01-07-2013, 14:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-07-2013, 14:24 von Tigerfisch.)
Bitte diesen Thread nicht wieder loeschen oder ohne Ankuendigung in ein anderes Themengebiet stecken oder an einen anderen Thread von mir einfach ans Ende anhaengen - wenn doch dann bitte auch mal sagen warum!!! Danke!! Ich waere fuer Eure Antworten zu diesem Thema sehr dankbar!!
Hallo , nachdem das Amtsgericht in erster Instanz die Vorwürfe der Mutti (Körperverletzung und einiges mehr) für nicht nachgewiesen erachtet hat und sogar in seiner Begründung darauf hinweist, dass es nicht auszuschließen sei, dass die Mutti die Sache aufgebauscht hat um die Trennungszeit zu verkürzen und die gemeinsame Wohnung zusammen mit dem Kind zu bekommen, gab es einen bedingungslosen Freispruch für mich. Dieser wurde allerdings nicht rechtskräftig da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Anwalt ist eingeschaltet (allerdings gerade dummerweise im Urlaub) und es wird sicher zu einer Berufungsverhandlung kommen wenn das Berufungsgericht die Berufung annimmt, was es ja bei einem Freispruch nach meiner Kenntnis zuerst einmal machen muss. Was sollte ich denn zwischenzeitlich schon einmal machen? Habt Ihr mit solchen Dingen Erfahrung. Der Freispruch (auch in zweiter Instanz ) ist sehr wichtig wegen eventueller späterer Verhandlungen vor dem Familiengericht wegen 50/50% Umgang, was von mir ziemlich sicher ab dem dritten, spätestens aber ab den 4. Lebensjahr beantragt werden wird. Kind ist nun 2 1/2 Jahre alt, gemeinsames Sorgerecht und Umgang ein bis zweimal in der Woche mit einer Übernachtung pro Woche. Verhältnis vom Kind zu Mutti und Vater ist gut. Verhältnis zwischen Mutti und mir ist absolut zerstört.
Hallo , nachdem das Amtsgericht in erster Instanz die Vorwürfe der Mutti (Körperverletzung und einiges mehr) für nicht nachgewiesen erachtet hat und sogar in seiner Begründung darauf hinweist, dass es nicht auszuschließen sei, dass die Mutti die Sache aufgebauscht hat um die Trennungszeit zu verkürzen und die gemeinsame Wohnung zusammen mit dem Kind zu bekommen, gab es einen bedingungslosen Freispruch für mich. Dieser wurde allerdings nicht rechtskräftig da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Anwalt ist eingeschaltet (allerdings gerade dummerweise im Urlaub) und es wird sicher zu einer Berufungsverhandlung kommen wenn das Berufungsgericht die Berufung annimmt, was es ja bei einem Freispruch nach meiner Kenntnis zuerst einmal machen muss. Was sollte ich denn zwischenzeitlich schon einmal machen? Habt Ihr mit solchen Dingen Erfahrung. Der Freispruch (auch in zweiter Instanz ) ist sehr wichtig wegen eventueller späterer Verhandlungen vor dem Familiengericht wegen 50/50% Umgang, was von mir ziemlich sicher ab dem dritten, spätestens aber ab den 4. Lebensjahr beantragt werden wird. Kind ist nun 2 1/2 Jahre alt, gemeinsames Sorgerecht und Umgang ein bis zweimal in der Woche mit einer Übernachtung pro Woche. Verhältnis vom Kind zu Mutti und Vater ist gut. Verhältnis zwischen Mutti und mir ist absolut zerstört.