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Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind
#1
Hallo zusammen,

bin neu hier und habe folgendes Problem:

Meine Frau ist seit Jahren psychisch schwer krank (Schizophrenie mit mehreren Psychosen, zuletzt vor 5 Jahren mit Zwangseinweisung in die geschlossene).
Wir haben ein Kind (7 Jahre).

Ich will nun die Trennung, weil ich die Belastung für mich und das Kind durch die Krankheit nicht mehr aushalte.

Ich gehe vollzeit arbeiten und mache den Haushalt und die Kinderziehung, die Frau geht teilzeit arbeiten und liegt ansonsten herum.

Wir können uns nicht einigen über Umgangsrecht etc. Ich will, dass das Kind bei mir bleibt, weil der Gesundheitszustand der Mutter zu schlecht ist und ich bei ihr das Kindswohl gefährdet sehe.

Nun meine Fragen:
Wie bekomme ich die Frau aus der Wohnung?
Wie kann ich einen guten Anwalt herausfinden?
Wie komme ich an ein psychiatrisches Gutachten über meine Frau?
Wie komme ich aus der "Nummer" am besten raus?

Danke schonmal für Eure Tipps.

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#2
Meine bescheidene Meinung:

Wie bekomme ich die Frau aus der Wohnung? - gar nicht - Du musst schon selbst ausziehen
Wie kann ich einen guten Anwalt herausfinden? - schwierig - Focus-Listen oder einfach hier fragen (dazu musst Du aber den Landkreis bekanntgeben)
Wie komme ich an ein psychiatrisches Gutachten über meine Frau? Bei einem entsprechenden Sorgerechtsverfahren wird das Gerichts eins anordnen
Wie komme ich aus der "Nummer" am besten raus? stelle Dich darauf ein, dass Deine Frau versuchen wird, Dir das Kind wegzunehmen, dass sie gar nicht mehr arbeiten wird und dass Du sie trotz neuem Unterhaltsrecht noch jahrelang finanziell unterstuetzen wirst..
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#3
Der Eingangsbeitrag wirkt auf mich lieblos, geradezu brutal.
Eine derartige 'Lösung' könnte weit mehr Probleme bereiten als beseitigen.

Es gibt überall Gruppen, an die sich überlastete Angehörige psychisch Kranker wenden können.
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#4
@ Helmut,

meine (Noch-) Ehefrau hat ihre psychischen Probleme zwar frei erfunden, reitet aber auf derselben Welle.
Wie schon gesagt- im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens (hierzu mußt Du das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragen mit der Begründung, dass deine Noch-Frau dazu nicht mehr in der Lage ist, wegen ihrer psychischen Erkrankung) wird wohl eine psychiatrische Begutachtung vom Gericht angeordnet werden (oder auch nicht, bei deutschen Richtern weiß man nie.....). Damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass Du das alleinige Sorgerecht dann auch bekommst.
Du solltest darauf achten, dass deine Frau nicht jetzt plötzlich, als Folge der Trennung, komplett arbeitsunfähig wird- sonst hast Du die A....karte gezogen.

Finanziell könnte es eventuell gar nicht so schlecht aussehen. Wenn Du das alleinige Sorgerecht erhalten solltest, wird deine Frau unterhaltspflichtig. Sie müsste dann dir den Unterhalt fürs Kind bezahlen- wird sie zwar nicht, aber man ja dann gegeneinander aufrechnen und sich eventuell einigen......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
(29-11-2011, 00:48)helmut schrieb: Ich gehe vollzeit arbeiten und mache den Haushalt und die Kinderziehung, die Frau geht teilzeit arbeiten und liegt ansonsten herum.
Wo befindet sich das Kind während sie rumliegt?

(29-11-2011, 09:36)Austriake schrieb: hierzu mußt Du das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragen
Warum der Mutter gleich das Sorgerecht entziehen wollen? Beantragung des ABR ist völlig ausreichend.

