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ich habe mir letzte Woche online meine Akte angefordert um meinen konkreten Fall mir einmal hier in den USA anzusehen. Von der Staatsanwaltschaft Deutschland gibt es im Bundeszentralregister und im INPOl einen Sucheintrag für 34 Monate zwecks Aufenthaltsermittlung des angeklagten nachdem das Verfahren vorläufig eingestellt wurde.
SIS und SIS mit nachbarländer Eintrag gibt es laut Akte nicht. Lediglich im Inpol also nur in Deutschland eine Aufenthaltsermittlung.
Wenn ich hochrechne ist der INPOl Eintrag im Jahr 2017 hinfällig. Da würden die 34 Monate ablaufen. Was passiert dann üblicherweise in der Praxis?
Wird erneut ein Sucheintrag gestellt?
Sind Fälle aus der Praxis bekannt?
Wenn ich im Jahr 2017 dies rausfinden möchte könnte ich jedoch bei erneuter Aktenanforderung schlafende Hunde wecken. Gibt es noch andere Möglichkeiten?
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Ich habe noch nie von einer Verlaengerung gehoert. Du brauchst den inpol-eintrag auch nicht zu ueberberwerten. Und wenn du deine Akte angefordert hast, gehe ich davon aus, dass du deine aktuelle Anschrift in den Vereinten Stasis von Amerika angegeben hast, somit ist die angeblich Aufenthaltsermittlung m. E. erstmal "ermittelt".
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Der Inpol Eintrag stammt nicht von irgendwoher, sondern er wurde von einer Behörde eingetragen. Vermutlich von der Staatsanwaltschaft.
Er wird nicht automatisch verlängert, sondern fliegt automatisch raus.
Wenn es danach dem Staatsanwalt in den Fingern juckt, dann erneuert er ihn einfach nach Ablauf, wenn er genug andere Sachen zu tun hat, dann erneuert er ihn nicht.
Gewöhnlich wird 2. eintreten, aber drauf verlassen sollte man sich nicht.
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(25-02-2014, 07:51)Papi-Lohn schrieb: Ich habe noch nie von einer Verlaengerung gehoert. Du brauchst den inpol-eintrag auch nicht zu ueberberwerten. Und wenn du deine Akte angefordert hast, gehe ich davon aus, dass du deine aktuelle Anschrift in den Vereinten Stasis von Amerika angegeben hast, somit ist die angeblich Aufenthaltsermittlung m. E. erstmal "ermittelt".
Meine Anschrift habe ich nicht angegeben.
Ich habe es folgendermassen gemacht. Ich bin im internet auf den Service
http://www.akteneinsicht-online.com/ gegangen. Dem Anwalt hab ich das Aktenzeichen gegeben und 49 Euro mit einer prepaid kreditkarte die man hier im supermarkt einfach kaufen und aufladen kann ohne namen anzugeben. Gibts aber auch in deutschland an den tankstellen. Dann hat der anwalt sich nach mehreren Tagen gemeldet und mir die Akte als PDF per email gesendet. Ein Mandat wurde ausschliesslich zur Akteneinsicht erteilt. Das hab ich auch extra geschrieben ohne zustellungsberechtigung an den Anwalt.
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(25-02-2014, 09:37)unterhaltspreller schrieb: Ich bin im internet auf den Service
http://www./ gegangen. Dem Anwalt hab ich das Aktenzeichen gegeben und 49 Euro mit einer prepaid kreditkarte die man hier im supermarkt einfach kaufen und aufladen kann ohne namen anzugeben. Gibts aber auch in deutschland an den tankstellen.
Ach wie schoen und praktisch ist die moderne neue Welt des Internets :-)
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Neu ist das nicht. Der Tip steht schon seit Jahren in der faq.
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@ Unterhaltspreller
Wie lange noch bis zur US-Staatsbürgerschaft?
Es ist bei den Immigranten in die USA nicht unüblich, seinen Namen bei der Einbürgerung zu "amerikanisieren" - mein oberster Chef z.B. stammt aus Österreich. Da seinen Geburtsnamen "Strohsack" dort niemand aussprechen konnte, nannte er sich "Stronach". Hirsch heisst dort Deer, Schumacher Shoemaker, der Müller wird zum Miller und so weiter. Bei den Vornamen wird aus dem Jakob ein Jake, aus Stephan ein Steven usw.
