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Schweiz: Durchsetzung des Umgangsrechts
#1
Eins vorweg: In der Schweiz kann ein Vater bis heute das Umgangsrecht mit seinem Kind gegen den Willen der Mutter praktisch nicht durchsetzen.

Mal angenommen, es liegen keine Vorwürfe in Sachen Gewalt oder Missbrauch vor, dann sieht es rechtlich so aus:
  1. In der Regel wird es einen Umgangsrechtstitel aus dem Trennungs- oder Scheidungsurteil geben und die Mutter verweigert den Umgang.
  2. Dann kann man zur Polizei gehen und um die Durchsetzung des Titels bitten - das lehnt die Polizei aber grundsätzlich (und rechtswidrig) ab - man kann auch darüber diskutieren, welchen Einfluss ein solcher Einsatz auf den Sprössling hat.
  3. Der nächste Anlaufpunkt ist die Vormundschaftsbehörde. Die wird die Verhältnisse prüfen und ggf. Massnahmen gestützt auf ZGB Art.307 ergreifen. Das kann Gespräche mit der Mutter bis hin zu strafbewährten Weisungen nach Art. 292 StGB umfassen. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, wo eine solche Weisung erlassen wurde.
  4. Wenn das Gespräch mit Mutter, Polizei und Vormundschaftsbehörde ergebnislos verläuft, hat man einen Titel, der sich mit normalen Mitteln nicht durchsetzen lässt. Dann wird man ggf. wieder an das Bezirksgericht verwiesen, wo ein Audienzrichter über die Umsetzung des vom selbigen Gericht ausgesprochenen Titels entscheidet. - Hier beisst sich aber die Katze in den Schwanz, denn ein neuer Titel ist genausowenig durchsetzbar, wie der erste.
Zum letzten Punkt muss noch ergänzt werden, dass hier kostspielige Anwälte anzuraten sind und der Audienzrichter keine Entscheidung ohne Rücksprache mit der Vormundschaftsbehörde fällen wird. Daher kann ein solcher Schritt nicht nur teuer werden, sondern ggf. auch noch nach hinten losgehen, wenn dem Vater nämlich Querulantentum unterstellt und der Umgang noch weiter eingeschränkt wird - natürlich alles zum Wohle des Kindes.

Was theoretisch sonst noch möglich ist, kann man hier nachlesen: http://www.gl.ch/xml_1/internet/de/appli.../f1164.cfm
https://t.me/GenderFukc
#2
Stimmt genau.

Aber die "Richterskala" reicht ja bis zum EUGMR. Und wenn man nicht das Pech hat, einen Schweizer oder ÖReich Einzelrichter zu bekommen, hat man bei dieser Praxis wenigsten die Chance nach einigen Jahren bestätigt zu bekommen, dass man im Recht war.
https://t.me/GenderFukc
#3
das hat uns ja der in Strasbourg erfolgreiche Edgar Lück vorgelebt.

12 Jahre Streit um Umgang - die dann 19 jährige Tochter will von ihm nichts mehr wissen.
Die alten Griechen nannten das einen Phyrrus-Sieg

Sowas sollte wirklich nur jemand tun, der ein starkes Hinterland hat und sich zur Not auch einsperren lassen würde, um sich nicht zu beugen

ich komme da fast ran ... seit 1999 streite ich mich mit einer Bekloppten, seit 2001 vor Gericht
#4
Diesen Kollege http://www.trennung-scheidung-kinder.ch hats am Ende bitter erwischt - immer die Entscheidung vom EUGMR vor Augen, wurde am Ende sein Antrag als unbegründet von einer ÖReich Richterin verworfen.
https://t.me/GenderFukc
#5
Dabei kann es so einfach sein:

Für die Kinder Nina und Noemi ist das Pendeln zwischen den Wohnungen ihrer Eltern in der Zwischenzeit völlig normal geworden. Ganz am Anfang – so die Mutter – habe es jedoch schon noch Verunsicherungen gegeben. «Aber jetzt läuft es wirklich problemlos.»

Die meisten Kinder lieben ihre Eltern gleichermassen. Sie wünschen, dass Vater und Mutter immer beisammenbleiben – oder wieder zusammenfinden. Dass es den Kindern dauerhaft gut geht, hängt entscheidend davon ab, dass sie ständig Kontakt zu beiden Eltern haben. Wenn sich Mutter und Vater auch nach der Scheidung die Betreuung teilen, kommt bei den Kindern am wenigsten das Gefühl auf, einen Elternteil zu verlieren.

Nina und Noemi Nussbaumer haben heute sogar mehr von ihrem Vater als zur Zeit, als die Eltern noch miteinander verheiratet waren. Harry Nussbaumer sagt klar: «Ich habe schon das Gefühl, dass ich für die Kinder wichtig bin. Ich denke, ich bin genauso wichtig wie die Mutter.»


http://anonym.to/?http://www.beobachter....er-wehtut/


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