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Verlinkungen, die mir Google News unter den ersten 40 Treffern präsentiert bei der Suche nach "Düsseldorfer Tabelle 2024":
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...17852.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...20102.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...20099.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ne...19810.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...19968.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...19771.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zahlbe...19746.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-d...19660.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-d...19727.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erhebl...19644.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...19031.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...19745.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesseldorfer_tabelle
Das sind sagenhafte 13 Links nur auf diesen Anwaltshaufen, 32,5%, fast ein Drittel der gesamten Trefferliste. Sowas ist bezahlter Spam und Betrug, denn das sind keine Nachrichtenseiten sondern Anwaltswerbung.
Als Mietmäuler preisen sich darin unter anderem Frau Alberth, Herr Tietze, Frau Lechner, Herr Rambow, Herr Schmidt, Herr Worms, Frau Böge, Frau Kopf, Herr Jäger, Herr Schmid, Frau Köllner an, die alle dazu aufrufen, doch gleich den neuen Unterhalt durch sie (kostenpflichtig) überprüfen zu lassen. Eigene Inhalte liefern sie nicht, die Inhalte der Düsseldorfer Tabelle werden im wesentlichen weitergereicht, meist per cut & paste, plus Selbstwerbung. Man hat § 43b BRAO mit den Jahren bis zur Unkenntlichkeit verdreht, weggelogen und abgeschliffen. Darin steht z.B. "Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist." - genau das tun sie aber, unten ist das Textfeld schon parat für den Auftrag im Einzelfall.
Ich bin alle durchgegangen, denn ich kritisiere nicht unbegründet und rotze nicht blind auf Anwälte. Der interessanteste Punkt ist vielleicht, dass sich die Ehrlosen beim Fischen nach Mandanten in ihren Schlusssätzen sehr auf Unterhaltspflichtige konzentrieren. Das ist der grösste und verzweifeltste Pool, in dem sie fischen, weil Unterhaltsberechtigte häufig auf Steuerzahlerkosten vom Jugendamtsbeistand vertreten werden und damit als potentielle Mandanten ausfallen.
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DANKE! Ich habe schon seit Langem festgestellt, dass ich Google als Suchmaschine für meine Recherchen genauso wenig eignet, wie wikipedia für das dem ursprünglich zugedachte.
Und beim Lesen des "Posts" fiel mir ein, dass ein Bekannter Vertreter des vafk und Andere unlängst Abmahnung von einer "feministischen Anwaltskanzlei" mit strafbewährter Unterlassungsverfügung bekamen und ich mir dachte, wäre ich in dem Thema näher drin, eben diese Advokaten und Aasgeier einmal einem Abmahnverfahren zuzuführen, eben wegen der von Dir benannten Begründung (BRAO). Aber wahrscheinlich gibt es da wieder von Juristen für Juristen herbei praktizierte Ausnahmen, weshalb das nicht geht. Ansonsten könnten wir uns einen ganzen Koffer güldener Göffel verdienen.
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Wieso die Abmahnung? Was passte denen nicht am Vertreter des vafk?
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20-12-2023, 19:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-12-2023, 19:51 von wildfloh.)
1 Kind geht schon garnicht.
Jemand verdient 2101€, wäre dann Stufe 2 wird aber auf Stufe 3 angehoben.
Wieder Kind (12-17) wären dann 585€ plus den BKB von 1850€ sind dann 2435€.
Oh 2101€ minus 585€ sind 1516€ somit passt Stufe 2 auch nicht, sondern er müsste in Stufe 1 gesteckt werden.
Selbst Kind (0-5) wären dann 403€ plus den BKB von 1850€ sind dann 2253€.
Auch da müsste auf Stufe 1 zurückgestuft werden
Es kann doch nicht sein das bei einem Kind schon der Bedarfskontrollbetrag greift.
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Laut Tabelle hast du recht. Es zeigt eben, wie sehr diese Konstruktion am Ende ist.
