11-04-2022, 15:52
Hallo liebes Forum,
Ich bin hier wahrscheinlich in bester Gesellschaft. Im August 2021 habe ich mich von meiner Frau getrennt (Hochzeit in 2015). Wir haben ein gemeinsames Kind, das jetzt im September eingeschult wird. Meine Frau hat bislang Teilzeit gearbeitet, nämlich 50%. Sie sagt, sie hätte durch die Belastung der Einschulung dann auch keine Kapazitäten, um mehr zu arbeiten. Ich hingegen arbeite mehr als 100%, nämlich Wochenend- und Schichtdienst, regelhaft um die 50h / Woche. Wir sind mitten im Trennungsprozess, es ist noch nicht ganz klar wie wir uns beim Unterhalt einigen. Bislang zahle ich einen Betrag, und biete eine außergerichtliche Einigung an, warte diesbezüglich auf Antwort. Zum Glück gibt es bei mir nur das Gehalt, sonst nichts, und mein Gehalt wird eher steigen, also ich wachse aus dem Gröbsten mit den Jahren raus.
Jetzt frage ich mich allerdings: Zur Einschulung muss ich ja auch unterschreiben, und da muss ich auch mitentscheiden, welcher Weg gegangen wird. Das Kind ist gesund, fit, schlau, alles bestens. Das Kind geht auch heute schon in den KiGa, und auch durchaus mal bis zum Nachmittag. Ich halte eine Ganztagsklasse für realistisch, damit die Mutter entspannt mind. 80% arbeiten kann. Die Mutter möchte das nicht, sie will das ihrem Kind nicht "antun". Das Trennungsjahr wird zur Einschulung vorüber sein.
Nun meine Frage: Ich kann meine Ex natürlich nicht zwingen, vollzeit zu arbeiten. Wenn sie weniger als 100% arbeiten will, soll sie das bitte tun. Ich möchte nur nicht dafür bezahlen, und möchte daher auch keine Voraussetzungen schaffen, dass sie sagen kann, sie könne nicht. Wie muss ich mich hier verhalten? Ob dem Kind eine Ganztagsklasse zugemutet werden kann, werden im Zweifelsfall Psychologen entscheiden, die nichts finden werden, das dagegen spricht, weil es nichts gibt. Muss ich als Vater nachvollziehbar und schriftlich dafür plädieren, dass mein Kind in eine solche Betreuung kommt, um nicht dafür zahlen zu müssen, dass meine Ex nur 50% arbeiten möchte, oder kann ich sowas gar nicht beeinflussen?
Ich will mich nicht zu spät oder gar falsch verhalten, daher frage ich euch um Rat. Anwälte kosten auch saftig (280€ pro Stunde finde ich interessant, so viel bekomme ich lange nicht, und ich bin auch hervorragend ausgebildet), in Google habe ich zu meiner Fragestellung nichts finden können.
Dankeschön!
Ich bin hier wahrscheinlich in bester Gesellschaft. Im August 2021 habe ich mich von meiner Frau getrennt (Hochzeit in 2015). Wir haben ein gemeinsames Kind, das jetzt im September eingeschult wird. Meine Frau hat bislang Teilzeit gearbeitet, nämlich 50%. Sie sagt, sie hätte durch die Belastung der Einschulung dann auch keine Kapazitäten, um mehr zu arbeiten. Ich hingegen arbeite mehr als 100%, nämlich Wochenend- und Schichtdienst, regelhaft um die 50h / Woche. Wir sind mitten im Trennungsprozess, es ist noch nicht ganz klar wie wir uns beim Unterhalt einigen. Bislang zahle ich einen Betrag, und biete eine außergerichtliche Einigung an, warte diesbezüglich auf Antwort. Zum Glück gibt es bei mir nur das Gehalt, sonst nichts, und mein Gehalt wird eher steigen, also ich wachse aus dem Gröbsten mit den Jahren raus.
Jetzt frage ich mich allerdings: Zur Einschulung muss ich ja auch unterschreiben, und da muss ich auch mitentscheiden, welcher Weg gegangen wird. Das Kind ist gesund, fit, schlau, alles bestens. Das Kind geht auch heute schon in den KiGa, und auch durchaus mal bis zum Nachmittag. Ich halte eine Ganztagsklasse für realistisch, damit die Mutter entspannt mind. 80% arbeiten kann. Die Mutter möchte das nicht, sie will das ihrem Kind nicht "antun". Das Trennungsjahr wird zur Einschulung vorüber sein.
Nun meine Frage: Ich kann meine Ex natürlich nicht zwingen, vollzeit zu arbeiten. Wenn sie weniger als 100% arbeiten will, soll sie das bitte tun. Ich möchte nur nicht dafür bezahlen, und möchte daher auch keine Voraussetzungen schaffen, dass sie sagen kann, sie könne nicht. Wie muss ich mich hier verhalten? Ob dem Kind eine Ganztagsklasse zugemutet werden kann, werden im Zweifelsfall Psychologen entscheiden, die nichts finden werden, das dagegen spricht, weil es nichts gibt. Muss ich als Vater nachvollziehbar und schriftlich dafür plädieren, dass mein Kind in eine solche Betreuung kommt, um nicht dafür zahlen zu müssen, dass meine Ex nur 50% arbeiten möchte, oder kann ich sowas gar nicht beeinflussen?
Ich will mich nicht zu spät oder gar falsch verhalten, daher frage ich euch um Rat. Anwälte kosten auch saftig (280€ pro Stunde finde ich interessant, so viel bekomme ich lange nicht, und ich bin auch hervorragend ausgebildet), in Google habe ich zu meiner Fragestellung nichts finden können.
Dankeschön!