(29-11-2011, 09:36)Austriake schrieb: Wenn Du das alleinige Sorgerecht erhalten solltest, wird deine Frau unterhaltspflichtig.
Das Sorgerecht hat nichts mit KU zu tun.

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#6
(29-11-2011, 09:29)Skipper schrieb: Der Eingangsbeitrag wirkt auf mich lieblos, geradezu brutal.
Eine derartige 'Lösung' könnte weit mehr Probleme bereiten als beseitigen.

Wenn er von mehreren Jahren schwerer psychischer Krankheit spricht, ist sein Leidensdruck wohl bereits enorm hoch und er hat sicher schon einiges probiert um sich selbst und die Ehe am Leben zu halten. Das Posting liest sich wie ein unvermeidlicher Endpunkt, der nun erreicht ist, Erschöpfung.

Was spricht gegen den klassischen Weg? Scheidungsantrag stellen, Zuweisung der Ehewohnung, Aufenthalt des Kindes bei dir. Kinderbetreuung vorab organisieren, Sicherheitsmassnahmen vorab ergreifen (siehe faq), vor allem dafür sorgen dass sie nicht einfach mit dem Kind abhauen kann. Ist das möglich? Die Begründung für den Verbleib des Kindes sollte sich wenig auf die Zwangseinweisung beziehen, sondern auf den aktuellen Stand ihrer Krankheit und die daraus resultierenden Einschränkungen, das Kind zu erziehen. Sprich dich trotzdem explizit für die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge aus.

Eins der Probleme hört sich von aussen wie ein mieser Witz an, kommt aber leider vor: Richter lassen solchen Frauen das Kind, weil sich Kind und Mutter gegenseitig stabilisieren. Mit anderen Worten, wenn sie das Kind los ist, knallt sie vollends durch und es wird teuer für Krankenkasse und Staat, was nicht sein darf. Das Kind als Therapie.
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#7
Hallo Helmut,

Deine Frau aus der Wohnung zu bekommen, dürfte nahezu unmöglich sein.
Wie die Chancen auf das alleinige Sorgerecht stehen, kann niemand vorhersagen, einfach wird es jedenfalls für einen Mann nicht.
Da Deine Frau gegen ihren Willen keine Auskunft über ihren Gesundheitszustand machen wird, wird das Gericht einen Gutachter beauftragen.

(29-11-2011, 09:29)Skipper schrieb: Eine derartige 'Lösung' könnte weit mehr Probleme bereiten als beseitigen.
Und lass Dich nicht von Skipper irritieren, er gibt (aufgrund eigener Probleme) gern Ratschläge, die die Schuld des Angehörigen betonen.
z.B. so etwas:
(11-10-2011, 15:41)Skipper schrieb: Weniger gelungen sehe ich Versuche der eigenen Entlastung und Trennungsgründe zu erfinden, indem der/die andere, hier BLer, abgewertet wird.
Er hat hier und auch anderswo schon so manchen Hilfesuchenden verstört ...


"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#8
@Helmut

Grundsätzlich würde ich p zustimmen wollen.

Es gibt da aber einige Fragen, die vielleicht näher an eine Einschätzung heranführen könnten:

-Wie lange dauert die Ehe und seit wann ist Dir die Erkrankung Deiner Frau bekannt?
-Für den Klinikaufenthalt Deiner Frau gibt es eine gesicherte Diagnose, ggf. ärztliche Berichte. Hast Du solche Unterlagen?
-Ist Deine Frau in dauernder medizinischer/therapeutischer Betreuung?
-Wie ist die Kinderbetreuung derzeit geregelt?
-Gibt es Hilfen zur Erziehung?
-Ging Dein Kind in den KiGa?
-Geht Dein Kind in die Schule?
-Gibt es bei Deinem Kind Entwicklungsverzögerungen/ -auffälligkeiten?
-Wie ist das Verhältnis Deines Kindes zur Mutter?

