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Hallo zusammen,
ich bin gerade ziemlich überfordert und hoffe, ihr könnt mir helfen.
- Es geht um Unterhalt von 2013 bis August 2025, insgesamt ca. 34.000 €.
- In dieser Zeit gab es keinen Unterhaltstitel.
- Ich war durchgehend selbstständig, mein Einkommen lag aber immer unter dem Selbstbehalt. Ich musste die ganze Zeit aufstocken (erst Hartz IV, jetzt Bürgergeld) und habe nachweislich vom Existenzminimum gelebt – und lebe teilweise immer noch davon.
Nun hat das Jugendamt beim Amtsgericht einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt, und ich habe ein Formular bekommen, in dem ich Einwände erheben kann. Ich weiß aber nicht, wie ich darauf reagieren soll, ohne etwas falsch zu machen, was mir später schadet.
Meine Fragen:
- Kann der rückständige Unterhalt (2013–2025) überhaupt noch festgesetzt oder eingefordert werden, obwohl es bislang keinen Titel gibt und ich nachweislich nicht leistungsfähig war, da mein Einkommen stets unter dem Selbstbehalt lag, ich vom Existenzminimum gelebt habe und durchgehend auf Leistungen wie Hartz IV bzw. Bürgergeld angewiesen war (und auch heute noch bin)?
- Greift die Einrede der Verjährung (alles älter als 3 Jahre), oder nicht, da bisher kein Titel bestand?
- Wie sollte ich jetzt am besten auf den Antrag auf Festsetzung vom Gericht reagieren, damit mir keine Nachteile entstehen? Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank schon mal für eure Einschätzungen – ich bin gerade wirklich ratlos.
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Willkommen im Forum
Also Peter hat was ähnliches hier
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid221823
geschrieben.
Also 1 Jahr rückwirkend wäre wohl
möglich. Vielleicht kann er was dazu sagen .
Schicke eine Kopie dem Bürgergeld Amt .
Ansonsten dem Jugendamt fristgerecht antworten
dass du die Forderung nicht anerkennst.
Das Bürgergeld Amt muss laufenden Unterhalt bezahlen
wenn alles regulär beantragt wurde. (Titel)
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Gefordert werden kann grundsätzlich ab Inverzugsetzung. Hatten wir eben im Nachbarthread. Siehe z.B. https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid221819
Wenn du zwar Inverzuggesetzt wurdest, aber Ansprüche dann jahrelang nicht verfolgt würden, greift eventuell Verwirkung. Und: Unterhaltsforderungen, die nicht tituliert sind, verjähren regelmäßig nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde. Demnach wäre alles vor 2021 sowieso verjährt.
Unterhalt ist sowieso nur geschuldet, wenn du leistungsfähig bist. Wenn dein Einkommen nachweislich unter dem Selbstbehalt lag und du durchgehend Bürgergeld/Hartz IV beziehen musstest, warst du objektiv nicht leistungsfähig. Die Gegenseite muss dir dann erst über fiktives Einkommen Versäumnisse unterschieben, das geht im vereinfachten Verfahren nicht, das du gerade offenbar am Hals hast. Oder ist das eine normale Klage? Dann brauchst du sofort einen Anwalt. Anwaltspflicht. Leg dir dann schon mal Nachweise über Einkommen, Bürgergeld/Hartz IV-Bescheide, Steuerbescheide usw. parat. Auf das Formular unbedingt fristgerecht reagieren, sonst droht ein Versäumnisbeschluss. Der Anwalt wird auch Einrede der Verjährung für alle Ansprüche vor 2021 erheben, wenn die Inverzugsetzung schon länger her ist.
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Sogar mit Titel gibt es Verjährungsfristen:
Ich gebe zu,
Es ist etwas anstrengend der zu zuhören aber die Tips scheinen zu stimmen.
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Danke vorerst für die bisherigen Antworten.
Zur Ergänzung: In meinem Fall handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren.
