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Frau kann Lebensversicherung des Mannes kündigen
#1
Eine Ehefrau kann die Lebensversicherung ihres Mannes kündigen, wenn sie den Originalversicherungsschein vorlegen kann. Das hat nach Angaben der Zeitschrift «Finanztest» (September-Ausgabe) das Oberlandesgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall hatte die Frau dem Versicherer die Police vorgelegt, die Kapitallebensversicherung des Mannes gekündigt und sich den Rückkaufswert von 5.491,97 Euro auszahlen lassen. Aktenzeichen: OLG Bremen 3 U 45/07.

Deshalb wie in der Trennungsfaq im ersten Kapitel geraten: Seine Papiere sicher aufbewahren. Ausserhalb des Zugriffs von Madame. Auch schon, bevor sich eine Trennung ankündigt.
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#2
Es geht hier um eine Vertragsklausel (§ 11 ALB 86) und darum, dass der Mann anstatt seiner Frau die Versicherung verklagt hatte.
Die Zusammenfassung im folgenden Link empfinde ich als kompakt und plausibel.

http://www.finanzenchannel.de/urteile-17,12936.html

Ich muss gerade mal was in meinen Unterlagen kontrollieren!Wink

Danke und tschüß
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