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29-11-2010, 11:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2010, 15:17 von Skipper.)
Ohne konkreten Bezug geht es mir hier nur um nicht-eheliche Elternschaft bzw. um die Feststellung der genetischen Vaterschaft; Zeugung auf natürlichem Wege ohne Gewalt usw.
Die Mutter steht mit Geburt fest. Selbst wenn Mutter und vermeintlicher Vater einer Eltern-/Vaterschaft aus freien Stücken zustimmen, so ist die genetische Vaterschaft nicht sicher. Letzte Gewißheit bringt nur ein Gentest.
Was ist aber, wenn die Mutter den Vater nicht benennen kann, weil Flittchen und mehrere Männer infrage kommen, oder sie den Vater des Kindes nicht benennen will, aber könnte.
Ziemlich kompliziert wird es, wenn der Vater u.U. gar nichts von seinem Glück, sprich Kind, weiß.
Eine Mutter hingegen weiß immer (oder kann zumindest eingrenzen), von schweren kognitiven Defekten und einer Jungfernzeugung mal abgesehen.
Ich bin nicht sicher, ob und wie eine Mutter verpflichtet oder sogar gezwungen werden kann, den Namen (oder die infragekommenden) zu nennen. Wie ist die aktuelle Rechtslage?
M.E. spricht aus den Grundrechten des Vater und des Kindes viel für einen Anspruch auf Nennung des Vaters. Wer hat aber welche Ansprüche gegen wen? Wie könn(t)en sie durchgesetzt werden?
Ich befürchte, daß mit der Einführung des automatischen Sorgerechts ab Feststellung der Vaterschaft die Fälle ansteigen könnten, in denen eine Mutter das alleinige Sorgerecht dadurch behalten möchte, indem sie den Vater einfach nicht angibt, die genetische Vaterschaft schwer klärbar wird, der Vater von sich aus nichts unternimmt, weil nicht weiß, weil sich Frau mit Leibesfrucht und männlichen Erbinformationen davon gemacht hat.
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Dafür gibt es schon länger Standardsätze, z.B. "Im Urlaub, nach einer Nacht betrunken am Stand von Mallorca war ich schwanger. Schluchz". Die Offenbarung des Vaters kann zwar in verschiedenem Zusammenhang gefordert werden, aber gegen Geschichten wie diese hilft das nicht. Ich erinnere mich an einen Fall, in der unter Zwangsgeldandrohung die Nennung des Vaters befohlen wurde, aber nur weil die Mutter zu verstehen gegeben hat, dass sie den Vater durchaus kennt, ihn nur nicht benennen will. Geklagt hat da ein volljähriges Kind.
Bei Dingen wie Unterhaltsvorschuss kommt die "Mitwirkungspflicht" der Mutter zum tragen, in der Theorie jedenfalls.
Fälle, in denen Frauen Kinder ohne rechtlichen Vater haben wollen, gibt es jetzt schon. Der oft zitierte one night stand ohne tatsächliche Kenntnis des Vaters, um absichtlich schwanger zu werden ist aber selten, ich hab mal was von 2% aller nichtehelichen Geburten gehört. Zu stark sind die Verlockungen des Unterhalts. Ich denke auch, dass bei Frauen, die solch radikale Gedanken hegen, ein drohendes gemeinsames Sorgerecht auch nichts mehr ändert. Bei denen geht es mehr um die komplette Abwesenheit des Vaters. Die erreicht man, indem der Vater nicht weiss dass er einer ist oder (der mit Abstand häufigste Weg) durch Sabotage der gelebten Vater-Kind-Relation. Letzteres bringt als Bonus noch den Unterhalt.
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29-11-2010, 12:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2010, 12:30 von Skipper.)
p,
daß es solche Fälle bereits gibt, das ist mir doch völlig klar, daher meine Vermutung (fast Garantie), daß solche Fälle zunehmen könnten.
Ich befürchte, daß sich auch höhere Gerichte damit und erneut werden beschaftigen müssen: Der Zwang zur Offenlegung als Voraussetzung für genetische Vaterschaft und damit Sorgerecht.
