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Gibt es Situationen, wo beim Scheitern der aktuellen Beziehung der Mann für das Kind der Frau aus ihrer früheren Beziehung unterhaltspflichtig wird?
Beispielsweise, wenn das Kind mittlerweile den Mann als eine Vater-Figur wahrnimmt? Oder wenn der Mann zusammen mit der Frau und das Kind über einen längeren Zeitraum gewohnt hat?
Anders ausgedrückt, welche potentielle Gefahren lauern bei einer Trennung, wenn man eine ernsthafte (verfestigte) Beziehung zu einer Frau führt, die Kinder eines anderen Mannes mitgebracht hat?
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Unterhaltspflichtig wird man immer nur gegenüber den eigenen Kindern.
Ausnahme: Mann adoptiert die mitgebrachten Kinder, diese werden durch den Akt der Adoption rechtlich (nicht biologisch!) zu eigenen Kindern.
Gegenüber Kindern, die die Mutter mit in den Haushalt, in die neue Ehe o.ä. gebracht hat, bleibt immer und ewig der biologische Vater unterhaltspflichtig - auch wenn er die Kinder noch nie gesehen haben sollte. Ausnahme: siehe oben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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Bei einer nichtehelichen Beziehung bleibt alles folgenlos. Wenn du so eine Dame heiratest und deine Beziehung scheitert, wirst du zwar für das Kind keinen Unterhalt bezahlen müssen, aber es kann dich trotzdem teuer zu stehen können. Erwirbt die Dame wegen geringer Erwerbstätigkeit (weil sie das Kind betreut) wenig Rentenpunkte, wird dein Versorgungsausgleich teuer. Und die geringe Erwerbstätigkeit gilt als eheprägend incl. konkludenter Zustimmung deinerseits. Mindestens der Trennungsunterhalt fällt damit höher aus.
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Danke für die Aufklärung! Anlass der Überlegungen war dieses Video, der Autor lebt in Kanada und dort scheint nicht ausgeschlossen für die Kinder eines anderen Unterhalt zu zahlen, wenn die Mutter glaubhaft machen kann, dass sie den neuen Mann als eine Vaterfigur betrachten.
https://youtu.be/LkcVV5iWfIw?t=552
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Ja, das ist bekannt und darüber steht bereis einiges im Forum. Eine Art Zwangsehe. Auch in Australien ist das je nach Bundesstaat so und in Neuseeland glaube ich auch.
In Deutschland läuft das anders. Bis zur Trennung sind die Verpflichtungen heftiger, nach der Trennung nicht. Da gibt es das allseits bekannte Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft und darüber wird man de facto sehr wohl auch ohne Ehe unterhaltspflichtig für Damen mit Anhang. Wirft man sie aber raus, ist das zu Ende.