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Berufung verbummelt - was tun?
#1
Hallo Gemeinde,

habe gerade von meiner AnwaeltIN erfahren, dass meine Berufung abgelehnt ist. Weil sie den Termin um einen oder zwei Tage verbummelt hat. Altes Recht, neues Recht, bla bla bla.
Sie hätte ihre Haftpflichtversicherung schon informiert.
Damit schulde ich meiner Ex nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch noch so 1000 Euro pro Monat aus meinen Millionen fiktivem Einkommen. Und zwar unbefristet.. (ja, das gibt es noch..)

Ich versuche derzeit, mich im Ausland selbständig zu machen - bisher ausser Spesen nix gewesen. Habe noch geringe Reserven, auch schuldet mir meine Ex noch was vom Zugewinnausgleich, den ich verrechnen könnte, aber Unterhalt zahlen kann ich einfach nicht.

Was ist Euer Rat? Zahlen kann und werde ich meiner Ex auf keinen Fall, eintreiben kann sie es auch nicht, weil
1. nicht mehr viel da und
2. zu weit weg

Aber ich will mir auch die Rückkehr nach D'land nicht verbauen, falls das hier schief geht..

Wie sieht es aus mit aufgelaufenem nachehelichem Unterhalt? Wie lange kann mir der am Bein kleben?

Wie gehe ich mit der Versicherung meiner Anwaeltin um? Versicherungen sind die groessten Aasgeier und von dort werde ich wohl kaum etwas zu erwarten haben.. Neuen Anwalt nehmen und meine Anwaeltin auf Schadenersatz verklagen?

Vielen Dank vorab fuer Eure Ratschläge.


Der Gef%@&e
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#2
und: wer weiss einen guten Anwalt im Grossraum München??
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#3
Die Vermögensschadenversicherung Deiner Anwältin zahlt nur, wenn Dir wegen der verpatzten Berufung auch ein Schaden entstanden ist.
Vermutlich wird sie behaupten, daß Dir ein weiterer Vermögensschaden erspart geblieben sei, weil die Erfolgsaussichten der Berufung gleich Null wären.
Dann hilft nur ein Rechtsgutachten.

Interessant wäre also die Begründung zu kennen, mit der Berufung eingelegt wurde.

Bei unverschuldeter Verspätung gibts übrigens die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Vielleicht war sie ja nicht einfach nur zu dämlich nach Terminlage zu arbeiten, sondern krank oder sonstwie unpäßlich Big Grin

Das hätte die Anwältin allerdings bei der Einreichung der Berufung schon vortragen müssen ....
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#4
Meine Anwältin war tatsächlich krank, hat sie aber nicht angegeben..

Die Begründung ist sehr komplex (22 Seiten), ich wollte vor allem Befristung erreichen und auch die Hoehe reduzieren, da mein (fiktives) Nettoeinkommen falsch berechnet worden war, der Amtsrichter sich nicht wirklich Gedanken um meine Verdienstmöglichkeiten gemacht hat, und da meine Ex aus der Ehe ein erhebliches Vermögen mitgenommen hat, von dem sie ja auch etwas abzehren könnte, in der harten Zeit der full-time Kinderbetreuung (die sie sich mit ihren beiden Eltern und dem Kindergarten teilt).
Dann natürlich noch der Aspekt der Umgangsverweigerung, sowie neue Beziehung und einige andere Nebenkriegsschauplaetze, aber das zählt ja eh nicht vor Gericht..
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#5
Mist ! Naja, Ibikus hat eigentlich schon alles richtig gesagt !
Deine Anwältin (die wohl nicht die Richtige ist...) sollte die Krankheit ins Felde führen und die Wiedereinsetzung verlangen - wie Ibikus sagte.
Ansonsten ist die Situation problematisch. Auch hat Ibikus Recht in Sachen Versicherung. Der Anwältin geht die Muffe, deshalb hat sie es schon gemeldet. Das vermeiden die Anwälte i.d.R. wie der Teufel das Weihwasser. Kommt das öfter vor, ist die Gefahr nämlich groß, dass der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer kündigt.
Den Anspruch an die Haftpflicht unbedingt melden und zwar sofort. Laß Dir bitte von der Anwältin mitteilen, um welchen Versicherer es sich handelt.
Dann mit dem Versicherer in Kontakt treten. Evtl. dafür einen guten Anwalt suchen, der sich auf so was einläßt oder mir mal Bescheid geben, da ich in der Branche arbeite.
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#6
(03-08-2011, 08:22)Ibykus schrieb: Die Vermögensschadenversicherung Deiner Anwältin zahlt nur, wenn Dir wegen der verpatzten Berufung auch ein Schaden entstanden ist.
Vermutlich wird sie behaupten, daß Dir ein weiterer Vermögensschaden erspart geblieben sei, weil die Erfolgsaussichten der Berufung gleich Null wären.
Dann hilft nur ein Rechtsgutachten.

Interessant wäre also die Begründung zu kennen, mit der Berufung eingelegt wurde.

Bei unverschuldeter Verspätung gibts übrigens die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Vielleicht war sie ja nicht einfach nur zu dämlich nach Terminlage zu arbeiten, sondern krank oder sonstwie unpäßlich Big Grin

Das hätte die Anwältin allerdings bei der Einreichung der Berufung schon vortragen müssen ....


Also oben nochmal das Zitat von Ibikus wegen der Wiedereinsetzung in den alten Stand :

Hier dazu noch eine wichtige Info : Wenn die Anwältin nun die Wiedereinsetzung in den alten Stand will, muß sie erneut Frist wahren ( 4 Wochen-soweit ich weiß) nach Wegfall des Hindernisses (also ihrer Krankheit), sonst ist auch dies wieder verfristet.

Also schnellstens die Anwältin mal kontaktieren und fragen, wie sie sich das jetzt vorstellt.

Scheint ja wieder ein Vollprofi mehr unter der Zunft der Anwälte unterwegs zu sein.....
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#7
(03-08-2011, 05:52)Tomcat schrieb: und: wer weiss einen guten Anwalt im Grossraum München??

Nappo´s und meiner

Becker & Partner Landsberg/Lech

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
Bei VS wird für München immer gerne Joseph A. Mohr empfohlen.

Soll teuer aber sehr gut sein.
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#9
Vielen Dank für Eure Ratschläge, es waren übrigens -wie ich mittlerweile erfahren durfte- keine Termingründe, sondern die Revision hätte beim AG eingelegt werden müssen und nicht beim OLG..
Egal, das Leben geht weiter.. Wenn ich Aktien hätte, dann hätte ich auch Geld verloren die letzten Tage, :-D
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