21-05-2014, 18:27
So hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
AZ: 3 U 1288/13
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ur...70697.html
In diesem Fall hat sich ein Fotograf wohl darauf bezogen, dass er auch mit Bildern dieser Art seinen Beruf ausübt.
Privat ist Privat sagte das OLG Koblenz und verlangte, dass Fotos mit erotischem Inhalt gelöscht werden.
Alltagsfotos darf er allerdings weiter online stellen.
lg
Robert
AZ: 3 U 1288/13
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ur...70697.html
In diesem Fall hat sich ein Fotograf wohl darauf bezogen, dass er auch mit Bildern dieser Art seinen Beruf ausübt.
Privat ist Privat sagte das OLG Koblenz und verlangte, dass Fotos mit erotischem Inhalt gelöscht werden.
Alltagsfotos darf er allerdings weiter online stellen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.