Ich will sagen, dass Deine Einschätzung zur Erkrankung Deiner Frau -sofern Du nicht Fachmediziner bist- weniger erheblich sein wird, als z. B. festgestellter Hilfebedarf bei deinem Kind.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
Wohne im Kölner Bereich. Suche Anwalt, der sich sowohl mit Familienrecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht als auch mit Sozialrecht auskennt bzw. irgendwie dieses Psychiatriethema kennt.
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#10
Tut mir leid, irgendwie muss ich mich an die Bedienung der Forumsfunktionen erst noch gewöhnen.

Ich hatte auf einige Beiträge geantwortet mit der "zitieren" Funktion, hat aber anscheinend nicht geklappt.

Deshalb nun so:

Zum Thema lieblos/brutal:

Ich bin kein "Asi" der seine Frau mal so eben verlässt, wenn es ihr gesundheitlich nicht so gut geht. Im Gegenteil: ich habe fünf Jahre lang zu ihr gestanden und sie teilweise gepflegt, als es ihr ganz schlecht ging und sie schwer depressiv war und ihr Essen ans Bett gebracht und mich gleichzeitig um das Kind gekümmert.

Zum Thema Hilfeangebote:
Die Selbsthilfegruppen und die anderen Hilfeeinrichtungen arbeiten größtenteils sozialpädagogisch. Platt ausgedrückt: es wird geredet. Vom Reden bekommt man aber kein Brot eingekauft und auch kein Mittagessen zubereitet und auch nicht das Bad geputzt. Irgendjemand muss das irgendwann mal _machen_.

Zum Thema ärztliche Betreuung und Therapie:
Meine Frau steht unter starken Neuroleptika, hoch dosiert. Sie ist in psychiatrischer Behandlung. Sie hat Psychotherapie gemacht und Ergotherapie.
Zur Psychotherapie: sie hat mehrere Therapeuten aufgesucht und hat sich für den Therapeuten entschieden, der ihr keine Aufgaben auferlegt hat. Die ersten zwei Therapeuten wollten von ihr eine Hausaufgabe für die nächste Sitzung: Situation aufschreiben und Ziele formulieren. Das wollte sie gar nicht. Der dritte Therapeut war dann der "richtige". Wenn sie von dem nach Hause kam und ich sie fragte, was sie besprochen hätten, sagte sie "dass du im Wohnzimmer staubsaugen musst".

Zur Ergotherapie: eine völlige Pleite. Ziel war, eine Gemüsesuppe zu kochen. Die Gemüsesuppe meiner Frau war ungenießbar.

Zu den Fragen von Wackelpudding wg. Hilfebedarf:

"-Wie lange dauert die Ehe und seit wann ist Dir die Erkrankung Deiner Frau bekannt?"

Die Erkrankung ist seit 5 Jahren bekannt. Die Ehe besteht seit 2 Jahren.

"-Für den Klinikaufenthalt Deiner Frau gibt es eine gesicherte Diagnose, ggf. ärztliche Berichte. Hast Du solche Unterlagen?"

Nur über den Gerichtsbeschluss zur Zwangseinweisung. Die anderen Unterlagen liegen beim behandelnden Psychiater.

"-Ist Deine Frau in dauernder medizinischer/therapeutischer Betreuung?"

Ja, s.o.

-Wie ist die Kinderbetreuung derzeit geregelt?

Ganztagsschule. Abends die Eltern und am Wochenende ich.

"-Gibt es Hilfen zur Erziehung?"

Nein, wir sind unauffällig. Scheinbar ganz normale Familie.

"-Ging Dein Kind in den KiGa?"

Ja.

"-Geht Dein Kind in die Schule?"

Ja, Ganztagsschule.

"-Gibt es bei Deinem Kind Entwicklungsverzögerungen/ -auffälligkeiten?"

Nein, nur Schüchternheit und bis vor kurzem Bauchschmerzen ohne organischen Befund.
Die Familienberatung hat mir empfohlen, dringend das Kind über die Krankheit der Mutter aufzuklären. Habe ich gemacht. Papa-Kind-Wochenendausflug und das Thema behutsam und kindgerecht geklärt. Seitdem keine Bauchschmerzen mehr.

