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Eine kurze Frage
Kurz vorab, wir wohnen nicht in Deutschland.
Bin mit meiner asiatischen Frau verheiratet, haben gemeinsames deutsches Kind jetzt 5 Jahre alt.
Meine Frau hat aus vorheriger Beziehung 2 Kinder 7 und 16 Jahre alt.
Kann ich die 2 StiefKinder auch über die Botschaft adoptieren, wenn wir nicht in Deutschland wohnen,
das die Stiefkinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen ?
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Was Jürgen Hass macht, ist vorbildlich.
Er nutzt die besondere Rechtslage in Deutschland (vor kurzem erst noch bestätigt vom Bundesgerichtshof) zum Wohle bedürftiger Kinder anderswo. Das ist direkte Entwicklungshilfe, und sie kommt da an wo sie gebraucht wird.
Es war ja erklärter Wille und Absicht der ganzen sozialdemokratischen Justizministerinnen wie Brigitte Zypries, Hertha Däubler-Gmelin und Katharina Barley, die Vaterschaft nicht mehr an die tatsächliche Abstammung zu koppeln, sondern an eine blosse Unterschrift auf einem Stück Papier.
Wenn es in Deutschland so gehandhabt würde wie anderswo, wo schon bei der Geburt des Kindes per DNA-Abgleich die tatsächlichen Eltern ermittelt und dokumentiert werden, dann hätten wir sicher keine 20% Kuckuckskinder. Deshalb ist es ja in Deutschland verboten, die Vaterschaft per DNA-Abgleich feststellen zu lassen, wenn die Mutter nicht damit einverstanden ist.
Deshalb ja das Verfahren per Unterschrift.
Geliefert wie bestellt.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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Ich wollte nicht von euch auf den Arm genommen werden
Ich haben deutsches gemeinsames Kind, in Deutschland geboren, wir wollen nach Deutschland mit den 6 und 16 Jahre Stiefkindern zurück.
Problem ist, das die Stiefkinder keinen Deutschen Aufenthaltstitel bekommen können, wenn Lebensunterhalt von Mutter + Stiefkinder nicht gesichert ist + Deutschkenntnisse auf Level C für den 16 jährigen
EU Freizügigkeit + Aufenthaltskarte steht einem Aufenthaltstitel für Mutter und Stiefkinder nicht im Wege,
dafür wird praktisch nichts verlangt, es reicht ein sozialversicherungspflichtiger Job mit wenigen Stunden in der Woche
Einkommen egal wieviel oder Selbstständigkeit
EU Freizügigkeit ist aber keine sinnvolle Lösung denn,
mit dem Stiefkind 16 Jahre, kaum Deutsch und Englischkenntnisse
im Deutschsprachigen EU Ausland Österreich ist mit 15 Jahren Ende, keine Schulpflicht, etc. Endstation Sackgasse
Schweiz würde mit 16 Jahren noch gehen um eine Ausbildung zu machen, abr na ja
Deutschland ist eines der wenigen EU Länder wo der 16 Jährige beschult wird, eine Ausbildung machen kann etc.
Erbrechtlich und Vermögensrechtlich bin ich Habenichts, also ist mir das egal
Mit einer Adoption wäre das Problem gelöst, wenn es geht.
Was meint ihr ?
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Ist das nicht etwas, für das erstmal das Land zuständig ist, in dem ihr alle lebt? Erst anschliessend die Anerkennung in Deutschland?
Der Rest ist doch eigentlich bekannt, darüber wird vielfach öffentlich informiert. Beispiele:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html , vor allem
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen...en/15.html
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Also im anderen EU Mitgliedsstaat Aufenthaltskarte und Adoption Stiefkinder
wobei ich Deutscher bin, mein Sohn Deutscher und die Mutter + 2 Stiefkinder Drittstaatsangehörige
Das soll funktionieren ?
Kann ein EU MItgliedsstaat dafür zuständig sein, wenn beide Elternteile nicht die Staatsangehörigkeit des Staates haben ?