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Kind zieht zu mir - was muss ich machen/beachten
#26
Keine Angst, ich werde weiter berichten. Ob und wie wir Erfolg haben werden, wird sich demnächst zeigen. Mein Anwalt hatte mich jedenfalls vorher schon gewarnt, dass das eine haarige Nummer wird. Was die Kosten angeht - die sind nicht mehr relevant, nachdem mir bei meinem Kompromissvorschlag gesagt wurde, ich solle besser aufpassen, dass mir nichts passiert. Das hat bei mir zu einer gewissen Verstocktheit geführt...

Im letzten Jahr haben wir Unterlagen angefordert und auch welche erhalten. Das Übliche halt, 12 Verdienstbescheinigungen, Steuerbescheide und ein paar weitere Belege. Im Schreiben wurden dann auch bereits Mieteinnahmen zugestanden. War auch schwer zu verheimlichen, da sie sich auch auf den Steuerbescheiden befanden. Im Schreiben wurde auch erwähnt, dass sie im eigenen Haus auf 65 qm wohnt. Als ich den Grundriss gesehen habe, musste ich lachen. Eine Wohnung ohne Badezimmer ... Der Rest gehöre ihr angeblich nicht, sondern ihrem Bruder. Als Abzüge haben sie die Zinskosten für das gesamte Haus geltend gemacht. Und, und, und ... Wenn man die Zahlen gegenüber stellt, kam man auf ein zur Verfügung stehendes Einkommen vom knapp 100,-€. Und mit diesen 100€ wurden dann sämtliche weiteren Kosten, wie Versicherung, Heizung usw. bezahlt.
Jedenfalls hatten wir so die ersten Zahlen (Verdienstbescheinigungen, Steuerbescheide). Dank Tante Gockel kann man auch ungefähr die Grundstücksgröße abschätzen. Und es ist wunderbar zu sehen, dass ein schöne Terasse dabei ist. Fläche der Wohnung korrigiert (ich war früher mal im Haus, daher weiß ich, wie groß die Wohnung wirklich ist) und einen Wohnwert angesetzt. Schon hatten wir die 2000,- geknackt. Fehlen noch weitere 500,-€ ... aus meiner Sicht auch bewiesen - wenn man Wohnungen über eine Homepage anbietet, sollte man da nicht als Vermieter auftreten.
Und wenn es schlecht läuft, kann man ja noch erwähnen, dass die KM vor einiger Zeit PKH bekommen hat. Da wird sie ja sicherlich die korrekten Zahlen zur Tilgung und Wohnfläche abgegeben haben. Und eine zusätzliche, steuerliche Betrachtung der durchgeführten Transaktionen wäre bestimmt auch sinnvoll. Aber erst nach dem Prozess.

Ich lasse mich überraschen. Aber dank der Verschleierungsaktion mit dem Eigentum sehe ich gute Chancen, dass das Gericht unseren Argumenten folgt. Und die Formulierung bzgl. der Höhe des Kaufpreises ist sehr vage. Das deutet schon sehr darauf hin, dass es sich hier sogar um eine Schenkung handeln könnte.
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#27
Auch ein gewonnenes Verfahren bedeutet noch keinen Geldfluss. Wohnwerte sind zum Beispiel rein fiktive Zahlen, theoretisches Buchgeld. Einen Wohnwert kann man nicht pfänden. Nur wenn das reale Einkommen deutlich über der Pfändungsgrenze liegt, ist auch reales Geld da. Und selbst das kann bei solchen Damen nach einem Anfangserfolg leicht vorbei sein. Wenn der Job aufgegeben wird oder sie aufgrund der Pfändung entlassen wird, nehmen sie häufig einen zweiten Ausgang und koppeln sich an einen Partner.