"-Wie ist das Verhältnis Deines Kindes zur Mutter?"

Möchte beim Papa sein. Möchte, dass die Mama für ein paar Wochen alleine in Urlaub fährt.

Bei uns wird kein Hilfebedarf festgestellt, weil ich mir auf Deutsch gesagt den [Unterschreitung des Mindestniveaus] aufreisse, die Verpeiltheit und Depressivität der Mutter auszugleichen.

Zum Thema Sorgerecht und Gesundheitszustand der Frau:
Wir waren dieses Jahr kurz vor einer erneuten Psychose, aus meiner Sicht. Ich habe den Arzttermin gemacht und sie hat ein weiteres Medikament bekommen und seitdem geht es einigermaßen.

Meine Frau war in einem Zustand, dass mein Kind und ich nichts mit ihr zu tun haben wollten. Das Kind hat sich unterm Tisch versteckt, wenn die Frau mit dem Kind in den Park gehen wollte.

Nochmal zur Gesamtsituation:
Die Frau ist unheilbar krank und steht unter starken Medikamenten. Ich habe viele Jahre sie umsorgt und mein Studium aufgegeben wegen des Kindes. Dann habe ich Fernstudium versucht und musste das ebenfalls aufgeben wegen Krankheit der Frau.
Ich habe alles versucht, was aus meiner Sicht möglich und machbar war und habe harte Jahre hinter mir.

Meine Frau braucht m.E. eine betreute Wohngruppe. Seit Jahren mache ich die betreute Wohngruppe.

Ich sehe folgende Ebenen des Problems:
- die medizinische
- die pädagogische
- die juristische

Ich möchte das jetzt juristisch klären lassen.

Hintergrund: die Frau ist zu chaotisch bzw. verarscht mich. Wir hatten uns vor Wochen geeinigt auf eine Trennung. Sie wollte ausziehen und war einverstanden, das Kind zunächst jedes zweite Wochenende zu bekommen mit der Perspektive auf öfter, wenn sich das alles eingespielt hat.
Ich - naiv wie ich bin- arbeite seitdem daran, unsere Wohnung zu verschönern. Neue Möbel, Küche umgebaut, über 2500 Euro ausgegeben.

Jetzt hat sie sich entschieden, dass sie doch nicht ausziehen möchte.
Sie würde sich dabei nicht gut fühlen.

Wäre auch ein Wunder gewesen, wenn es so einfach geklappt hätte. Wir waren zu normalen Ehezeiten nicht in der Lage, eine Planung für den Samstag abzusprechen mit Einkauf, Kochen, Freizeitaktivität.

Der Psychiater sagt, ja ist so. Der Patient kann das nicht.

Ohne Hilfe kommen mein Kind und ich da nicht raus. Aus meiner Sicht brauchen wir einen Anwalt und zwar einen guten.

Wäre schön, wenn Ihr mir Tipps geben könntet.





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#11
Das Kind ist 7 Jahre alt. Die Krankheit Deiner Frau ist seit 5 Jahren bekannt. Die Ehe besteht seit 2 Jahren.

Was hat sich in den letzten 2 Jahren so verändert, dass Du statt Hochzeit jetzt Scheidung willst?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
"Das Kind ist 7 Jahre alt. Die Krankheit Deiner Frau ist seit 5 Jahren bekannt. Die Ehe besteht seit 2 Jahren.

Was hat sich in den letzten 2 Jahren so verändert, dass Du statt Hochzeit jetzt Scheidung willst? "

Ich mag es nicht, mich rechtfertigen zu sollen. Die Geschichte ist kompliziert und ich möchte auch nicht alle Details meines Gefühlslebens im Internet ausbreiten.

Die Hochzeit war ein Fehler, hätte ich nicht machen sollen, ist aber nunmal so.

