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Schwarzenbek: Vater zeigt Jugendamt an
#1
Strafanzeige gegen Kreisjugendamt

Zitat: Jetzt beschäftigt sich der Generalstaatsanwalt mit Schwarzenbeker Fall. Vater kämpft um fünfjährige Tochter.

Ratzeburg. Sein Tagebuch umfasst mehr als 1000 Seiten. Seit fünf Jahren kämpft er um das Sorgerecht für seine kleine Tochter. Eine Strafanzeige gegen das Jugendamt im Kreis Herzogtum Lauenburg ist inzwischen beim Generalstaatsanwalt in Schleswig gelandet. Seit kurzem lebt die fünfjährige S. beim Vater Michael K. — allerdings nur vorläufig.

http://www.ln-online.de/Lokales/Lauenbur...sjugendamt
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#2
Wieder so ein Fall, in dem das Jugendamt das Kind der Psycho-Mutter lieber in eine Pflegefamilie gesteckt hat statt es zum Vater zu lassen.
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#3
Das Kind geht in den Kindergarten und Papi kann nun nicht mehr einer Arbeit nachgehen. Er lebt von Hartz IV. Klar, er muss sich von der Kindeserziehung erholen, wenn seine Tochter im Kindergarten ist. Irgendwie ist das Leben aller Beteiligten verpfuscht. Schön, dass die Gutachter wenigstens von diesem Drama profitieren.

Ein "tolles" Ergebnis, wenn der Kampf so endet.
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#4
Eine schöne Geschichte für die Öffentlichkeit. Mama in der Psychiatrie, Papa lebt von H4 und der Sohn wird von einer Vertrauensperson zur nächsten verschoben und bekommt schon Anfälle.

@LTD
Die Gutachter profitieren, aber der Staatsanwalt wird sich nicht freuen. Sein Einkommen ist unabhängig von solchen Fällen. Und er ist in der üblen/schönen Situation, entweder gegen die Lobby vorzugehen oder sich irgendeine krumme Begründung auszudenken, um den Fall zu schließen.
https://t.me/GenderFukc
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#5
Exclamation 
60-jähriges, kinderloses Ehepaar erhält 4-jähriges Mädchen als Pflegekind

Nur politische und freundschaftliche Verflechtungen machten es möglich, dass der Bürgermeister von Kankelau und Vorsteher des Amt Schwarzenbek-Land und seine Frau vom Amtsgericht und dem Jugendamt Schwarzenbek ein 4-jähriges Kind zur Pflege erhalten.
Kankelau ist ein verschlafenes 200-Seelen Dorf, ca. 8 KM entfernt von Schwarzenbek im Landkreis Ratzeburg. Ein Ort, in dem sich jeder Jugendliche wünscht, aufzuwachsen.
Aber auch bei „Eltern“, die ihre Groß- oder Urgroßeltern sein könnten?
Bei Jugendämtern gilt:
„Wenn das Kind dauerhaft bei den Pflegeeltern untergebracht ist, sollten Eltern und Kind einen Familien-entsprechenden Altersabstand haben. Deshalb sollten Sie bei der Volljährigkeit Ihres Pflegekindes nicht älter als 63 Jahre alt sein.“
Nicht so in Schwarzenbek!
Dort dürfen die Pflegeeltern auch schon mal 74 Jahre alt sein, wenn das Pflegekind volljährig sein wird.
Vorausgesetzt, Pflegepapa (62J.) ist Vorsteher des Amtes Schwarzenbek-Land und pflegt zum dortigen Amtsgericht und Jugendamt einen freundschaftlichen Kontakt.
Vielleicht wird deswegen auch bald in Schwarzenbek, in dem vieles Möglich zu sein scheint, was Recht und Gesetz widerspricht, die Volljährigkeitsgrenze auf 7 Jahre herabgesetzt.
Mittlerweile kursiert schon der Spitzname „Schildabek“, eine Wortkombination aus Schwarzenbek und der Stadt Schilda, in der das Rathaus ohne Fenster geplant und gebaut wurde und man mit Eimern Tageslicht hineintragen wollte, im Netz.
Das Pflegekind, ein Mädchen von 4 Jahren, das auch für die Enkelin gehalten werden könnte, langweilte sich schrecklich.
Linda J., vom Jugendamt und Richterin Heike M. vom Amtsgericht Schwarzenbek wussten Abhilfe.
Ein ebenfalls 4-jähriges Mädchen, um das die Eltern einen Sorgerechtsstreit führen, wurde kurzerhand von Linda J. Freitag 16h gewaltsam, unter elendigstem Weinen und Schreien aus der KITA St. Franziskus entrissen und nach Kankelau deportiert, ohne das das Kind Gelegenheit hatte, Eltern oder irgendeinen Verwandten zu sehen oder der Verfahrensbeistand des Kindes zugegen war.
Wenn in Schwarzenbek sich zwei um ein Kind streiten, freut sich der Bürgermeister von Kankelau.
Durch den gewaltsamen Entzug von Mama und Papa und den Aufenthalt in Kankelau erlitt das Kind als Folge des psychischen Stresses einen Pseudokrupp-Anfall. Die Pflege(groß)mutter übergab das Kind bei Wind und Wetter, sommerlich bekleidet, ohne Höschen, dem Kindesvater zum Umgangstag. Eine Pflegefamilie wie aus dem Bilderbuch?
Wohl nur aus schwarzenbeker Amtsbüchern.
Keine 2 Wochen später hat das Oberlandesgericht unter dem AZ 10 UF 155/14 dem rechtswidrigen und kindeswohlschädigendem Treiben des Amtsgerichtes und des Jugendamtes Grenzen gesetzt und das Kind vorläufig dem treusorgenden, hamburger Vater zugesprochen.
Mittlerweile wird das kleine Mädchen, wegen seiner traumatischen Erlebnisse in Schwarzenbek, psychologisch betreut.
Das andere Kind bleibt seinem ungewissen Schicksal überlassen.
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#6
Offensichtlich der Fall aus der Presse, deshalb damit zusammengeführt.
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