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21-12-2023, 11:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-12-2023, 11:09 von DrNewton.)
das zeigt doch wieder einmal, dass diese Tabelle nicht mehr funktioniert und die Juristen nicht rechnen können und oder wollen. Da die Robenträger alle fünfstellig pro Monat bekommen (nicht verdienen), können die sich sowieso nicht in solche Klassen reinversetzen ... und wissen nicht, wie es ist, mit wenig Geld auskommen zu müssen oder durch zum Teil überzogenen und unrealistischen Unterhaltsforderungen die Männer in die Pleite zu treiben. Die Zukunft wird wohl sein: Bürgergeld + Aufstocker
bzgl. Anwälte ist mir generell aufgefallen, dass viele bei aktuellen Urteilen oder Sachverhalten nur C+P machen und alle den gleichen Einheitsbrei schreiben, eine "richtige" und ausführliche Begründung liefert keine bzw. keiner.. Hatte mich auf anderen Rechtsgebieten eingelesen und festgestellt: dass kann man knicken.
Hatte auch mal bei dem ein oder anderen auf Anwalt.de angefragt. Ich habe auch explizit gefragt, ob er sich mit diesem und jenem Sachverhalt auskennt und das wurde zunächst bejaht. Wenn ich diesen mit meiner konkreten Fragestellung konfrontiert habe, wurde nur rumgeblubbert. Häufig musste ich die feststellen, dass die Anwälte doch nicht die Ahnung haben, die sie vorgeben. Oder es wurden zunächst umfangreiche Gebührenvereinbarung übersendet, damit der Anwalt sich die Einarbeitung in den Fall vergolden lassen kann. Generell glaube ich, dass Anwälte, die gut sind und auch Ahnung von ihrem speziellen Fachgebiet haben nicht unbedingt auf Anwalt.de für teuer Geld werben und versuchen Mandate zu bekommen, da diese sowieso ausgebucht sind.
Interessant sind auch die "Spezialanwälte", die auf YouTube für diverse Themen werden. Wenn man dann mal deren Google Rezession durchliest, kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Hier geht es eindeutig ums Werben vom Mandanten und Mandate.
Auch sagen alle Anwälte, für ein Steuerstrafverfahren muss man unbedingt einen Spezialanwalt für Steuer- und Strafrecht buchen. Man solle es bloß nicht alleine machen, weil man den Behörden schutzlos ausgeliefert ist. Ich habe mein Steuerstrafverfahren alleine gemacht und mich selbst verteidigt. Es wurde gegen eine Auflage eingestellt (übrigens zu hervorragenden Kondition). Hilfreich war auch hier, den Kontakt zu den Behörden zu suchen und 2,3 persönliche Termine wahrzunehmen, um zu sehen, wie die Behörde die Dinge sieht und wie man sich wohlwollend "einigen" kann. Was anderes machen die Anwälte ja auch nicht.
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(21-12-2023, 11:05)DrNewton schrieb: Generell glaube ich, dass Anwälte, die gut sind und auch Ahnung von ihrem speziellen Fachgebiet haben nicht unbedingt auf Anwalt.de für teuer Geld werben und versuchen Mandate zu bekommen, da diese sowieso ausgebucht sind.
So teuer kann es nicht sein. Mein Anwalt wirbt dort auch und der ist nur ein Einzelkämpfer mit Halbtagskraft.
Ich habe ihn vor 12 Jahren auf Anwalt.de via Suchmaschine gefunden und mir war wichtig, das mein Kandidat langjährige Berufserfahrung
hat, was zutraf. Wir haben uns dann persönlich getroffen und er hat mir dann super und schonungslos erklärt, wie so
ein Verfahren im Familienrecht abläuft und dass das zum großen Teil nur Show ist. Richter und Verteidiger kennen sich, man kennt
auch oft die Kollegen, welche die Gegenseite vertreten. Auch da tritt man keinem richtig feste auf die Füße. Man sieht sich ja wieder.
Letztlich gewinnt vor Gericht, wer die besseren Argumente hat, dem Richter kein Dorn im Auge und dem Gericht gefällig ist. Ich fand das damals ziemlich devot, aber so läuft es wohl ab.
