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Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen
#1
Die österreichische Justizministerin Bandion-Ortner hat sich noch weiter vorgewagt. Sie spricht sich dafür aus umgangsverweigernden Müttern der Kindesunterhalt eingefroren wird.

http://www.salzburger-fenster.at/redakti...plant.html
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#2
Der Vorschlag ist Mist. Er bedeutet, dass es bei Exen von finanziell kaputtgemachten Väter kein solches Druckmittel gäbe. Es ist typisch für die unterhaltfetischisierenden Länder, zu denen auch Österreich gehört, dass auch Umgang monetarisiert wird. Grad so, also ob man alles und jedes auf Unterhalt zurückführen und damit lösen könne.

Die Sache ist doch völlig klar: Umgangsverweigerung bedeutet fehlende Bindungstoleranz, ein fehlender Grundpfeiler der Erziehungsfähigkeit. Somit muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Erziehungsunfähigen weg und zusätzlich muss die kurzfristige Möglichkeit bestehen, sie für die Dauer der Umgangstermin in Arrest nehmen zu können, damit sie nicht dazwischenfunken kann.
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#3
Ich finde harte Maßnahmen für harte Boykotteusen ja auch ok, nur sollte es auch mildere Maßnahmen für kleinere Vergehen geben.

Sonst heißt es nachher wieder: "Das ist zwar nicht schön, aber dafür können wir einer Mutter ja nicht das Kind wegnehmen oder sie gar in den Knast stecken!"

Deswegen finde ich Zwangs- oder Ordnungsgeld über 25.000,- immer so sinnlos, weil jeder weiß, dass sowas sowieso nie verhängt wird.

Da können 100,- oder 1.000,- € deutlich wirksamer sein.

Und sowas kann auch verhängt werden, wenn Vadder nichts zahlt.
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#4
(31-08-2010, 13:19)beppo schrieb: Ich finde harte Maßnahmen für harte Boykotteusen ja auch ok, nur sollte es auch mildere Maßnahmen für kleinere Vergehen geben.

Sonst heißt es nachher wieder: "Das ist zwar nicht schön, aber dafür können wir einer Mutter ja nicht das Kind wegnehmen oder sie gar in den Knast stecken!"

Deswegen finde ich Zwangs- oder Ordnungsgeld über 25.000,- immer so sinnlos, weil jeder weiß, dass sowas sowieso nie verhängt wird.

Da können 100,- oder 1.000,- € deutlich wirksamer sein.

Und sowas kann auch verhängt werden, wenn Vadder nichts zahlt.

Das Problem ist doch ein ganz anderes, die Druckmittel sind da, egal in welchem Land, sie werden nur nicht angewand.

Es gibt die drei Ebenen:
1. Ist der Gesetzestext
2. Wie die Gesellschaft lebt, wie ihre Traditionen sind etc.
3. Das was die Richter entscheiden, die Polizei verfolgt etc.

In Deutschland gibt es z.B. den Umgangspfleger, der dafür da ist den Umgang zwischen den Eltern zu vermitteln, warum setzt ein Richter diesen nicht ein? Weil die Mutter in unserer Gesellschaft (und das gab es auch vor dem Feminismuss) einfach als Beschützerin des Kindes gesehen wird. Sie ist einfach gut und wenn sie das Kind nicht an den Vater geben will, so hat sie ihre Gründe und die muss man respektieren ... Ein anderer Grund ist, Richter haben keine Ahnung, weder von dem was man mit einem Upfleger machen kann, noch was der machen kann ... Richter sind Entscheider, haben aber keine Ahnung wie ihre Entscheidung durchgesetzt wird. Was wir aber brauchen sind Konfliktmanager, die helfen mit den Eltern eine Lösung zu finden.

Das bedeutet, hier richten sich die Richter nach den armen Frauen, die Ihr ganzes Leben der Kindererziehung widmen, sich in selbstaufopferungsvoller Weise in die wirtsch. Abhängigkeit des Mannes begeben haben, .... Dieser Frau willst Du jetzt noch 100 Euro abverlangen das sie die Kinder nicht zu ihrem Exmann lässt?

