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Frau darf Jahrzehnte nach Scheidung auf Unterhalt klagen
#1
Zitat:London - Als Dale Vince und Kathleen Wyatt im Jahr 1981 heirateten, waren sie beide arm, mit ihrem gemeinsamen Sohn führten sie ein unstetes Leben. Die Ehe hielt drei Jahre, die offizielle Scheidung folgte 1992.

Arm ist inzwischen nur noch Kathleen Wyatt. Ihr Ex-Mann hingegen ist Gründer eines millionenschweren Unternehmens für nachhaltige Energieversorgung, er gilt als Öko-Tycoon. Vor Gericht will Wyatt Geld von ihrem Ex erstreiten - und der britische Supreme Court bestätigte sie nun in ihrem Vorhaben. Die Richter entschieden, dass ihre Klage rechtens ist.
Es ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. "Das ist eindeutig ein Urteil, auf das man sich künftig in ähnlichen Fällen beziehen wird, wenn einer der Partner in den Jahren nach der Scheidung reich wird", sagte Anwältin Marilyn Stowe. Um entsprechenden Klagen vorzubeugen, sollten Betroffene nach der Trennung eine finale Einigung unterzeichnen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/su...23026.html
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#2
Also ist noch nichts entschieden sondern wurde ans FamG verwiesen.

Eine Frau darf alles fordern. Frage ist, ob sie damit durch kommt.

Anscheinend konnte er damals kein Unterhalt zahlen. Ist die Frage ob da Schulen aufgelaufen sind.

In D wäre es der KU für die Kinder und eventuell BU. BU je nach Leitlinien 700€ mindestens.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
(11-03-2015, 23:05)Antragsgegner schrieb: Eine Frau darf alles fordern. Frage ist, ob sie damit durch kommt.
Wenn den Sozialkassen damit geholfen werden kann, einer unterhaltsbegehrenden Frau zu helfen,
werden sicherlich neue Wege beschritten. ;-)


Mal eben Fristen (Verjährungen) abschaffen geht sehr schnell.
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#4
Wir müssen die Jungen warnen.
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#5
Aber im Spiegel steht, dass ein oberstes Gericht in England einer Kindesmutter erlaubt, einen längst nach Trennung und Scheidung reich gewordenenen Kindesvater nachträglich auf Unterhalt zu verklagen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/supreme-court-london-arme-frau-verklagt-millionaers-ex-mann-a-1023026.html#js-article-comments-box-pager


Nun kenne ich das englische Scheidungs- und Unterhaltsrecht nicht. Deshalb erspare ich mir auch weiteren Kommentar.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
Zulassung der Klage != Erfolg der Klage
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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