Was sich verändert hat, ist der Gesundheitszustand der Frau und ist meine eigene Einstellung zum Leben.
Ich hatte die Hoffnung, dass es besser würde.

Warum fragst Du? Willst Du es einfach nur so wissen, weil Du neugierig bist oder kannst Du mir einen sinnvollen Tipp geben?
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#13
Ich stelle hier: http://www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrecht/ ´mal was zum Unterhaltsrecht ein.

Auf kurze Ehedauer wirst Du nicht abheben können, wenn Deine Antwort auf die Frage, was Deinen Sinneswandel ausgemacht hat, im Wesentlichen über "meine Einstellung zum Leben hat sich geändert" nicht hinaus kommt.

Ich denke aber auch, Du brauchst einen guten Anwalt. Wenn du hier keine Antwort kriegst, frage ´mal beim örtlichen vafk nach.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#14
"Auf kurze Ehedauer wirst Du nicht abheben können, wenn Deine Antwort auf die Frage, was Deinen Sinneswandel ausgemacht hat, im Wesentlichen über "meine Einstellung zum Leben hat sich geändert" nicht hinaus kommt."

Kannst Du nicht lesen?

Ich schreibe hier Seitenlang über gesundheitliche Probleme der Frau und Du hebst hier hier ab auf meine Einstellung zum Leben!?!

Wie müsste meine Antwort auf die Frage nach dem Sinneswandel denn aussehen, damit ich auf kurze Ehedauer abheben könnte?

Was ist das denn überhaupt?
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#15
Ich jedenfalls kann nicht erkennen, dass die gesundheitlichen Probleme Deiner Frau vor der Hochzeit andere waren, als sie seitdem sind.
Also m. E. nichts, was Du bei Heirat nicht wußtest. Kann sein, da gibt´s was, was als Argument taugt, da müßte ein versierter Anwalt wohl mit Dir sehr ins Detail gehen. Wenn du willst, lies den link, dann wirst Du merken, dass das alles nicht so eindeutig ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(29-11-2011, 23:28)helmut schrieb: Die Erkrankung ist seit 5 Jahren bekannt. Die Ehe besteht seit 2 Jahren.
Und das Kind ist 7. Ok, nun habe ich Langsammerker es auch verstanden. Blush Somit gehe ich davon aus, dass Du kein Sorgerecht hast. Wenn dem so ist, würde mich interessieren, was mit dem "leiblichen" Vater ist? Hat dieser das Sorgerecht? War sie mit ihm verheiratet?Wenn weder er noch Du das Sorgerecht habt, sehe ich kaum Chancen, Dir das ABR zusprechen zu können. Ansonsten könntest Du versuchen, dass das JA als Vormund fungiert und (@p, wie heißt das genau?) den Lebensmittelpunkt des Kindes bei Dir bestimmt.
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#17
(29-11-2011, 23:28)helmut schrieb: Die Krankheit Deiner Frau ist seit 5 Jahren bekannt. Die Ehe besteht seit 2 Jahren.

Eine kurze Ehe ist das unterhaltsrechtlich gesehen nicht, weil ihr vorher schon eng verbunden wart und das gemeinsame Kind habt. Die Verantwortung für Lebensrisiken wie Krankheit überdauern ebenfalls das Eheende. Hier ist wenig zu gewinnen. Konzentriere dich nur auf den Verbleib des Kindes bei dir. Deiner Schilderung nach stehen die Chancen nicht so schlecht, dass es bei dir bleiben kann.

Der Anwalt ist nur ein Bausteinchen, grössere Steine sind der Richter und das Verhalten deiner Frau, nachdem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Ich halte nach wie vor das oben geschilderte Vorgehen für am zielführendsten. Alternativ kannst du dir selbst eine neue Wohnung suchen, musst aber in unmittelbarer Nähe bleiben, damit für das Kind kein Kontinuitätsbruch eintritt (z.B. kein Schulwechsel).