Das Verfahren kannst du schon betreiben unter Beachtung des Kostenrisikos, aber wenn Urteile auf fiktiven Verhältnisse beruhen oder langwierige Vollstreckungen drohen, lege die Bremse ein.
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#28
(11-04-2016, 11:49)p__ schrieb: Das Verfahren kannst du schon betreiben unter Beachtung des Kostenrisikos, aber wenn Urteile auf fiktiven Verhältnisse beruhen oder langwierige Vollstreckungen drohen, lege die Bremse ein.
@p__ -  Kostenrisiko ist fest gesteckt. Ich gehe nicht davon aus, dass sich die finazielle Lage nach dem Prozess für uns bessert. Auch, wenn die Mieteinnahmen und der aktuelle Verdienst doch sehr real sind. Das wäre zwar schön, ist aber nicht relevant.

Ich glaube, jeder hier hat schon einiges erlebt. Meine EXe hat sich auch sehr flexibel in den Methoden üble Nachrede, Beleidigung, Erpressung, Drohung, Schuldzuweisungen und Geldforderungen gezeigt. Ich wünsche mir wirklich für die KM eine deftige Watschen. Alleine dafür lohnt sich der gesamte Aufwand Angry
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#29
Wenn Gutste sich entreichert, dann geht das nicht zu Lasten des Kindes.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#30
Neben einer persönlichen Genugtuung, ist es auch eine "Investition" in die Zukunft. Irgendwann ist das Kind ja auch 18. Alles, was jetzt nachgewiesen wird, muss nicht mehr mühsam recherchiert werden.
Anscheinend haben wir ja mit unseren "Behauptungen" und den angeführten Beweismitteln einen Volltreffer gelandet. Ansonsten kann ich mir die hektische Aktivitäten auf der Gegenseite nicht erklären. Sie merkt wohl, dass es eng wird. Jetzt hoffe ich nur noch, dass das Gericht den Argumenten auch folgt. Mein erstes Kichern werdet ihr hören, wenn sie zum KU verpflichtet wird. Mein Dauerkichern werdet ihr hören, wenn sie Mindestunterhalt zahlen muss. Und wenn ihr ein Honigkuchenpferd seht, wurde quasi alles anerkannt.
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#31
Kichere erst, wenn drei Monate hintereinander Unterhalt gezahlt wurde.
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#32
(11-04-2016, 20:52)p__ schrieb: Kichere erst, wenn drei Monate hintereinander Unterhalt gezahlt wurde.

Ein vollstreckbarer Titel ist das, worauf es ankommt. Der gilt dreissig Jahre lang, hat man mir gesagt.

Ob Mann nun tatsächlich vollstrecken lässt oder nicht, kann man ja am Verhalten der Exe festmachen. Verhält sie sich kooperativ, kann man von der Vollstreckung absehen. Wenn nicht, dann eben nicht. Lästig sind solche Sachen immer dann für Betroffene, wenn der SCHUFA-Score im Eimer ist und man nicht mal mehr ein Paar Socken beim Versanhaus bestellen kann.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#33
Der Alten Gleiches mit Gleichem zu vergelten wäre für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich bleibe niemandem (mehr) etwas schuldig!

Allerdings würde ich mit Maßnahmen gegen die Ex erst los legen, wenn Basis mit Sohn ganz zuverlässig stabil ist.

Ansonsten reicht ja die Aufforderung zur Auskunft, um die Ex in Verzug zu setzen. Da kommt dann nicht auf den einen oder anderen Monat an.
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(Donovan)
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#34
(11-04-2016, 20:52)p__ schrieb: Kichere erst, wenn drei Monate hintereinander Unterhalt gezahlt wurde.
Geld ist nett, aber nicht das eigentliche Ziel. Glücklicherweise kommen wir auch ohne KU über die Runden.