Richter haben heute genug Möglichkeiten einen Umgang durchzusetzen, leider haben sie Jura studiert und nicht das praktische Leben.
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#5
In Österreich diskutiert man die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen an das Besuchsrecht zu knüpfen, damit der Vater ein Druckmittel für die Durchsetzung des Umgangs mit seinen Kindern hat:

Da Mütter und Väter derzeit Probleme haben, ihre Besuchsrechte nach Scheidungen durchzusetzen, denken die Familienrichter an Geld als Druckmittel. Wenn beispielsweise eine Mutter verhindert, dass ein Vater sein Kind sieht, müsste der Vater zwar weiterhin Alimente in voller Höhe bezahlen. Ein Drittel des Geldes käme aber auf ein gesperrtes Konto, das dem Kind mit 18 Jahren zugänglich wäre. Umgekehrt, so Täubel-Weinreich, könnte es auch Konsequenzen haben, wenn sich ein Vater nicht um sein Kind kümmert. Dann soll die Mutter höhere Forderungen stellen können.
http://diepresse.com/home/bildung/erzieh...me_bildung


Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#6
na da höre ich doch schon die Feministinnen schreien Big Grin die armen (im Sinne von rationaler Intelligenz), armen (im Sinne von emotionaer Intelligenz) Muttis Sad

1/3 auf ein Sperrkonto,
2/3 kann der boykottierte Vater einbehalten,
Unterhaltsvorschuss streichen - wären meine Vorschläge
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#7
Nach dem EGMR-Urteil findet in Österreich ein Umdenken statt:

"Es führt kein gesetzlicher Weg an der gemeinsamen Obsorge der Eltern vorbei." Eine andere Interpretation des aktuellen Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist für Michael Stormann, Leiter des Abteilung Familienrecht des Justizministeriums, nicht denkbar. Eine ministerielle Arbeitsgruppe befasst sich bereits mit einem Gesetzesentwurf.
http://derstandard.at/1296696690709/Geme...te-geplant
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#8
In Österreich erreicht die Diskussion bald ihren Höhepunkt. Justiz- und Frauenministerin streiten sich um Väterrechte:

"Für mich gilt: Zuerst das Beste fürs Kind. Für die Justizministerin gilt: Zuerst die Automatik. Ich möchte, dass bei strittigen Scheidungen weiter die Gerichte entscheiden, was das Beste für das Kind ist". ...
Dass Vätern unehelicher Kinder ein einseitiges Antragsrecht auf die gemeinsame Obsorge eingeräumt werden soll, ist der Frauenministerin recht. Zu klären sei, ob die Möglichkeit, diesen Antrag quasi gleich nach der Geburt zu stellen, nicht etwas zu früh sei - "wenn der Vater noch gar nicht weiß, was Vater sein heißt".

http://kurier.at/nachrichten/2076405.php

Wissen Mütter denn, was Müttersein heißt?
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#9
Beinahe täglich trudeln Artikel zur geplanten Obsorge-Reform ein.

Eines meiner persönlichen Highlights dieser Tage ist das heute veröffentlichte Interview, mit Fritz Kaltenegger und Helene Klaar.
Helene Klaar war bereits in der Vergangenheit, als eine Mischung so ca. aus Sch.wab und Benkel.berg aufgefallen - nicht nur optisch. Big Grin

Die Frau hat echt was zu sagen, keine Frage!
Zum Doppelresidenzmodell:
Zitat:Das finde ich toll, wenn ein Kind nachts aufs Klo muss, dass es nachdenken muss, wo es gerade ist.
Zum Abholen des Kindes, durch den Vater (logisch!!!):
Zitat:Das Hauptproblem haben wir aber immer mit der Ausübung des Besuchsrechts - etwa wenn ein Vater kommt, das Kind abholt, es vorne im Auto einsteigen lässt und einen Kavaliersstart hinlegt.
So allgemein, über Männer:
Zitat:Die Fälle, wo der Vater wegen der neuen Tussi andere Interessen hat und die Kinder nicht einmal besucht, sind wesentlich häufiger als die Fälle von den Vätern, die sich aus Sehnsucht nach den Kindern verzehren.
Und auch über die Trennungsgründe:
Zitat:Der häufigste Scheidungsgrund in Österreich ist nach meiner Erfahrung das zweite Kind. Weil die Männer diese Belastung nicht aushalten.
Kaltenegger ringt nach Luft und ist bemüht Haltung zu bewahren!

