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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fr...45622.html
"Die Frau hatte sich im Juni 2010 gemeinsam mit einem "männlichen Begleiter" für vier Tage in einem Hotel eingemietet. Rund neun Monate später brachte sie den Jungen Joel zur Welt. "
"Sie verlangte also von dem Hotel die Anschrift und den vollständigen Namen des Mannes, um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Doch das Hotel weigerte sich"
"Die Frau klagte laut "Abendzeitung" gegen die in München ansässige Hotelkette vor dem Amtsgericht München - und scheiterte. "Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie" überwiege die Rechte der Klägerin, entschied das Gericht"
In Ausnahmefaellen scheint die bayrische Justiz ja doch vernuenftige Urteile zu faellen.
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Hier war nicht das Familiengericht zugange sondern das "normale" Zivilgericht. Aktenzeichen "C".
Das erklärt auch das Ergebnis.
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(02-05-2017, 00:33)kay schrieb: In Ausnahmefaellen scheint die bayrische Justiz ja doch vernuenftige Urteile zu faellen.
Was ist an diesem Urteil vernünftig?
Das Kind wird um sein Recht auf Kenntnis seines Vaters betrogen; was ist daran vernünftig?
Simon II
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(02-05-2017, 12:14)Simon ii schrieb: (02-05-2017, 00:33)kay schrieb: In Ausnahmefaellen scheint die bayrische Justiz ja doch vernuenftige Urteile zu faellen.
Was ist an diesem Urteil vernünftig?
Das Kind wird um sein Recht auf Kenntnis seines Vaters betrogen; was ist daran vernünftig?
Simon II
Wer betrügt das Kind?
Das Gericht? Oder das Hotel? Oder doch nicht eher die Mutter, die nicht mal nach dem Namen des Beschälers fragt, bevor sie sich bespringen lässt - vier Tage lang......
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Ein entscheidender Punkt war, dass die Sache fünf Jahre her war, bis es der Dame einfiel, dort mal nach dem Mann zu fragen. Und damit bestand das hohe Risiko, dass die Datenauskunft "ins Blaue hinein erfolgen würde" wie das Gericht schreibt. Direkt nach der Nacht wären die Umstände eindeutiger gewesen.
Die Frau hat ganz offensichtlich einen Samenspender gesucht und irgendwann, nach Jahren ("rein zufällig" nach Ende des Unterhaltsvorschusses) dachte sie wohl, dass Unterhalt auch ganz nett wäre.
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(02-05-2017, 14:31)Austriake schrieb: Wer betrügt das Kind?
Das Gericht? Oder das Hotel? Oder doch nicht eher die Mutter, die nicht mal nach dem Namen des Beschälers fragt, bevor sie sich bespringen lässt - vier Tage lang......
Wem Du wieviel Schuld zuweist, ist doch völlig egal: Das Ergebnis ist, daß das Kind um seinen Vater gebracht wird.
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Sehe das wie p.
Die Mutter wollte gewiss keinen ''Vater'' in ihrem Leben.
Ist natürlich dann irgendwann mal peinlich, wenn das Kind komische Fragen stellt.
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Nach der Vorgeschichte hätte das Kind seinen Vater eh nicht erlebt.
Die ganze Struktur war und ist auf Entfremdung ausgerichtet.
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Vielleicht ist der Mann aus dem Hotel gar nicht der Vater, wer weiß das schon
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Gab doch mal eine Geschichte wo das Jugendamt auf irgendeinem Campingplatz rumgelaufen ist und versucht hatte einen Vater ausfindig zu machen.
Mutti wusste net mehr, wer ihr beigewohnt hatte.
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Es geht der Gutsten rein um den Unterhalt und sonst nichts. Von daher ist es meiner Meinung nach gut dass das Gericht so entschieden hat. Sie soll sich einen anderen Geldautomaten suchen und gut ist.
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02-05-2017, 19:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-05-2017, 19:56 von Simon ii.)
(02-05-2017, 18:47)Zahlmeister schrieb: Vielleicht ist der Mann aus dem Hotel gar nicht der Vater, wer weiß das schon
Da gibt es heute Methoden, mit denen man das ziemlich sicher feststellen kann.
Simon II
(02-05-2017, 19:48)kay schrieb: Es geht der Gutsten rein um den Unterhalt und sonst nichts.
Äh, ja, habe ich irgendetwas anderes behauptet?
Trotzdem ist die Entscheidung falsch, denn so kann das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit nie seinen Vater kennenlernen (ob das Hotel Besuchsdaten 20 Jahre lang aufbewahrt? Ich kenne die Regeln da nicht, glaube aber eher, daß nicht.).
Simon II
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Und dann alle vier Michael zum Vaterschaftstest und bei den Unschuldigen hängt erstmal richtig der Haussegen schief!!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.