Effekt: nach der Namensänderung und mit US-Paß finden dich die Deutschen nicht mehr. Es sei denn, jemand weiß Bescheid und gibt den deutschen Behörden einen Tipp.
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(25-02-2014, 12:34)Austriake schrieb: Effekt: nach der Namensänderung und mit US-Paß finden dich die Deutschen nicht mehr. Es sei denn, jemand weiß Bescheid und gibt den deutschen Behörden einen Tipp.
Ab dem Antrag der Namensänderung muss man 2 Jahre durchgehend in den USA wohnen. Das ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Kosten ca. 250 USD. Da der alte Name registriert wird, ist man dann auch noch gut auffindbar.
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@unterhaltspreller:
Darf ich fragen, ob und wie du dich in D abgemeldet hast?
Dies wäre nämlich besonders in Hinblick auf die Frage interessant, ob man grundsätzlich nur in D gesucht wird, wenn man auf der Abmeldung keine neue Adresse bzw. nicht das Ausland angibt. Als wäre man theoretisch nur in D untergetaucht, was einen wohlmöglich einen SIS-Eintrag ersparen könnte...
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(28-02-2014, 18:45)Adler schrieb: @unterhaltspreller:
Darf ich fragen, ob und wie du dich in D abgemeldet hast?
Dies wäre nämlich besonders in Hinblick auf die Frage interessant, ob man grundsätzlich nur in D gesucht wird, wenn man auf der Abmeldung keine neue Adresse bzw. nicht das Ausland angibt. Als wäre man theoretisch nur in D untergetaucht, was einen wohlmöglich einen SIS-Eintrag ersparen könnte...
Ich habe vor der Abmeldung nach einem Hotel in Frankreich geschaut und mich dann in Deutschland abgemeldet und als neue Anschrift die Hotel Adresse in Frankreich angegeben. Dann bin ich mit dem Zug nach nach Frankreich und von dort in die USA mit dem Flugzeug.
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Vielen Dank für die Rückmeldung!
Zitat:Ich habe vor der Abmeldung nach einem Hotel in Frankreich geschaut und mich dann in Deutschland abgemeldet und als neue Anschrift die Hotel Adresse in Frankreich angegeben.
Erstaunlich, dass du trotz Abmeldung ins Ausland nur national zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden bist. Vermutlich hat man sich gedacht, dass du dumm genug sein könntest, um einfach so wieder mal nach D einzureisen, vielleicht sogar aus "Heimweh"
Vielleicht lag es aber auch daran, dass die Vorraussetzungen für einen Eintrag im SIS nicht vorlagen. Wobei das eher unwahrscheinlich ist, wenn man bedenkt, dass D auch sonst solche Instrumente missbraucht und Unterhaltspreller sogar teilweise widerechtlich per EU-Haftbefehl fahnden lässt. Es ist aber auch möglich, dass ein Eintrag im SIS vorliegt, dies aber nicht aus den Akten ersichtlich ist. In jedem Fall muss man sich in den USA keine Sorgen machen, da bei unbekannten Verbleib nur noch ein Interpol-Eintrag helfen könnte, der aber hier ausgeschlossen ist.
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Hallo Gemeinde,
hat wahrscheinlich einen Bart, aber was passiert im Falle eines Abstammungsverfahren, wenn die Adresse in D vorliegt (Briefkasten ebenfalls vorhanden) aber Zielperson nicht erreichbar ist, Zustellungen gehen fristgerecht zurück (innerhalb 3 Tagen) .... inpol oder sys ?
Danke für eine Info
Viele Grüße
Richy
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Bei einer Adresse mit Briefkasten gelten Schreiben als zugestellt, zurückgehen lassen ändert und nutzt da nichts. Man kann sich auf diese Weise nicht ungreifbar machen. In den Verfahren, die dann vor Gericht gehen werden Versäumnisurteile gefällt.
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17-04-2018, 07:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-04-2018, 07:56 von Austriake.)