Man muss aber auch einfach mal Zugeständnisse machen.
Wenn einem so eine erscheint wie die wenig fromme Helene, darf man keinen frischen Atem erwarten, wenn die den Mund aufmacht.

Obsorge: "Ehen scheitern an den Kindern"
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#10
Die Optik dieser Frau(?) korreliert auffallend mit ihren Äußerungen.
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#11
Beim Anblick dieser fast Halbgöttin im "LILA" Pudel...ähm Rollpulli musste ich unweigerlich an die Geschichte aus "Wie ticken Exenwirkich" denken, Stichwort Schneeanzug. Und es bleibt zu hoffen, dass der etwas verwirrende Blick von Frau Klaar ganz klaar nix mit Feminissmus zu tun hat. Aber naja, von Äußerlichkeiten kann man nun wirklich nicht auf Herzlichkeit schließen. Da sind die Ansichten Gott sei Dank verschieden.
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#12
Der Artikel ist aber nicht schlecht, weil Kaltenegger zu Wort kommt und seine Aussagen schön mit denen von Klaar kontrastieren. Über den bin ich einigermassen überrascht, wenn die CDU so weit wäre die ÖVP hätten wir schon viel gewonnen. Sätze wie die hab ich von irgendeinem CDU-Knilch noch nie gehört:

"Es geht nicht darum, wer recht oder wer schuld hat, sondern um das Beste für das Kind - und das ist gemeinsame Betreuung durch Vater und Mutter, auch nach einer Trennung."

"Es gibt viele Fälle, wo Väter, die willens sind, sich um ihre Kinder zu kümmern, diese Möglichkeit nicht bekommen, weil sie nicht gelassen werden."

Klaar und Kaltenegger - ein Generationenkonflikt.
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#13
@p...

Da stimme ich Dir voll und ganz zu.

Es geht um das Beste für das Kind. Daher frage mich immer wieder, warum Leute immer noch glauben, dass vor dem Hintergrund der heutigen Allgemeinlage nur ein Elternteil das besagt Beste für das Kind richten könnte, wenn beide Elternteile dazu sehr viel besser in der Lage sind. Aber genau das wird aus veralteter Tradition immer wieder fast perfekt verhindert.

Im Strafrecht werden Menschen aus lächerlich anmutenden Gründen heraus hoch bestraft. Umgekehrt bleiben im Familienrecht Dinge wie Missbrauchsvorwürfe, Vorwürfe von Vergewaltigung und häusliche Gewalt völlig unbestraft. Solche brutalen Vorwürfe werden bis zum Erbrechen gutgeredet von angeblichen Gutmenschen.

Für mich gibt es definitiv keinen Grund, noch länger zuzuwarten mit der Gesetzesänderung hin zu gemeinsamer Sorge von Geburt an und in Sachen Unterhalt muss faktische eine Revolution stattfinden. Diese mit Durchfütterung von Müttern, die durchaus selbst für sich sorgen könnten und müssten, allein schon ihrer Kinder wegen, die muss aufhören. Basta.
Kindsunterhalt wird nicht diskutiert. Wer Kinder hat, hat auch zu leisten, aber entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. Also weg mit diesem ganzen fiktiven und erhöhten Plunder.
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#14
@blue...

Und exakt das gelang mir in der Praxis umzusetzen. Wohlgemerkt. Ich war nicht mit der Mutter verheiratet, hatte bereits vor der Geburt die Vaterschaft zu meinem Sohn anerkannt und die KM hatte keine Probleme damit, mit mir beim Jugendamt am Tage der Vaterschaftsanerkennung auch gleich nioch die gemeinsame Sorge zu vereinbaren. Und ab seiner Geburt lebte mein Sohn in meinem Haushalt ganz offiziell angemeldet und das mittels Haushaltbescheinigung, die ich meinem Arbeitgeber eingereicht hatte. Somit brauchte ich auch keinen KU zu zahlen. Wie auch, an mich selbst? Achja. Just mit der Geburt meines Sohnes wurde meinem Antrag auf Dienstversetzung stattgegeben. Ich konnte also ab Geburt meines Sohnes auch an einem Wohnort arbeiten. Ergo konnte ich Kind und Arbeit ziemlich gut unter einen Hut bringen.