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29-11-2010, 12:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2010, 12:49 von Skipper.)
Bitte Angabe der Quelle.
Im Übrigen hatte ich im Eingangsbeitrag einige wesentliche Einschränkungen und Präzisierungen für die Fall-Betrachtung gemacht.
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Quelle: Familienrecht-> Kindesabstammung.
Die fallbezogene Eingrenzung bzw. Präzisierung wurde erkannt, nicht so die Sinnhaftigkeit nach "die Mutter zu etwas zwingen wollen" und zur vorgenommenen nicht mehr relevanten Trennung von unehelichen Kindern und ehelichen Kindern.
Hinweise wurde aber erkannt und angenommen.
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29-11-2010, 13:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2010, 13:18 von Skipper.)
gripp,
Sinnhaftigkeit?
Weil es den tatsächlichen Unterschied von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern nun einmal gibt.
Wenn die Reform des 1626a auf ein automatisches Sorgerecht mit Feststellung der Vaterschaft hinauslaufen sollte, dann wird sich vermutlich genau an dem Punkt das Verhalten von bockigen Müttern im Rückzugsgefecht weiter zum Nachteil von Vätern und Kindern ändern. Wetten?
Und das Erfolgsmodell 'Alleinerziehend' des VAM(V) wird noch größere Erfolge feiern.
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Da müssen wir nicht wetten, weil es genau so kommt! Wir reden hier von keiner könnte kommen Sache. Der genannte Verein wird bekämpft ohne Alternative! Ich versuche hier auch bloß Anregungen zu kämpfen, ok. Fragt doch mal, wie es kommen konnte, dass ich als unverheirateter bereits seit vor der Geburt in Mitbesitz der gemeinsamen Elternsorge für meinen Sohn bin, Mami aber alles daran setzt, das zu ändern und Gandolf der Graue (mein mittlerweile persönlicher Richter!) nicht aus dem Knick kommt mit einer Entscheidung zum Antrag der Mami auf Alleinsorge und das als Hartz 4 Empfängerin seit Jahren -> in meinem Fall hat das bei Mami was mit realer Unlust in Sachen Bewegung zum Zwecke des späteren Empfangs von Entgelt zur Bewältigung des täglichen Lebens wie essen, wohnen, etc. zu tun.
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Zitat:Der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist, wird dem Kind von Gesetzes wegen automatisch als Vater zugeordnet. Es ist unerheblich, ob die Ehe aufhebbar ist beziehungsweise später aufgehoben wird oder die Eheleute längere Zeit getrennt leben und ein Dritter die Vaterschaft anerkennt.
Und genau das verstehe ich nicht.
Fall:
Kind wurde während der Ehe vom Ex gezeugt.
Nach 3 Jahren Ehe Trennung und zurück zum Ex.
Inzwischen steht fest: Hochzeit war nur "zum Schein" um für gewisse Zeit versorgt zu sein, Beziehung zum Ex bestand immer.
Ehe wurde mittlerweile wegen argl. Täuschung aufgehoben, Vaterschaft besteht aber weiter wegen Ablauf der 2-Jahres-Frist.
Ich frage mich, wie das sein kann.
Hier steht der Erzeuger eindeutig fest, die "Familie" lebt wieder zusammen, es wurde argl. Täuschung festgestellt, aber die Vaterschaft bleibt bestehen.
Was ist das für ein Rechtssystem ?
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29-11-2010, 13:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2010, 14:07 von Skipper.)
Und?
gripp, was sind Deine Vorschläge für eine sichere Beurkundung der Vaterschaft zur folgenden elterlichen Sorge väterlicherseits?
Mit dem Einkommen hat das m.E. wenig zu tun. Oder?
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csl,
das sind Folgen eines 'Rechtssystems', das nach wie vor die Ehe bevorzugt und m.E. völlig unzulässig Familie und ihren Schutz, so wie im GG, in der EMRK usw. festgeschrieben, vernachlässigt.
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