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Moin,
durch den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren muss Exe ihren Versicherungsverlauf klären.
Dazu soll ich jetzt das Formular unterschreiben, dass sie die Erziehungszeiten bekommt - weil sie ja überwiegend das Kind betreut hat/hätte.
Aufm Papier stimmts - weil ich arbeiten war... in der Realität..anderes Thema.
Sollte ich den Wisch unterschreiben oder gibt es da Gefahren/Fallstricke?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
hi,
da es ja formal tatsächlich so war, dass du arbeiten warst und sie das Kind betreut hat würde ich unterschreiben. Du kannst ja ohnehin nicht das Gegenteil beweisen, oder?
Wenn du dich da querstellst hat du schnell ein Zwangsgeld an der Backe, war bei mir auch so, ich hatte die Klärund verschludert (und habe es sich nicht wichtig gefunden, die Scheidung war 8 Jahre her) und *schwupps* würde eine Zwangsgeld von 2000€ verhängt.
Wäre mit den Stress nicht wert.
mmm
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Werden beim Versorgungsausgleich nicht auch die aus Kindererziehungszeiten resultierenden Ansprüche einbezogen? Dann wäre es doch egal, bei wem sie berücksichtigt werden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
wp
ja, Kindererziehungszeiten werden einbezogen.
mmm
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22-07-2014, 09:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-07-2014, 09:19 von neuleben.)
Wenn Kinder vor 1992 geboren dabei sind, darauf achten, daß das beim Versorgungsausgleich entsprechend bei dir mit berücksichtigt wird.
Derzeit sollen bei der DRV deswegen ja alle Rentenansprüche der betreffenen Frauen neu durchgerechnet werden.
Männer bei denen der Versorgungsausgleich schon vor Jahren durchgerechnet wurde, die nichts machen, werden wie immer wieder mal leer ausgehen.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Ist es nicht egal, wo Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden?
Nach dem Versorgungsausgleich wird eh halbe halbe gemacht.
Oder liege ich da verkehrt?
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22-07-2014, 11:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-07-2014, 11:40 von neuleben.)
Bei denen die heute geschieden werden ist das so.
Trotzdem muß man nachgucken, ob es richtig gemacht wurde.
Deinen Steuerbescheid rechnest du doch auch nach oder ?
Aber bei Männern, bei denen der Versorgungsausgleich bereits vollzogen wurde, und Kinder vor 1992 geborene dabei waren, denen wird ohne Antrag nichts nachträglich gut geschrieben, sondern nur den Frauen.
Da aber Exe jetzt mehr Rentenanspruch hat, stimmt der alte Versorgungsausgleich nicht mehr.
Mann steht von der Erhöhung auch die Hälfte zu !
Antrag kann man aber frühestens ein halbes Jahr bevor man in Rente geht stellen.
Ist auch so eine unverschämte Regelung der DRV.
Zudem sollte man aufpassen, weil das Scheidungsrecht 2009 stark geändert wurde.
Falls man z.B. Lebensversicherungen hat/hatte oder heute Riestert, das wurde früher nicht geteilt.
Bei einer Neuberechnung kann das durchaus heute mit dazu kommen und somit sich letztendlich für einen nachteilig auswirken.
neuleben
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