Ich habe, so ist nun mal die Sachlage, keinen Barunterhalt an die Kindsmutter zahlen brauchen, weil ich mindestens genauso an der Pflege und der Erziehung unseres gemeinsamen Kindes beteiligt war und diese Beweisführung konnte ich lückelos erbringen vor Gericht erbringen. Ergo kapierte das Gericht auch, dass ich mir wegen der Tatsache, dass mein Sohn in meinem Haushalt angemeldet war, auch für ihn keinen Kindesunterhalt selbst zahlen brauchte. Na und über Umgang, Besuchsrecht etc. musste ich so wohl ja auch kaum mit der KM rumdiskutieren. Mein Sohn lebte ja schließlich in meinem Haushalt.

Was die KM nicht wusste, war, dass ich wusste, dass sie von Anfang an falsch spielte. Das brach ihr später das Genick, sprich, sie flog auf und als Ausweg blieb nur Flucht ins Frauenhaus.

Fazit für mich. Die Olle hat grundsätzlich nicht alle Latten am Zaun und das schon seit weit vor meiner Zeit als DurchgangsONS. Aber es darf niemand wissen, dass ich so denke, denn das wäre fatal für die Zukunft. Du weißt doch was @profiler pfelgt zu sagen..nix gegen die Mutter, bloß nix gegen die MutterBig Grin

Ach ja. Thema ist ja Unterhalt mit Umgang verknüpfen. Scheint so, dass mir das irgendwiebereits vor den Ösis gelungen war.

Schönen Sonntag noch
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#15
Der beste Kommentar von Klaars hanebüchene Unterstellung "Bei der Mutter wird es natürlich und gesund ernährt, beim Vater gibt es täglich Schlagobers ..."

"Dass jemand, eine Frau und Mutter, der mindestens 50kg zu viel mit sich herumschleppt Vätern unterstellt, sie würden ihre Kinder nur mit Schlagobers ernähren, während Mütter für gesunde Ernährung stehen, ist irgendwie schon fast lustig, würde es sich hier nicht um ein sehr, sehr ernstes Thema handeln."
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#16
Als Nicht-Ösi und somit um die Strukturen Ösi-Ländischer Bundesministerien total unbedarfter und kenntnisfreier Krautfresser, sei mir mal eine vermutlich vollkommen daneben gehende Frage erlaubt:

Wer ist Dr. Reinhold Mitterlehner und für was ist der mit seinem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig?
Selbst die Suchfunktion dieses Forums konnte mir keinen Hinweis auf die Existenz dieses Herrn über das Gedöns liefern.

Warum diskutieren in der Sorgerechtsfrage
1. lediglich Frauen
2. aus den zwei Ministerien (BMJ, BKA(?))
3. ohne den Krawattenhalter, aus vorgenanntem Ministerium, für alle Alles und Jeden, außer Frauen und deren Paragrafinnen?

Was hat es mit den Aufteilungen der Ministerien zu tun?
Wieso Frauen und Öffentlicher Dienst dort, während Wirtschaft und der Rest der Baggage am anderen Ende?
Und abschließend: Kennt den zuständigkeitsbefreiten Mitterlehner irgendwer, außerhalb seines nichtzuständigen Bundesministeriums?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#17
Also mein Vorschlag, über die Ländergrenzen hinweg wäre,

