20-09-2015, 23:29
Aha, prima geht also doch.......Vaterschaftsanerkennung per "Willenskraft" geht also dann auch vor "rechtlicher Vater" oder wie?
http://www.welt.de/vermischtes/article14...w_facebook
"Und das OLG ging noch einen Schritt weiter: Bei der Einwilligung des Mannes zu einer Insemination mit Spendersamen handele es sich um die "Übernahme der Elternschaft kraft Willensakts" ".
Is ja ganz was Neues......aber prima.......dann gibts ja bald keine Vaterschaftsstreitigkeiten mehr.....
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"Und das OLG ging noch einen Schritt weiter: Bei der Einwilligung des Mannes zu einer Insemination mit Spendersamen handele es sich um die "Übernahme der Elternschaft kraft Willensakts" ".
Is ja ganz was Neues......aber prima.......dann gibts ja bald keine Vaterschaftsstreitigkeiten mehr.....