Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
#51
Zumindest reichts für eine Begründung, die der Richter plausibel finden könnte. Ob ers tut, wird man sehen.
Zitieren
#52
(09-04-2025, 15:54)Austriake schrieb:
(08-04-2025, 14:48)p__ schrieb: Die wollen das alles aussitzen. Einschliesslich Jugendamt. Die werden sich an den Fall erst wieder erinnern, wenn die Mutter neue Dinge tut, die eine Kindeswohlgefährdungsmeldung auslösen.

Wenn dieser Fall eintritt wäre ich allerdings so frei, Strafantrag gegen den/die Mitarbeiter des Jugendamts zu stellen. §257 StGB.

Es wird zwar nicht zu einer Verurteilung kommen, aber eine Vorladung zur Polizei und staatsanwaltliche Ermittlungen können schon so einiges bewirken bei diesem Gesockse.

Ich muss zu geben dass man versuchen könnte 
Bei der Kriminal Polizei eine Anzeige zu stellen

Bei der lokalen Polizei Behörde wird man schnell abgewimmelt
-Die Kripo nimmt aber alles ziemlich ernst ( hier zumindest im Ortskreis)
Zitieren
#53
Hallöchen - es gibt Neuigkeiten und damit brauche ich neuen Input (dank im Voraus!).

1.) Gestern Verhandlung zum Gewaltschutz. Ergebnis natürlich: Vergleich, gegenseitiges Kontaktverbot (wie Richter bereits angekündigt hatte). Man ist da hiflos. Das soll so sein - und ist dann so.
Erkenntnis daraus aber: Richter kann KM nicht leiden.
Erkenntnis zwei: das JA will natürlich alles nur loswerden und sieht keine Gefahr bei der KM (Stellungnahme während mündlicher Verhandlung).

2.) Die KM hat irgendeinen Schriftsatz zusammengestellt - nicht weiter interessant. Bis auf eine Sache: sie behauptet, das JA habe mich quasi bei ihr "verpetzt".
Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten: die KM sagt die Wahrheit - dann hat das JA schlichtweg Falschaussagen getroffen etc.
Die KM sagt nicht die Wahrheit - was ich für wahrscheinlicher halte. Dann legt sie dem JA Falschaussagen in den Mund.

Ich will hier die Daumenschrauben anziehen. Wie? (Stellungnahme JA verlangen, offizieller Dienstweg, etc. - Ärger machen eben). Hier brauche ich bitte Input!
Danke!
Zitieren
#54
Du kannst beim Jugendamt Akteneinsicht fordern, Stichwort DSGVO. Dir muss halt bewusst sein, dass du dir damit keine Freunde machst, falls du das JA nochmal für irgendwas brauchst.
Zitieren
#55
(09-05-2025, 11:22)Blan schrieb: Du kannst beim Jugendamt Akteneinsicht fordern, Stichwort DSGVO. Dir muss halt bewusst sein, dass du dir damit keine Freunde machst, falls du das JA nochmal für irgendwas brauchst.

Nee, Akteneinsicht brauche ich nicht - die Akten liegen mir vor. Es steht allerdings widersprüchliches drinnen. Und deshalb muss einer Lügen: JA oder Mutter.
Ich weiß, dass das nix bringt. Aber ich will "Wind machen". Das JA ein wenig verunsichern. Helfen tun die mir sowieso bei nix - ist eine Behörde. Die haben eher Angst vor Scherereien und genau dieselbigen will ich aber zumindest andeuten.

Dahingehend: wie vorgehen?
Zitieren
#56
Verpätzen, hört sich nach übler Nachrede an .
Ein Polizist hat wegen Beleidigung 2500€ ergeiert.

Spontan fällt mir nur eine Anzeige ein gegen das Jugendamt .
Zitieren
#57
Beleidung, Verleumdung und üble Nachrede ist eine Kehrseite der Medaille.
Wenn die einfach nur schlampig gearbeitet haben, ist die Fachaufsichtsbeschwerde das Mittel der Wahl.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibe ich, wenn ich den Eindruck habe, der befasste Mitarbeiter kann mich
persönlich nicht leiden, was sich in für mich objektiv nachteiligem Verwaltungshandeln äußert (z. B. Diskriminierung).
Bei den Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden gilt die Regel der drei F's. Formlos, Fristlos, Fruchtlos.
Ist halt nur 'ne Petition, aber das Spiel kann man bis in die Ministerialebene hinein betreiben und so tröpfelt das
stetig nach unten und alle wollen das Papier eigentlich nur so schnell wie möglich wieder los werden, weil es
unnötige zusätzliche Arbeit macht. Ist wie Krätze.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#58
(10-05-2025, 00:55)Sixteen Tons schrieb: Beleidung, Verleumdung und üble Nachrede ist eine Kehrseite der Medaille.
Wenn die einfach nur schlampig gearbeitet haben, ist die Fachaufsichtsbeschwerde das Mittel der Wahl.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibe ich, wenn ich den Eindruck habe, der befasste Mitarbeiter kann mich
persönlich nicht leiden, was sich in für mich objektiv nachteiligem Verwaltungshandeln äußert (z. B. Diskriminierung).
Bei den Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden gilt die Regel der drei F's. Formlos, Fristlos, Fruchtlos.
Ist halt nur 'ne Petition, aber das Spiel kann man bis in die Ministerialebene hinein betreiben und so tröpfelt das
stetig nach unten und alle wollen das Papier eigentlich nur so schnell wie möglich wieder los werden, weil es
unnötige zusätzliche Arbeit macht. Ist wie Krätze.