Das ABR an den Eltrnteil, der mehr bereinigtes Nettoeinkommen hat

Dann wäre das ganze Gedöns mit Umgang vollkommen überflüssig.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#18
Ich bin gerade im Ösenreich und da gab es vor ein paar tagen den Tag der starken Frauen.
Unter Anderem mit Herrn Mitterlehner, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, sowie der separaten Frauenministerin, Gabriele Heinisch-Hosek.
Das Thema "Frauen" scheint so umfassend zu sein, dass es dafür eines eigenständigen Ministeriums bedarf, während der Wirtschaftsminister sich noch nebenher um den Rest der Familie und die Jugend kümmern kann.
Es ging überwiegend um Quoten für die starken Frauen und im zweiten Gang um das Sorgerecht.
Im ersten Teil wurde vehement dafür gestritten, dass Frauen alles genauso gut können wie Männer, im zweiten dafür, dass Frauen natürlich die wesentlich besseren Eltern sind als Männer.
Auf die Idee, dass sich das widerspricht ist natürlich keiner gekommen.
Auch nicht, dass man Quoten dann vor Allem beim Sorgerecht braucht.
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#19
(06-03-2011, 10:36)beppo schrieb: ...sowie der separaten Frauenministerin, Gabriele Heinisch-Hosek.
Korrektur:
Sie ist Frauen und Beamtenministerin. Angel
Im Moment muss sie sich im Interview dafür rechtfertigen, warum sie noch nicht mehr für Frauen erreicht hat.
Der ORF befragt natürlich auch nochmal die "Expertin" Helene Klar, was sie denn von gemeinsamer Obsorge hält:
"Ein Mutter möchte das Kind an einer besonders guten Schule anmelden. Der Vater ist, aus welchen Gründen auch immer, dagegen.
Dann muss die Mutter dagegen klagen und bis sie damit durch ist, ist der Platz vergeben."

Umgangsrecht:
"Jeder Vater, der bereit ist, sich vernünftig um seine Kinder zu kümmern, bekommt bei JA und Gericht den roten Teppich ausgerollt"
Gegen die sind selbst die Vam(v) Schnattern geradezu vorbildlich in ihrer Kooperationsfähigkeit.
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#20
Und nun, zur Abwechslung, ein erfrischender Artikel von Rosemarie Schwaiger.

Zitat:Für die Frauenbewegung ist das Terrain gefährlich. Jahrelang wurde den Männern erklärt, dass Kinder beide Eltern brauchen und nicht die Mütter allein sämtliche Betreuungspflichten erledigen können. Es mache keinen Unterschied, ob die Kleinen von Mama oder Papa geschnäuzt, gewickelt und gefüttert werden, hieß es – sehr zu Recht. Doch weil das so ist, macht es kein schönes Bild, wenn sich die Mama im Streitfall wie die Glucke auf ihr Nest setzt.
Warum nur gibt es so wenig geistreiche Frauen? Huh

Leider taucht auch die hilflose Familienrichterin Täubel-Weinreich auf und hält, mit Blick auf Deutschland, am Belohnungsprinzip kindesentziehender Elternteile fest.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#21
Die Ösis werden mir immer sympathischer, wenn auch nur aus Sicht eines Sitcom-Konsumenten.
Ich wette, dass am Ende der geplanten Obsorge-Reform, im Jahr 2012 - 2022, die Muddis mit sattem Gewinn das Rennen für sich entscheiden.

Heinisch-Hosek glänzt mit einem Vorschlag für Patchworker und schafft es die biologische Ebene komplett auszublenden.
H.-H. meint nun:
Zitat:So möchte sie, dass bei Patchworkfamilien der „neue“ Elternteil auf jeden Fall Rechte hat. Dieser soll ohne Heirat als „Angehöriger“ gelten, und könnte dann etwa zu ärztlichen Untersuchungen des „Stiefkindes“ die Zustimmung geben.
Ja, du hast richtig gelesen. Jeder Next der Muddi hat auf´m Kasten als der abgelegte Befruchter.

Bandion-Ortner fühlt sich bei solchen Vorlagen zum Gegenschlag verpflichtet und holt wie folgt aus:
Zitat:Wenn bei geschiedenen Eltern, die beide ein Sorgerecht haben, Gewalt im Spiel ist, soll das Besuchsrecht künftig schneller entzogen werden. Momentan wird das Besuchsrecht erst verwehrt, wenn in einem Verfahren die Gewalt erwiesen wurde.
Was Muddi sagt stimmt, solange das Gegenteil nicht von Muddi selbst bewiesen wurde.
Quelle!