Parallel dazu hat sich die Mitarbeiterin des Jugendamtes direkt an mich gewandt und möchte Nachweise über bisherige Bewerbungsbemühungen. Ich habe ihr aber bereits erklärt, dass ich seit Jahren ernsthaft versuche, meinen Lebensunterhalt über meine Selbstständigkeit zu bestreiten. Ich arbeite täglich oft 10 Stunden und mehr, dennoch sind meine Einnahmen so gering, dass ich weiterhin unter dem Selbstbehalt liege. Aus diesem Grund konnte ich bislang auch den beantragten Mindestunterhalt nicht zahlen.
Das Jugendamt hatte mich bis 2022 regelmäßig zur Auskunft über meine Einkünfte aufgefordert, und ich habe dabei stets alle Unterlagen (Einnahmen, Bescheide etc.) vollständig und transparent vorgelegt. Danach war fast 3 Jahre lang (2 Jahre und 11 Monate) Funkstille, bis vor kurzem das aktuelle Schreiben kam.
Darin wird mir nun mit erweiterter Erwerbsobliegenheit, vorsätzlicher Pflichtverletzung und angeblicher Leistungsfähigkeit gedroht – obwohl ich meine Einkommenssituation immer offengelegt habe und nachweislich weiterhin unter dem Selbstbehalt bin.
Ein paar Tage später kam dann auch das Schreiben vom Amtsgericht, dass die Stadt bzw. das Jugendamt einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt hat. In diesem Schreiben wurde mir die Möglichkeit gegeben, Einwände zu erheben. Dort ist auch ein Betrag von ca. 34000 € angegeben (von 2013 - jetzt).
Lieber zum Anwalt gehen? Wann gilt Verjährung und wann Verwirkung? Was ist der Unterschied?
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Zum Vereinfachten Verfahren: Siehe anderer verlinkter Thread. Da musst du fristgerecht reagieren, ausser du akzeptierst einen sofortigen Titel. Trage da ein, was der Fall ist, nichts bezahlt, künftiger Unterhalt 0 da zu geringes Einkommen, Rückstände verjährt. Zur Verjährung siehe oben, Verwirkung darüber hinaus kommt eher nicht in Betracht wenn bisher schon ständig Auskunft und Unterhalt verlangt wurde.
Dann wird das in ein normales Verfahren übergehen, du brauchst einen Anwalt dafür wie schon gesagt. Erfolgsaussichten für dich sehe ich da nicht. Wenn du jahrelang so wenig verdienst, ist deine Selbstständigkeit gescheitert und du musst dich um eine lohnabhängige Arbeit bemühen, werden die argumentieren. Das hast du unterlassen. Dann wirst du zu Unterhalt auf Basis von fiktivem Einkommen verurteilt.
Ein Ausweg wäre gewesen, das Einkommen aufzustocken. Auch Selbstständige können aufstocken.
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Danke für die schnellen Antworten, das hilft schon einen riesen Schritt weiter.
Ich habe noch ein paar konkrete Fragen zu meiner Situation:
Einrede der Verjährung:
Wo genau muss ich die Verjährung geltend machen? Soll das zwingend ein Anwalt übernehmen, oder kann ich beim Einwendungsantrag einfach ein zusätzliches Blatt beifügen mit dem Hinweis: „Ich erhebe die Einrede der Verjährung nach § 214 BGB.“?
Fiktives Einkommen:
Was passiert, wenn das Gericht mir ein fiktives Einkommen zurechnet und ich darauf basierend zu Unterhalt verurteilt werde?
Bewerbungsbemühungen:
Ich habe mich bereits auf eine Stelle beworben und werde auch weitere Bewerbungen in Betracht ziehen, um meine Situation zu verbessern. Reicht das als Nachweis meiner Bemühungen?
Schlimmstes Szenario / Optionen:
Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn das Verfahren weiterläuft? Und welche Möglichkeiten habe ich, um so gut wie möglich aus der Sache herauszukommen? Was sollte ich am besten machen?
Auskunft und Verwirkung:
Ich habe gehört, dass die bloße Aufforderung zur Auskunft über Einkünfte für die Verwirkung nicht ausreichen soll. Stimmt es, dass eigentlich eine konkrete Zahlungsaufforderung („Wir fordern Betrag XY als Unterhalt“) erforderlich ist, damit Verwirkung ausgeschlossen wird?
