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Betreuungsunterhalt ab dem 3. Jahr
#1
Hallo zusammen,

Und zwar folgendes Problem/Unsicherheit und man findet auch sehr wenig dazu, leider.
Meine ex Frau (nur 1 Jahr verheiratet) hat dieses Jahr ein Kind bekommen im Mai. NICHT von mir. 
Vater ist bekannt aber sie sind nicht zusammen. 
Mein Sohn wird dieses Jahr 3 Jahre alt im Dezember.
Ich zahle 1000 Euro BU und 400 KU. Die Zahlungen für BU werd ich dann ab Januar einstellen.
Da der andere Typ nicht so gut verdient wie ich, hab ich etwas Angst das weiterhin von mir gefordert wird?
Wie stehen da die Chancen für mich. Wird das Jobcenter auf mich zukommen? Mein Sohn hat nämlich keine. Betreuungsplatz bekommen. Allerdings hat sie sich aber auch nur auf 2 Kindergärten beworben und könnte ja so oder so nicht arbeiten wegen einem Kind welches nicht von mir ist. Langsam wirds Kohle mäßig nämlich eng. Schaffe es nicht nächstes Jahr weiterhin 1400 Euro zu zahlen. Am liebsten würd ich meinen Job hinschmeissen was ja auch nicht geht..

Die Scheidung lief stressfrei ohne Forderungen. Mein Kind darf ich jederzeit sehen. Trotzdem ist die Stimmung eher kühl wenn wir uns sehen. Kann noch nicht so genau abschätzen was mich erwartet. Rechne aber jederzeit mit dem schlimmsten.

Wär echt super wenn jemand in dem speziellen Fall, vor allem wenn noch ein Kind da ist was erst paar Monate alt ist und nicht von mir wie da die Chancen sind.

Danke schonmal an alle
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#2
Dir gehts um Betreuungsunterhalt nach einer kurzen Ehe. Da treffen in deinem Fall mehrere gleichrangige Pflichtige dafür aufeinander, nämlich du und der Vater des anderen Kindes. Egal was mit diesem anderen Vater ist: Obergrenze für das was du zahlen musst ist das, was du zahlen müsstest wenn es ihn und das neue Kind nicht geben würde. Der Anspruch an dich verlängert oder erhöht sich nicht, weil ein neues Kind und ein anderer Vater da sind. Das bedeutet, dass ab dem 3. Geburtstag deines Kindes noch bestenfalls ein teilweiser Anspruch auf Betreuungsunterhalt an dich besteht. Wenn die Mutter den Kindergartenplatz verpennt, entsteht auch dadurch kein höherer Anspruch an dich. Das ist ihr Problem. Im übrigen gibts einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Bereits ab der Geburt im Mai hättest du die neuen finanziellen Verhältnisse klären müssen. Diese Geburt bringt der Mutter neues Einkommen, Elterngeld etwa, und sie ist verpflichtet, auch einen Betreuungsunterhaltsanspruch gegen den neuen Vater geltend zu machen. Auch hier kann sie nicht einfach sagen "der hat ja nichts, ich kassier lieber weiter alles vom lieben Sneax". Auskünfte des neuen Vaters sind durch sie einzuholen und dir zugänglich zu machen, damit eine Haftungsquote errechnet werden kann. Das zu fordern hast du offenbar versäumt und hast einfach weitergezahlt?

Über den Unterhalt ab 3. Geburtstag kann ich nur spekulieren. Die Frage ist, wie hoch ihr Gesamtanspruch ist, wie hoch ihre (fiktive) Teilzeitquote eingeschätzt wurde.
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#3
Ich hab die erste Zeit viel weniger gezahlt. Jobcenter hatte letztes Jahr 1000 Euro BU verlangt. Sie kam bis vor 2 Monaten mit 600 Euro BU aus und jetz wurde das Geld langsam knapp was noch auf Seite war. Ja das hab ich tatsächlich verpennt. Da ich bisher aber einigermaßen gut weggekommen bin. Und zumindest soweit ich weis er ca 2000-2200 netto verdient (er arbeitet in einem getränkeladen) is vermutlich eh nicht mehr arg viel BU zu zahlen. Wollte dann auf Krampf auch nicht noch einklagen weil bisher ging alles ohne. Aber wenn ich jetzt ab Januar weiter zahlen sollte seh ich des ehrlich gesagt nicht mehr so ein…

Ich glaube sie hat nie mehr wie Teilzeit gearbeitet. Auch vor der Ehe nicht. Glaube so 20-30 Stunden die Woche und hatte ca 15-17 hundert Euro? Sicher bin ich mir nicht. Seitdem unser Sohn dann da war nicht mehr

Achja soweit ich weis wurde er auch vom Jobcenter berechnet. Wollt ich noch hinzufügen
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#4
Der Selbstbehalt des neuen Vaters für Betreuungsunterhalt beträgt 1600 EUR falls voll erwerbstätig, andernfalls weniger. Bei 2200 EUR Netto blieben also 245 EUR für Betreuungsunterhalt übrig, nach Zahlung des Kindesunterhalts von 355 EUR. Das könnte er zahlen. Ihr Mindestbedarf als nichteheliche Mutter beträgt 1200 EUR Betreuungsunterhalt. Vom Elterngeld bleiben 300,- Euro anrechnungsfrei, § 11 BEEG. Das darüber hinausgehende Elterngeld wird als Einkommen angerechnet und mindert ihren Anspruch.
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#5
Okay danke schonmal. Elterngeld bekommt sie glaub nur 300 Euro hat ja Nix mehr gearbeitet seit unserem Kind. Des heißt mal abgesehen davon ist für mich der Weg jetz aber nach Dezember Zahlung einstellen und erstmal warten ob was von nem Anwalt kommt? Da mein Sohn ja im Dezember 3 Jahre alt wird. Und die Chancen stehen wohl auch gut das ich nicht mehr die volle Höhe zahlen muss? Ich weis auf jedenfall das sie für die Betreuung unseren Kindes nicht mehr getan hat als 2-3 Kindergärten aus ihrem Ort anzufragen. Falls das iwie wichtig ist
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