22-08-2008, 21:10
LSozG Rheinland-Pfalz L 3 AS 127/07 vom 18.03.2008
Die ARGE bot dem Hartz IV-Empfänger eine Arbeitsgelegenheit als Eingliederungsmaßnahme an, die 30 Stunden wöchentlich und eine Wegezeit von 45 Minuten für drei Monate umfasste, bei einer Mehraufwandsentschädigung von 1,25 Euro je Arbeitsstunde.
Der Kläger lehnte den Abschluss der Vereinbarung ab, weil die aus der Arbeitsgelegenheit entstehenden Kosten die Mehraufwandsentschädigung übersteigen würden.
Die ARGE kürzte daraufhin das ALG2 um 30%
Das LSozG hob die Entscheidung auf.
Dem Arbeitssuchenden ist es nicht möglich, alles zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.
Die Arbeitsuche erfordere ausreichend Zeit, sich um offene Stellen durch das Lesen von Arbeitsangeboten, das Schreiben von Bewerbungen, Vorsprachen bei möglichen Arbeitgebern und das Aufsuchen der Agentur für Arbeit zu bemühen. Dies ist bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich zuzüglich Fahrtzeiten, was im Fall des Klägers eine tägliche Belastung von 7.30 Stunden bedeutet hätte, nicht mehr gewährleistet.
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...ABC2299F64}
Die ARGE bot dem Hartz IV-Empfänger eine Arbeitsgelegenheit als Eingliederungsmaßnahme an, die 30 Stunden wöchentlich und eine Wegezeit von 45 Minuten für drei Monate umfasste, bei einer Mehraufwandsentschädigung von 1,25 Euro je Arbeitsstunde.
Der Kläger lehnte den Abschluss der Vereinbarung ab, weil die aus der Arbeitsgelegenheit entstehenden Kosten die Mehraufwandsentschädigung übersteigen würden.
Die ARGE kürzte daraufhin das ALG2 um 30%
Das LSozG hob die Entscheidung auf.
Dem Arbeitssuchenden ist es nicht möglich, alles zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.
Die Arbeitsuche erfordere ausreichend Zeit, sich um offene Stellen durch das Lesen von Arbeitsangeboten, das Schreiben von Bewerbungen, Vorsprachen bei möglichen Arbeitgebern und das Aufsuchen der Agentur für Arbeit zu bemühen. Dies ist bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich zuzüglich Fahrtzeiten, was im Fall des Klägers eine tägliche Belastung von 7.30 Stunden bedeutet hätte, nicht mehr gewährleistet.
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...ABC2299F64}
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.