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Hier ist das Video, was ich meinte wegen der Verwirkung, dass Auskunft über Einkünfte allein nicht ausreichen. Ist da was dran?
https://www.youtube.com/watch?v=ivKW3u9TEKw
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(Vor 1 Stunde)Lars25 schrieb: Wo genau muss ich die Verjährung geltend machen?
Jetzt gehts zunächst darum, dass das vereinfachte Verfahren gekippt wird, sonst hast du blitzschnell einen Titel am Hals und Rückstände, obwohl sie verjährt sind. Du schreibst also deine Einwendungen alle miteinander listenartig auf wie es auf den Formularen vorgesehen sind und achtest sehr streng auf die Fristen. Es spielt keine Rolle, wenn darunter auch Einwendungen sind, die ungültig sind. Das ist ein Schrotschuss, es reicht wenn ein paar Schrotkörner treffen, Schrotkörner die nicht treffen machen den Vorgang nicht ungültig.
Der Anwalt wird dafür nicht benötigt, er wird zwingend benötigt wenn ein normales Verfahren beginnt. Wenn du dich sicherer fühlst, kannst du auch jetzt schon einen Anwalt nehmen.
Zitat:Was passiert, wenn das Gericht mir ein fiktives Einkommen zurechnet und ich darauf basierend zu Unterhalt verurteilt werde?
Das übliche wie mir und sehr Vielen hier. Lies mal im Forum... Du musst zahlen was im Titel steht, wenn du das nicht tust oder kannst, beginnt die Vollstreckung oder sonst ein Quatsch, das Jugendamt kann das auch aufschieben, egal, auf jeden Fall laufen aber Schulden auf die im Prinzip nie verjähren.
Zitat:Ich habe mich bereits auf eine Stelle beworben und werde auch weitere Bewerbungen in Betracht ziehen, um meine Situation zu verbessern. Reicht das als Nachweis meiner Bemühungen?
Nicht mal annähernd. Intensive, dauernde, überregionale Bewerbungsbemühungen sind Mindestvoraussetzung. Vergiss das. Kein Mensch kann das leisten, das ist Juristengeschwafel, die wollen dir Schulden anhängen und fertig.
Zitat:Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn das Verfahren weiterläuft? Und welche Möglichkeiten habe ich, um so gut wie möglich aus der Sache herauszukommen? Was sollte ich am besten machen?
Stelle dich auf ein Leben ein, das weniger mit dem Familienrecht, sondern mit dem Vollstreckungsrecht zu tun hat, lies dir §850d ZPO gut durch. Ja, 850d und nicht 850c.
Zitat:Ich habe gehört, dass die bloße Aufforderung zur Auskunft über Einkünfte für die Verwirkung nicht ausreichen soll. Stimmt es, dass eigentlich eine konkrete Zahlungsaufforderung („Wir fordern Betrag XY als Unterhalt“) erforderlich ist, damit Verwirkung ausgeschlossen wird?
Lass das im Hauptverfahren deinen Anwalt beurteilen, da ist mehr Fallkenntnis nötig als hier geschildert werden kann. Zunächst mal ist die erste Linie obengenannte Verjährung, nicht Verwirkung. Das schneidet schon mal einen dicken Batzen ab. Inwieweit das noch weiter reduziert werden kann, wird dein Anwalt eruieren.
Wenn du beruflich eh nicht viel verdienen kannst, gibt es zwei realistische Wege: 1. Fang eine bescheidene lohnabhängigen Stelle an und stocke auf, wenn das Geld nicht reicht. Verhandle mit dem Jugendamt über Schulden, wenn dir welche aufgebrummt werden. 2. Spiel nicht mit. Lass sie Schulden erfinden, lerne unpfändbar zu sein, arbeite grau, lass finanzielles über Dritte laufen, verursache nur noch Flurschaden bei Jugendamt und Staat. So hab ichs auch gemacht. Ich bin seit 20 Jahren offiziell pleite, habe den Staat Millionen gekostet, drei von elf Jugendamtmitarbeitern meines Falls sind seither krepiert und die Gemeinde pfeift aus dem letzten Loch.
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