Noch eine Frage zum Versäumnisurteil:
Wenn der Beklagte nach Jahren nach Deutschland zurückkehrt, z.B. weil er das Rentenalter erreicht hat, und während seiner Abwesenheit wurde ein Versäumnisurteil zu seinen Lasten gefällt (z.B. Abänderungsklage Unterhalt - Exe hat höheren Unterhalt gefordert und bekommen, weil der Beklagte nicht vor Gericht erschienen ist) - kann dieses Urteil juristisch angegriffen werden? Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand? Der Beklagte wusste ja gar nicht, dass da eine Abänderungsklage angestrengt wurde, er befand sich ja im Ausland.
Ich nehme da mal ein Beispiel: ein Jugendfreund von mir wandert 1992 nach Canada aus. Im Jahre 2000 erhebe ich eine fiktive Forderung gegen ihn, Mahnbescheid, Versäumnisurteil, Vollstreckung. Da der Beklagte nichts von dem Vorgang weiss, erhalte ich via Versäumnisurteil einen vollstreckbaren Titel - den ich dann irgendwann zu Geld machen kann.
Wäre das nicht eine gut funktionierende Einkommensquelle? Ich besorge mir vom Einwohnermeldeamt die Abmeldungen ins Ausland und verklage die Abgemeldeten systematisch?
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Wenn die Person ihre Wohnadresse in Deutschland behält oder sonst zustellfähig erreichbar bleibt, kann man sie auch verklagen. Da nutzt es auch nichts, den Inhalt des Briefkastens zurückgehen zu lassen. Man ist selber schuld, wenn man seine zugestellte Post nicht liest. Man kann sie auch in Kanada verklagen, wenn der Gerichtsstand korrekt ist, das anwendbare Recht und die Adresse bekannt.
Es gehört in die Top-10 der Rechtsirrtümer, die von miesen amerikanischen Filmen abgeglotzt sind. Da gibts so schneidige Anwälte, die irgendeine Verfügung dem Delinquenten unbedingt persönlich in die Hand zustellen. Das gibts hier nicht. Ein Einwurfeinschreiben bei der Wohnadresse (Meldeamt) oder beim Bevollmächtigten (Anwalt mit Mandat) und das Ding ist zugestellt. Und es gibt auch keine Geschworene, keine Sammelklage...
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Es gibt auch noch die öffentliche Zustellung per Aushang im Gerichtsflur oder in dem Rathaus.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Das ist nur für wenige Vorgänge zulässig. Öffentliche Zustellung ist kein Plan B, der immer in Kraft tritt wenn der Adressat nicht zu finden ist. Insbesondere kann man keine Klage beginnen, indem man den Antrag dem unauffindbaren Gegner einfach öffentlich zustellt. Über jede öffentliche Zustellung etnscheidet das Gericht einzeln und separat.
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(17-04-2018, 11:34)p__ schrieb: Über jede öffentliche Zustellung etnscheidet das Gericht einzeln und separat.
Alles klar. Bei dem Pudel von Richter an meinem damaligen Gericht......
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Hallo, ne Frage:
was ist von solchen Auskunfteien zu halten, wenn man den Namen in Landessprache übersetzt hat und abgetaucht ist?
https://www.euregex.eu/adressermittlung-...rfolge/86/
Die sagen, bisher über 60% der gesuchten Personen identifiziert und ermittelt zu haben, auch "Alternativpersonen".
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Innerhalb des EWR schaffen die auch nicht mehr wie Andere, so wie es aussieht sind sie auf "schwierige" Länder spezialisiert und machen das, was alle Inkassounternehmen machen. Sie schreiben ja, was sie dafür nutzen: Handelsregister, Melde- und Wählerregister, Grundbücher.... das macht Jeder, der Inkasso macht. Und verlangt dafür fette Erfolgshonorare. Bei Kindesunterhaltsschulden unnötig, dafür gibts einen eigenen steuerbezahlten Dienst in Deutschland.
Alternativpersonen sind z.B. Leute, die man ebenfalls wegen der Schulden des Schuldners drankriegen kann. Zum Beispiel Erben, Schulden sind ja Teil des Erbes.
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