Pervers ist halt, dass wir Zahlesel für diese Zirkusspiele auch noch bezahlen müssen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Deswegen ist auch in Anwalt aus der Umgebung zu bevorzugen. Ob dabei Anwaltshalden wie anwalt.de hilfreich sind, ist zu beweifeln. Lokale Anwälte findet man anders.
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Moin.
Kann ich bestätigen... seinerzeit liess mein Anwalt nach einem Termin in meiner Gegenwart die Bemerkung los, dass die gegnerische Anwältin,
die letztendlich mitverantwortlich für das Desaster mit meiner Tochter ist, ja superschöne Beine hätte und er gern mal mit ihr ......
Hatte mir auch aus diesem Grund damals gereicht - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Man kennt sich in dem Geschäft und wird
noch viele Jahre zum Wohle der Kinder zusammenarbeiten - und der blöde Unterhaltsmichel merkt es nicht und zahlt und wird für sein eigenes Geld verar.....t .
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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21-12-2023, 23:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-12-2023, 23:06 von DrNewton.)
das kann ich bestätigen. Hatte viele Verfahren vor dem Amtsgericht in Handelssachen selbst geführt als damaliger GmbH-Geschäftsführer. Letztendlich wird vor Gericht (zumindest in Handelssachen, etc.) versucht ein Vergleich zu finden. Mal war ich auf der Klägerseite und mal auf der Beklagtenseite. Habe nur festgestellt, dass man dann irgendwann von der Richterin "persönlich" begrüßt wird, nach dem Motto, ".... Sie schon wieder...." und "... denken Sie mal bitte daran, wie die Sache XY gelaufen ist ....". Man konnte auch hier merken, dass sich die Richter und Anwälte "regelmässig" im Gerichtssaal treffen - und dann erfolgte bei mir die Erkenntnis: "eine Krähe ... usw ..." - stimmt zumindest in kleinere Städten und kleineren Gerichten. In Hamburg, München, etc. wird da sicherlich in einer anderen Liga gespielt, da ist es eher unwahrscheinlich, das man "sich kennt".
Beim Familiengericht kommt noch die Perversität hinzu, dass NUR EINER die ganze Vorstellung des Theaterstückes persönlich zahlen darf ;-)
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Das hiesige Mütterbetütelungsamt hat es sich dieses Mal einfach gemacht. Die haben einen Formbrief aufgesetzt, welcher dann nur noch von der Poststelle raus gehauen werden musste. Auf der ersten Seite wurde die DD abgedruckt und dann der Hinweis "Alle Zahlungspflichtigen werden hiermit aufgefordert, Ihre monatliche Unterhaltszahlung ab Januar 2024 der geänderten Verpflichtung anzupassen. Für alle Zahlungsempfänger gilt dieses Schreiben lediglich als Information".
Nicht einmal das Kind mit Namen und Geb.-Dat, wird noch benannt. Wurfpost.
Die Zahlungsempfänger bekommen diese "Info" natürlich auch.... Nicht, dass das Jemand was verpasst
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Meine zuständige Kinderbussgeldstelle hat mir nur die üblichen Weihnachtsgruss geschickt, irgendwelche hohen Zahlen mit Rückständen. Nicht mal unterschrieben, aber doppelseitig bedruckt. In ein extra Blatt Papier mit der neuen Tabelle haben sie gar nicht erst investiert, schade, mein Kaminofen liebt solche Schreiben :-)
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Habe heute meine Neujahrsgrüße erhalten. Diesmal bei mir ein Serienbrief. Vorderseite bei beiden Schreiben gleich. Inhalt Info zu UVG, Info zur 6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2023, Infos über die Höhe (alles allgemein gehalten). Rückseite dann Name Kind, Alter und was Mann zu zahlen hat. Keine Unterschrift, nicht mal die aktuelle Rückstandstabelle. Dafür bunt und in Farbe :-)
Einfache Serienbrief-Übung aus dem Kurs, Word for Beginners ;-)
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