Blue schrieb:Somit gehe ich davon aus, dass Du kein Sorgerecht hast

Sicherlich hat er Sorgerecht. Die Eltern haben schliesslich geheiratet. Es ist doch kein Stiefkind, er schreibt "Wir haben ein Kind".
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#18
(30-11-2011, 11:10)p schrieb:
(29-11-2011, 23:28)helmut schrieb: Die Krankheit Deiner Frau ist seit 5 Jahren bekannt. Die Ehe besteht seit 2 Jahren.

Eine kurze Ehe ist das unterhaltsrechtlich gesehen nicht, weil ihr vorher schon eng verbunden wart und das gemeinsame Kind habt. Die Verantwortung für Lebensrisiken wie Krankheit überdauern ebenfalls das Eheende. Hier ist wenig zu gewinnen.

Im Grunde ist das wohl so einzuschätzen; trotzdem ist Sorgfalt nicht verkehrt: http://www.fr-blog.com/2011/03/30/bgh-he...nterhalts/

(30-11-2011, 11:10)p schrieb: Konzentriere dich nur auf den Verbleib des Kindes bei dir. Deiner Schilderung nach stehen die Chancen nicht so schlecht, dass es bei dir bleiben kann.

Vielleicht hier Wert auf eine "prognostische" Betrachtung des Kindeswohls legen, d. h. wie sehen die Zukunftschancen des Kindes aus, wenn es in häuslicher Gemeinschaft mit der Mutter verbleibt.

(30-11-2011, 11:10)p schrieb: Ich halte nach wie vor das oben geschilderte Vorgehen für am zielführendsten. Alternativ kannst du dir selbst eine neue Wohnung suchen, musst aber in unmittelbarer Nähe bleiben, damit für das Kind kein Kontinuitätsbruch eintritt (z.B. kein Schulwechsel).

Da kann aber (wenn er Mieter ist) einiges an Kosten auf ihn zukommen, wenn die KM wohnen bleibt und nicht in der Lage ist, die Wohnung ordentlich zu bewirtschaften.

(30-11-2011, 11:10)p schrieb:
Blue schrieb:Somit gehe ich davon aus, dass Du kein Sorgerecht hast

Sicherlich hat er Sorgerecht. Die Eltern haben schliesslich geheiratet. Es ist doch kein Stiefkind, er schreibt "Wir haben ein Kind".

Ggf. war das ja der Grund für die Hochzeit. Andererseits: Der (spätere) (Noch)Ehemann der Mutter meines Kindes sprach auch immer von "seinem" Kind.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
Danke schonmal für die Antworten.

Das Kind ist von mir und wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Der Grund für den Sinneswandel (vor zwei Jahren geheiratet, nun die Trennung) ist der Gesundheitszustand meiner Frau: seit einem Jahr lässt sie sich zunehmend hängen. Ihre Negativsymptomatik nimmt zu und sie ist nicht bereit, etwas zu ändern/zu unternehmen (Haushaltshilfeantrag unterstützen, Medikation ändern, Krankenhausaufenthalt o.ä.). Gleichzeitig trat gelegentlich wieder Positivsymptomatik auf.
Hatte ich geschrieben, dass sie unter Schizophrenie leidet?

Das Kind kann m.E. derzeit nicht länger als ein Wochenende bei ihr allein sein. Eine ganze Woche fände ich zu gefährlich, sehe das Kindswohl gefährdet, weil sie manchmal "Aussetzer" hat und z.B. die richtige Bekleidung des Kindes nicht ganz hinbekommt. Vom Kochen ganz zu schweigen...

Der Mietvertrag für unsere Wohnung läuft auf uns beide. Sie alleine kann sich die Wohnung nicht leisten. Sie stellt sich das so vor, dass ich Unterhalt zahle.
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#20
Hallo,

hatte vor kurzem schonmal geschrieben, weil meine psychisch kranke Frau die Wohnung nicht verlassen möchte.