Also die KM schreibt in ihrem Schriftsatz, das JA habe sie quasi mit Vorwürfen konfrontiert, die es von mir hatte. Das kann so nicht stimmen. Ich habe eine schriftliche Stellungnahme ans JA geschickt, nachdem ich von selbigem dazu aufgefordert wurde. Weiterhin habe ich darauf bestanden, anonym aufzutreten.
Die KM konnte und kann sich denken, dass bestimmte Sachen nur von mir kommen können. Trotzdem schreibt sie deutlich, dass das alles vom JA käme.
WENN das JA die Aussagen so getätigt hat, widersprechen diese ganzu klar meiner schriftlichen Stellungnahme sowie sie auch meinen Wunsch nach Anonymität verletzen.
Und genau da will ich gern ansetzen: warum die KM sich nicht einfach zuerst Akteneinsicht verschafft hat, kann ich nicht sagen. Sie ist halt dumm.
Jedenfalls stimmen ihre schriftlichen Darlegungen nicht mit meinen überein. Und da will ich ansetzen.
Zitieren
#59
Auf die Gefahr hin, dass ich völlig falsch liege, schreibe ich trotzdem mal bezüglich dessen, was ich zwischen den Zeilen zu erkennen glaube.

1. Richter kann KM nicht leiden. = Läuft. Am Ende entscheidet ein Gericht. je nachdem, was dort noch zukünftig zu entscheiden ist. Nicht das JA
2. Die KM sagt nicht die Wahrheit - was ich für wahrscheinlicher halte. Dann legt sie dem JA Falschaussagen in den Mund. = Dann wird das JA das zu werten wissen. Eine Dynamik, in die Du Dich gar nicht einschalten musst.
3. Wenn alle Akten bei Dir vorliegen, kannst Du die Aussage der KM mit den Akten vergleichen
4. Also die KM schreibt in ihrem Schriftsatz, das JA habe sie quasi mit Vorwürfen konfrontiert, die es von mir hatte = Da passiert Dir nichts. Das JA "ermittelt" ohnehin gegen die Mutter. Die Aussagen der Mutter werden nun sowieso nicht mehr sonderlich ernst genommen.
5. Weiterhin habe ich darauf bestanden, anonym aufzutreten. = Kann man verlangen. Klappt meistens nicht.
6. Die KM konnte und kann sich denken, dass bestimmte Sachen nur von mir kommen können. Trotzdem schreibt sie deutlich, dass das alles vom JA käme. = Und auch hier. Sie bringt das JA weiter gegen sich auf. Läuft.
7. WENN das JA die Aussagen so getätigt hat, widersprechen diese ganz klar meiner schriftlichen Stellungnahme = Und hier kommt der Moment, wo der Frosch ins Wasser rennt.

Grundsätzlich ist nun der Punkt da, wo man meiner Meinung nach versuchen müsste, das JA ganz langsam auf die eigene Seite zu ziehen. Ohne Dienstaufsichjtsbeschwerde. Ohne Angriffe. Sachlich, entgegenkommend, klärend. Dann ist das für nächste Verfahren verbrieft und hat evtl. eine Wirkung beim JA. Der Feind meines Feindes ist mein Freund. Vielleicht muss man die Strategie umstellen und versuchen, sich beim JA so zu positionieren, als sei man der seriöse, wohlwollende und zugewandte Part im Spiel.
Zitieren
#60
Danke für die Rückmeldungen.
Es wird sogar - vielleicht (?) - noch besser: die KM hat ja Strafantrag gegen mich gestellt - üble Nachrede usw. Ich kenne die Akte nicht, aber die Einladung zur Vernehmung. Mir wird vorgeworfen, die KM beim Jugendamt "angeschwärzt" zu haben ("die Mutter macht xy") - das JA wäre somit Zeugin in einem Strafverfahren. Und blöder- bzw. idealerweise kann ich beweisen, dass ich die KM weder beim JA "angeschwärzt" habe noch mich überhaupt so geäußert habe, wie die KM es behauptet.
Also das ist die Ausgangslage: ich könnte jetzt vom JA freundlich, aber bestimmt eine Stellugnahme anfordern? Oder wie sollte ich das "spielen"?
Zitieren
#61
Bei einer Strafanzeige die Akte nicht zu kennen, ist immer schlecht. Das wiederum ist der Grund, warum man zur polizeilichen Vernehmung nicht geht. Das rät jeder Strafrechtler zurecht.
Wenn das JA tatsächlich Zeuge ist - was Du nicht weißt, da Du die Akte nicht kennst - wird es zur Stellungnahme aufgefordert - und die siehst Du auch nicht.

Du bist nicht die Instanz, die das JA zu einer Stellungnahme auffordern kann in diesem Verfahren. Das wäre nur der Staatsanwalt. Wenn Du Dich beim JA gar nicht gemeldet hast und dort das Vorgeworfene also gar nicht getan hast, wird das JA das Ganze von sich aus dem Staatsanwalt mitteilen.

Wenn du beweisen kannst, dass Du es nicht warst - wie auch immer das gehen soll - und Dir 100% sicher bist, könntest du zur Vernehmung gehen. Raten würde ich so etwas nicht. Blöd ist nur, dass der Strafrechtler Geld kostet. Das musst du also für dich entscheiden.

Generell - wie gesagt - würde ich mich passiver und dem JA gegenüber nicht so fordernd, verhalten.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Mutter Kind Kur gegen meinen Willen ? ArJa 12 19.108 17-06-2013, 08:41
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste