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Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes?
#1
Hallo Ihr Lieben,

weil mein Sohn am 14.12.14 das 12. Lebensjahr vollendet hat, soll ich rückwirkend ab dem 01.12.14 334,- € Unterhalt statt der bisherigen 272,- € zahlen. Dementsprechend beträgt der Rückstand per 31.01.15 angeblich 124,- €.
Ist die rückwirkende Inverzugsetzung bis vor den Geburtstag meines Sohnes so korrekt?
Die Höhe ist definitiv falsch, nämlich zu niedrig. Wink

Herzliche Grüße
resistance01
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#2
Hi
Ja das ist richtig so. Es wird, wenn dynamisch tituliert ist, ab dem Monat in welchem das Kind 12 Jahre alt wird, der UH der nächsten Altersstufe geschuldet.

Gruss
Gekko
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#3
(15-01-2015, 17:16)Gekko schrieb: Hi
Ja das ist richtig so. Es wird, wenn dynamisch tituliert ist, ab dem Monat in welchem das 12 Jahre alt wird, der UH der nächsten Altersstufe geschuldet.

Gruss
Gekko


Vielen Dank.
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