Ganz ehrlich und mal komplett ohne Sarkasmus?
Die sind beide komplett auf! Nicht dicht!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#22
Claudia Bandion-Ortner war ja nun schneller weg vom Fenster als erwartet und ich bin gespannt wie sich ihre Nachfolgerin, die Arbeits- und Sozialrechtsexpertin Beatrix Karl im Familienrecht schlägt. Zumindest wurde ihr bereits ein gutes Verhältnis zu Gabriele Heinisch-Hosek nachgesagt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte nun in einem Fall von massiver Umgangsvereitelung erstmalig zugunsten eines ausgegrenzten Vaters entschieden und diesem einen Schmerzensgeldanspruch eingeräumt.

ORF - OGH: Schmerzensgeld wegen "Kindesentzug"

Krone.at - OGH-Urteil als Meilenstein für Österreichs Väter

In einem noch aktuelleren Artikel meldet Heinisch-Hosek sogleich Ansprüche an, die Kiste umzudrehen.
Zitat:Die "zweite Seite der Medaille" dürfe aber in der Debatte auch nicht fehlen, nämlich dass es viele Väter gebe, die ihr Besuchsrecht nicht wahrnehmen und Kinder gar nicht abholen. In diesen Fällen gebe es keine Strafen.

Aus dem Büro von Karl kommt erstmal nichts konkretes zur Sache.
Zitat:Man werde sich das Urteil genau anschauen und prüfen, ob es Nachbesserungsbedarf gibt, hieß es aus dem Büro von Justizministerin Karl auf Anfrage der APA.

Wenn es gesetzlichen Änderungsbedarf gäbe, würde dies im Zuge der ohnehin geplanten Familienrechtsnovelle passieren, so Karls Sprecher. Einen Termin für Verhandlungen zu dieser Novelle zwischen der neuen Justizministerin und Heinisch-Hosek, unter anderem zur gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen, gibt es bisher nicht

Kleine Zeitung - Karl will Urteil zu Besuchsrecht genau anschauen

Schön wäre gewesen, wäre der erste Groschen gefallen und den üblichen Druckmitteln - Alimente vs. Kindesentzug - mal der der Kampf angesagt worden wäre - hin zu gemeinsamer und gleichartiger elterlicher Verpflichtungen, im Falle vormals gemeinsam getroffener Entscheidung für das gemeinsame Kind.

Im deutschsprachigen Raum offenbar ein Ding der Unmöglichkeit.

Immerhin zeigt der OGH mit diesem Urteil eine neue Tendenz, weg von langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen.
Hoffen wir auch von hier aus, auf eine möglichst schnelle präventive Wirkung auf die Bevölkerung von Österreich.


In der Schweiz sieht die Sache indes noch anders aus, mehr so wie hier in D.
Die Muddi hat sich bereits mit den Kids abgesetzt und ihr kann das Ergebnis in eigener Sache egal sein.
Zugemüllt mit allen nur denkbaren miesen und falschen Anschuldigungen und die RichterInnen zu blöd das Spiel zu durchschauen.
Da spielt es auch keine Rolle mehr Ursachen und Wirkungen zu kennen und zu sortieren.

Wenn ein Straftatbestand nachgewiesen ist, dann gibbet halt was auf die Mütze - hier: Bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken, für den beschuldigten Mann und Vater, versteht sich.
Hauptsache Muddi hat nun erreicht was sie wollte.

Einfach nur peinlich!
20 Minuten Online - Zweifel an Aussagen des Opfers
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#23
Inhaltlich wertlos, das Urteil, aber die Diskussionen heizt es weiter an. In Deutschland ist die Diskussion dagegen zum Stillstand gekommen.
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#24
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einem Vater aus Wien erstmals Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt - weil die Mutter nach der Trennung den Kontakt mit dem Kind verhindert haben soll. Das Urteil könnte Vorbildwirkung haben.

Hoffentlich auch bald in Deutschland! Das muss dann auch umgesetzt werden und das Kind darf nicht als Hinderungsgrund für die Verbüßung der Strafe gesehen werden.

http://wien.orf.at/stories/515783/
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