(11-04-2016, 21:36)raid schrieb: ... Wie gesagt evtl. Ich würde auch Unterhaltssachen nicht vor Gericht verhandeln bzw. verhandeln lassen, da es nur mal wieder ein Eingriff des Staates in die Familie ist. ...
Tja, es wäre schön, wenn es so funktionieren würde. Ich zitiere meinen eigenen Beitrag:
(11-04-2016, 11:29)BackPort schrieb: ..., nachdem mir bei meinem Kompromissvorschlag gesagt wurde, ich solle besser aufpassen, dass mir nichts passiert. Das hat bei mir zu einer gewissen Verstocktheit geführt...
Da ging es um einen Obulus - sozusagen um einen Good-Will-Beitrag. Dann wäre für mich die gesamte Sache ausgestanden gewesen und jeder hätte "friedlich" weitergelebt. Tja, stattdessen hat sie dafür gesorgt, dass ich ein Spießrutenlauf bei der Schule, Ämtern, Behörden und Vereinen durchgemacht habe. Mal eben anrufen und behaupten, dass das Kind wieder bei ihr lebt, Unterlagen zu sich umgeleitet, Gelder nicht bezahlt usw. [Achtung Sarkasmus!] Ihr glaubt nicht, wie schnell Gesetze vergessen werden, wenn eine arme Frau dort steht und jammert, der Vater hätte ihr das Kind weggenommen! Angry

(11-04-2016, 21:56)CheGuevara schrieb: Der Alten Gleiches mit Gleichem zu vergelten wäre für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich bleibe niemandem (mehr) etwas schuldig! ...
Che, es führt mich jeden Tag in Versuchung. Nur wurden viele ihrer Aktionen auf dem Rücken des Kindes ausgetragen. Das kann und will ich nicht. Aber gegen etwas Genugtuung habe ich nicht. Big Grin

Ich verstehe mich gut mit meinem Kind. Jedenfalls so gut, wie es mit einem pubertierenden Jugendlichen eben geht. Es ist auch nicht zu mir gezogen, weil es unbedingt will. Es ist zu mir geflüchtet, weil die KM dem Kind zu verstehen gegeben hat, dass ihr der Partner wichtiger ist. Man sollte das eben nicht zu einem pubertierenden Kind sagen. Auch nicht, dass es gerne zu seinem Vater ziehen kann, wenn es einem bei ihr nicht passt. Aber solange sie meint, dass sie Kindeseigentum zurückhalten muss, damit sich das Kind bei ihr meldet, wird sich nichts ändern. Ich verstehe auch nicht, was im Kopf der KM vorgeht (aber ich muss es auch nicht). Auf der einen Seite erzählt sie dem Kind, dass der KV nie von ihr Geld bekommt, aber im selben Atemzug erwähnt, dass sie sich ein neues Auto kaufen und einen tollen Urlaub leisten. Es hat mir schon die Frage gestellt - Warum macht meine Mutter das?
Nachsicht, Kooperationsbereitschaft, Entgegenkommen gibt es von ihr nicht. Vor dem Umzug des Kindes nicht und jetzt erst recht nicht. Sie ist wahrscheinlich wirklich der Meinung, ich habe ihr ihr Eigentum weggenommen. Und warum sollte sie es nicht aussitzen, wenn man "arm" ist. Es gibt ja PKH/VKH! Wie immer haben bei ihr die Anderen Schuld
Fazit: Ohne FG werde ich nichts bei ihr. Ein Titel wäre etwas wirklich spannendes. Alleine die Möglichkeit, dass ich den GV schicken könnte, ist für die KM die zweithöchste Bestrafung.
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#35
(12-04-2016, 10:56)BackPort schrieb: Ihr glaubt nicht, wie schnell Gesetze vergessen werden, wenn eine arme Frau dort steht und jammert, der Vater hätte ihr das Kind weggenommen!

Hier im Forum glaubt das Keiner. Wir glaubens nicht, sondern wissen es in allen Details :-)

Die ehrenvolle, hochgeschätzte Rolle des Unterhaltspflichtigen ist unseren Exen voll und ganz zum Wohle der Erweiterung ihres Erfahrungsschatzes selbstverständlich zu gönnen. Wie bei abgesoffenen Aktien sollte man nur nicht gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen. Halte deine finanziellen und emotionalen Ausgaben für diese Sache weiterhin gedeckelt, lass nicht zu, dass dich nicht der mütterliche Bockmist weiter vor sich hertreibt.
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