Ich habe mich seitdem von zwei Anwälten beraten lassen. Der erste Anwalt hat das Krankheitsthema nicht verstanden und mir zum Auszug geraten mit Kind und meinte, wenn das Kind per richterlicher Anordnung dann der Mutter zugewiesen würde, dann wär das halt so, müsste ich halt die Hauptverhandlung abwarten.
Das geht nicht. Ich lasse das Kind nicht bei der psychisch kranken Frau.

Den zweiten Anwalt (der auch Medizinrecht als Schwerpunkt hat) habe ich online angefragt und der antwortete, es sei machbar, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht per einstweiliger Anordnung zugewiesen bekäme.

Ich glaube nach wie vor, dass meine Frau schlechte Karten hat, das Kind zur Hälfte zu bekommen.

Nun frage ich wegen der Wohnung.

Meine Frau ist bei einer Anwältin und hat angekündigt, dass ich Post von ihrer Anwältin wegen eines Einigungsversuchs bekäme.

Der Einigungsversuch wird wie folgt aussehen:
Betreuung des Kindes hälftig und ich soll ausziehen.

Damit wird m.E. dokumentiert, dass meine Frau die Trennung will und mich aus der Wohnung heraushaben will.

Spielt das juristisch eine Rolle wer sich zuerst bewegt?
Habe ich eine Chance, dass ich in der Wohnung bleiben kann und sie ausziehen muss?

Die Wohnung läuft auf uns beide. Das Kind muss bei mir bleiben. Die Frau kann sich die Wohnung alleine nicht leisten. Sie will einen Mitbewohner aufnehmen und ich soll Unterhalt zahlen.

Ich suche parallel seit Wochen nach einer anderen Wohnung, das ist aber nicht so einfach.

Gruß

Helmut
[Threads zusammengeführt]
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#21
Nimm das Kind und laß die Wohnung.

Der "Einigungsversuch" ist neuerliche Verarsche. Du läßt dich vom Treiben deiner Frau (und deren Anwältin) treiben.... anstatt die Sache in die Hand zu nehmen.

Wenn du hier wärst, dann würde ich morgen mit dir und Kind beim Gericht sitzen. Leider hast du jetzt schon viel Zeit verloren und in den nächsten Tagen soll der Arbeitseifer in Ämtern und Behörden eher niedrig sein, während die häusliche Emotionsbelastung massiv ansteigt. ;-)
Vorher wäre ich mit Kind beim Hausarzt oder noch besser bei einem Kinderpsychiater/psychologe gewesen, um die Belastungen für das Kind zu attestieren, ggfs. auch beim JA. Eher in die Richtung wie der erste Anwalt. Beim Vorschlag des 2. verdient nur dieser, denn ohne klare Rückendeckung vom JA und Ärzten hast du bei seinem Vorschlag in der Regel keine Chance.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#22
(21-12-2011, 00:53)sorglos schrieb: Nimm das Kind und laß die Wohnung.

Der "Einigungsversuch" ist neuerliche Verarsche. Du läßt dich vom Treiben deiner Frau (und deren Anwältin) treiben.... anstatt die Sache in die Hand zu nehmen.

Wenn du hier wärst, dann würde ich morgen mit dir und Kind beim Gericht sitzen. Leider hast du jetzt schon viel Zeit verloren und in den nächsten Tagen soll der Arbeitseifer in Ämtern und Behörden eher niedrig sein, während die häusliche Emotionsbelastung massiv ansteigt. ;-)
Vorher wäre ich mit Kind beim Hausarzt oder noch besser bei einem Kinderpsychiater/psychologe gewesen, um die Belastungen für das Kind zu attestieren, ggfs. auch beim JA. Eher in die Richtung wie der erste Anwalt. Beim Vorschlag des 2. verdient nur dieser, denn ohne klare Rückendeckung vom JA und Ärzten hast du bei seinem Vorschlag in der Regel keine Chance.

Was heisst denn "Zeit verloren"?! Tut mir leid, dass ich kein Trennungsprofi bin. Ich checke täglich die Wohnungsanzeigen und habe noch keine Wohnung gefunden.

Der erste Anwalt und der zweite Anwalt unterscheiden sich in der Einschätzung der Erfolgsaussichten der einstweiligen Anordnung zur Bestimmung des Aufenthaltsrechts.

"Rückendeckung von Ärzten" werde ich nicht bekommen wg. ärztlicher Schweigepflicht.

Es ist ja schön, dass Du ein Mann der Tat bist, aber was würdest Du dem Gericht denn erzählen?

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#23
(25-12-2011, 01:16)Entsorg-t-er schrieb: oder du behauptest ...

Wenn sie krank genug ist, ergibt sich das von allein.
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#24
Ich dachte, das wäre ein Forum, wo man sich hilft.

Ich suche eine Wohnung und wenn ich eine geeignete gefunden habe, werde ich eine einstweilige Anordnung auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragen und mit dem Kind ausziehen.

Ich möchte nur eine Einschätzung, ob es eine Rolle spielt, wer zuerst dokumentiert durch Gang zum Anwalt und Brief an den Ehepartner, dass er die Ehe beenden möchte.
Ich lese immer, wer sich trennen möchte, muss ausziehen und "offiziell" wollte meine Frau zuerst ausziehen und ist bei einer Anwältin.

Meine Frau ist krank genug aber mit Medikamenten ruhiggestellt.
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#25
(26-12-2011, 18:46)helmut schrieb: Ich dachte, das wäre ein Forum, wo man sich hilft.

Wenn dir selbst erstklassige Tips wie die von sorglos nichts nutzen, kann dir keiner helfen. Die üblichen eingestreuten Quatschpostings brauchst du ja nicht zu lesen.

(26-12-2011, 18:46)helmut schrieb: Ich möchte nur eine Einschätzung, ob es eine Rolle spielt, wer zuerst dokumentiert durch Gang zum Anwalt und Brief an den Ehepartner, dass er die Ehe beenden möchte.
Ich lese immer, wer sich trennen möchte, muss ausziehen und "offiziell" wollte meine Frau zuerst ausziehen und ist bei einer Anwältin.

Deine Frage könnte auf einem unklaren Verständnis von Trennungen basieren, vielleicht auch nicht. Entsprechend vielfältig fallen die Antworten aus.

Nochmal von vorne: Stichtag für viele Dinge bei einer Scheidung ist die Zustellung des Scheidungsantrages. Dann muss auch eine physische Trennung stattfinden, ein Trennung von "Tisch und Bett". Um das nachzuweisen, ist der Umzug in eine eigene Wohnung Standardvorgehen. Er ist aber keine Pflicht, wenn man nachweisen kann dass die Trennung innerhalb einer Wohnung stattgefunden hat. Keine gemeinsame Zimmer mehr und solche Dinge. Generell wird das aber nur als Übergangszustand akzeptiert. Ein Auszug wird früher oder später definitiv fällig. Klar jetzt?

WER das zuerst tut, ist hinsichtlich der Trennung völlig egal und bringt auch keine Vorteile. Hinsichtlich des Kindes ist es schwieriger, hier gibt es gegenläufige Elemente: Wer zuerst Fakten schafft, ist im Vorteil. Wer das für sich nutzen kann, was die Richter "Kontinuitätsprinzip" (für 1. Kinderbetreuung und 2. Wohnort) nennen, ist ebenfalls im Vorteil. Ein Wegzug mit Kind bringt also gleichzeitig Plus- und Minuspunkte, wenn es ums ABR geht. Hinzu kommen noch andere Faktoren, z.B. wie schnell der/die Ex einem Kinderwegzug widerspricht und natürlich Faktoren, die aus dem alles durchziehenden Sexismus des Rechtswesens herrühren. Mit anderen Worten, als Vater hast du es definitiv schwerer und es ist unmöglich, nur die Pluspunkte zu sammeln. Jeder Vorgang hat seinen Preis, so auch Art und Zeitpunkt der Trennung. Man muss abwägen und braucht Glück mit Helfer- und Rechtsindustrie.
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