich denke aber mal, du hast wenig Lust das deine Mum dann ihre Wohnung zahlen muss. Genau das passiert dann nämlich mit der Bürgschaft. Wenn deine mum reich ist, okay. Aber so wie die alte drauf is und durchdreht würd ich das niemals machen… wurde aber jetzt auch schon öfter erklärt. Das ist sehr riskant.
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Wir waren soeben wieder beim Gespräch mit dem Jugendamt. Die Trennungsvereinbarung die ich mit der Frau von der Helferstelle gemacht habe wurde nicht ernst genommen. Die Mitarbeiterin vom Jugendamt sagte, dass das Blödsinn ist. Und ich mir eine andere Beraterin suchen soll.
Auch wurde gesagt, dass meine Mutter besser die Bürgschaft übernehmen soll. Sie sagte wenn nicht schnell eine räumliche Trennung stattfindet dann ist es massive Kindeswohlgefährdung
und die vom Jugendamt wollen beim Gericht beantragen dass das Kind aus der Familie genommen wird. Und wir beide das Sorgerecht verlieren. So wurde es gesagt. Daher soll meine Mutter die Bürgschaft machen damit die Trennung schnellstens stattfinden kann. Und dass wir wegen dem Wohnsitz beide zum Anwalt gehen sollen. Und sollten wir das nicht tun und meine Frau kann nicht ausziehen dann wollen sie uns das Kind beiden wegnehmen.
Daraufhin hab ich die Frau von der Helferstelle wieder angerufen. Sie war sauer und meinte "Auf keinen Fall unterschreiben. Die spinnen doch alle. Hören Sie nicht aufs Jugendamt"
Was soll ich nun tun? Wem glaube ich?
Ich habe Angst
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das ist drohen mit empfindlichen übel, wenn du etwas nicht tun willst - was der andre will...
nötigung auf höchster ebene. hast namen und dienstrang? dienstaufsichtsbeschwere beim LRA!
nicht beim jugendamt!
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Ja hat die Helferfrau auch gesagt. Sie ruft morgen früh beim Jugendamt an und sagte "Den werde ich morgen was erzählen, jetzt ist feierabend".
Also die Helferfrau ist sehr konsequent und kann sich gut durchsetzen.
Das muss man ihr lassen.
Aber kann das Jugendamt uns echt das Kind wegnehmen? Es heißt ja es ist Kindeswohlgefährdung wegen dem Streit zuhause. Und wenn wir uns nicht schnell räumlich trennen wird das Kind da raus geholt.
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Scheint so, dass mein Beispielbrief doch nicht so schlecht gewesen wäre.
Hatte eine ganz ähnliche Jugendamtsfrau in meinem Fall. Geradezu durchgeknallt. Und da muss ich dir knallhart sagen: Die musst du rauskegeln. Hart. Du wirst sonst in jedem Detail fertiggemacht.
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25-02-2026, 19:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2026, 19:31 von Sumpfhai.)
(25-02-2026, 19:02)p__ schrieb: Scheint so, dass mein Beipielbrief doch nicht so schlecht gewesen wäre.
Hatte eine ganz ähnliche Jugendamtsfrau in meinem Fall. Geradezu durchgeknallt. Und da muss ich dir knallhart sagen: Die musst du rauskegeln. Hart. Du wirst sonst in jedem Detail fertiggemacht.
Also mit der Helferfrau zusammen arbeiten?
Die ist nämlich knallhart und direkt. Die nimmt kein Blatt vorm Mund und hat es beim letzten Telefongespräch mit dem Jugendamt so weit getrieben bis die Frau vom Jugendamt sich bei mir entschuldigt hat.
Heute beim Gespräch hat sie meine Helferin schlecht geredet und gesagt ich soll mir eine andere "vernünftige" Helferin suchen weil meine nur Quatsch erzählt.
Aber meine Helferin meint, dass die Frau vom Jugendamt das nur sagt, weil sie sie loswerden will.
Die Helferin kennt auch einen sehr guten Anwalt und sagte wenn, dann nehme ich nur ihren. Weil die meisten Billiganwälte die mit Prozesskostenhilfe usw. arbeiten nur das notwendigste tun und nichts taugen.
Den Anwalt den sie kennt ist eigentlich nur für reiche Menschen, aber sie will mit dem sprechen und meint wir regeln das schon irgendwie.
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(25-02-2026, 19:30)Sumpfhai schrieb: Also mit der Helferfrau zusammen arbeiten?
Ja, voll und ganz. Die bringt genau das mit, was dir fehlt.
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Die Bürgschaft zu unterschreiben wäre also absolut keine gute Idee?
Ich lese viel und hab auch ChatGPT gefrag. Da wird mir gesagt, dass man mit dem Jugendamt lieber kooperieren sollte da es sich negativ auswirken kann wenn man sich gegen das Jugendamt stellt.
Laut ChatGPT würde mir die Helferin eher schaden als nützen.
Man hört überall andere Meinungen. Ich habe nur Angst das falsche zutun. Woher soll ich wissen welcher Weg der richtige ist?
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25-02-2026, 20:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2026, 20:49 von Sneax001.
Bearbeitungsgrund: Nachtrag
)
Du kannst dir das fast selber beantworten. Würde es deiner Mutter schaden, wenn sie die Bürgschaft unterschreibt und deine ex sich dazu entscheidet nicht mehr zu zahlen, und deine Mutter müsste dann die gesamte Miete zahlen? Vermutlich würde das deine Mutter ziemlich schaden (Vermutung) und wie hoch schätzt du ein das deine ex plötzlich die Wohnung nicht mehr zahlt? Vermutlich sehr hoch so wie die abdreht. Also ziemlich dumme Idee. Meiner Meinung nach. Und das Jugendamt hat nicht zu entscheiden ob deine Mutter eine Bürgschaft unterschreibt. Die Jugendamts Tanten drohen gerne und schießen über das Ziel hinaus. Und Chatgpt hatte letztens Probleme mir zusagen wie viele E das Wort Erdbeere beinhaltet. Ist ein hilfreiches Tool. Aber bei weitem nicht fehlerfrei oder allwissend. Da würd ich mich auf die Erfahrungen von den Leuten hier mehr verlassen
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Die Jugendamtsdame kann ja selber ein Bürgschaft unterschreiben, wenn sie das für so dringend hält. Das hätte ich ihr so vor den Latz geknallt.
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Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man, sofern kein Gerichtsbeschluss vorliegt, der eine persönliche Anwesenheit bei den Treffen vorschreibt, dass die Kommunikation mit den Institutionen ausschließlich schriftlich erfolgt verlangen.
Man sollte einen Anwalt konsultieren, aber: nach dem, was du gerade geschrieben hast, könnte man die Aussage dieses Beamten ernst nehmen, als gäbe es also ausreichende Gründe, eine schriftliche Kommunikation (ohne Ausnahmen) zu verlangen. Wenn sie das nicht akzeptieren, könnte man eine formelle schriftliche Beschwerde einreichen. Aber wie gesagt: Vielleicht wäre es besser, einen Anwalt zu konsultieren?
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(25-02-2026, 19:30)Sumpfhai schrieb: Also mit der Helferfrau zusammen arbeiten? 100% ja, die Frau ist perfekt und macht richtig gute Arbeit!
Ersetze sie auf keinen Fall durch ChatGPT. Das wäre das dümmste, was du tun kannst.
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Hatte ich als Scherz aufgefasst. Wenn es ernst gemeint war, kann dir keiner mehr helfen.
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