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ab wann muss der erhöhte Unterhalt gezahlt werden
#1
Guten Morgen liebe Mitstreiter!

Eine kurze Frage, die sicherlich schnell und leicht für Euch zu beantworten ist - ich bin aber leider ahnungslos.

Der Anwalt der Kindesmutter hat im September 2016 zur regelmäßigen Überprüfung des KU meine Unterlagen zum Einkommen angefordert.
Heute, also ein halbes Jahr später bekomme ich die neue Berechnung mit einem höheren Anspruch von ihm. Der Anspruch ist gerechtfertigt, es geht mir aber darum ab wann ich den erhöhten Unterhalt zahlen soll/muss.

Tag der ersten Anforderung der Unterlagen, oder ab März, also ab Anspruchstellung.

Ich hatte meine Unterlagen zeitnah vorgelegt, der Anwalt hat getrödelt.

Vielen Dank!
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#2
Ab Auskunftsfrage. Wenn er natürlich erst ab März fordert, zahl ab März.
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