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Betreuung, Kind, Zwang für Eltern?
#1
Hallo alle zusammen,

ein Freund von mir, nennen wir ihn Stefan, ist seit einigen Jahren geschieden. Gemeinsam mit seiner EX haben sie 2 Kinder mit Behinderung, GdB 70 + PG 4.  Seine Ex hat gesundheitliche Probleme mit der Psyche und muß anscheinend kurzfristig in eine Reha. Stefan selber ist wegen gesundheilichen Problemen bereits in einer langfristigen Reha. (mind. 3 Monate). Frage: Kann das JA  Stefan irgendwie zwingen die Betreuung der Kinder zu übernehmen? Oder anders gefragt: Gibt es irgendeine gesetzliche Pflicht das zu tun?
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#2
Zwingen kann man nicht. Bedeutet aber Pflegefamilie oder Heim für die Kinder.
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#3
Laut Jugendamt haben sie das nicht zur Verfügung. Deswegen machen sie auf Stefan auch so einen Druck.
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#4
Alle krank oder behindert und keiner will die Kinder? Pflegestufe 4 ist extrem, dann gibt es sowieso schon Hilfe von aussen. Zwang durch Jugendamt geht nicht, was aber keins der Probleme löst.
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#5
Wenn Stefan mit seiner Reha fertig ist, kann er sich ja um seine Kinder ja kümmern. Gesetzlich ist er dazu wohl auch verpflichtet. So wie ich das verstehe. Es ist da alles ziemlich festgefahren.
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#6
Die Pflicht besteht, aber das Jugendamt kann sie nicht durchsetzen.
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#7
Zwei Antworten sind offen (nach der REHA)

1. Kann er sich dann kümmern oder will er es auch?
2. Ist er dazu in der Lage und kann das realistisch einschätzen?

Klar ist, dass auch wenn das JA ihn nicht zwingen kann, eine Pflegefamilie winkt oder ein Kinderheim. Sind die Kinder erst einmal dort, kann man sie nicht einfach wieder heraus bekommen, nur weil Stephan sagt "Ich fühle mich wieder fit."

Die Mutter scheint ja aus dem Spiel zu sein. Dem JA mitzuteilen, dass man die Kinder nehmen würde, wenn die REHA beendet ist, ist das Eine. Die Zeitüberbrückung bis dahin, das andere.

Gibt es Verwandte? Großeltern zwecks Überbrückung?

Wie ist Stephans Krankheitsbild? Physische oder psychische Probleme? Das ist relativ entscheidend, um Rat geben zu können.
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#8
Das ist ja das nächste Problem er ist natürlich berufstätig. Wenn er sich voll um die Kinder kümmert, kann er nicht mehr zur Arbeit gehen. Und er will es auch gar nicht. Er gehört zu den Ehemännern, die von seiner Alten entsorgt wurden. Sein gesundheitlicher Zustand und die lange Reha ist eine der Folgen, die er durch die Scheidung erltten hat. Ich denke auch nicht, daß er dazu in der Lage ist. Seine Ex hat Burnout. Wenn sie wieder stabilisiert ist, will sie die Kinder weiter betreuen. Stefan selbst ist durch das ganze Theater über die Jahre alhoholkrank geworden und macht jetzt eine langfristige Therapie. Er hat wohl auch einige psychische Probleme wie PTBS. Und auch mal einen Burnout. Und er war vor ein paar Jahren auch deswegen für längere Zeit in einer psychatrisichen Klinik. Verwandte gibt es keine, die helfen wollen oder können. So ist das hier in Deutschland. Kurzum: Auf Dauer kann er und ich glaube er will das auch gar nicht. Allerdings seine Ex will schon bei den Kindern bleiben und sie betreuen. Es gibt übrigens auch noch ein drittes Kind. Er ist der älteste von dreien und 15 Jahre alt. Er hat aber keine Probleme. Er ist gut in der Schule. Da läuft alles. Nochmal mit der Ex. Es hat den Anschein, daß es bei ihr gesundheitlich nur eine Momentaufnahme ist und nach einer Therapie (Reha) sie dann wieder weitermachen will. Nur das JA sagt, daß sie keine Leute haben, die die Kinder betreuen können.
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#9
Dann ist das das Problem des JA. Nicht seins. Seine Vita kommt ja leider oft vor. Lässt sich Stephan wieder in die Suppe rein ziehen, weil die Verursacher des Problems nun vor einem Scherbenhaufen stehen, geht das Ganze von vorne für ihn los. Er muss sich also weiterhin unbedingt abgrenzen.

Wenn nun Stephans Position klar ist, dann kurz und knapp dem JA klar machen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde von der Mutter, mit tatkräftiger Hilfe aller möglicher Verfahrensbeteiligten entsorgt und dies darf nun so bleiben. Ich bin nicht für ihre Probleme zuständig. Ich habe eigene. MfG (kann er ja meinetwegen sachlicher ausdrücken. Ist eh egal)

Man kann ihn nicht zwingen. Fertig. Was er tun muss ist, den Abstand zu halten und klar alle Belästigungen abzuweisen. Das geht, indem er einmal (!) klar macht, dass er nicht zur Verfügung steht und weitere Schreiben in den Papiermüll befördert. Er muss an sich denken. Grund dafür gibt es genug.

Der 15-jährige kann ja freiwillig jederzeit zu ihm kommen. 15-jährige gehen in die Schule, machen ihre Hausaufgaben und zocken dann oder machen was anderes. Die brauchen keine Ganztagsbetreuung. Die kann auch ein Berufstätiger aufnehmen und betreuen, wenn er will. Vielleicht tuts ihm gut. Das Kind scheint ja in der Spur zu sein. Und Unterhalt kann er dann auch verlangen ,-)

Alles andere mit 3-Wort-Sätzen abbügeln und sich wieder sich selbst zuwenden.
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#10
Wenn der 15-jährige kommt, wieviel vom Unterhalt kann dann überhaupt eingefordert werden für 3 Monate? Da wird man sich ja rausreden, dass die Wohnungskosten der Ex ja weiterlaufen.
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#11
Ich denke, daß die Regelung der Unterhaltskosten da erstmal nicht so wichtig ist. Vorrangig sind die Kinder. Er macht sich halt sich große Sorgen um die Kinder. Nur mal angenommen beide Elternteile sind in Behandlung. Muß dann der 15-jährige auch in eine Pflegefamilie? Oder kann er erstmal zu Hause bleiben. So eine Reha dauert ja nicht ewig. Vielleicht kann er ja auch zur Überbrückung bei Freunden wohnen? Ansonsten ist klar: Abgrenzung von dem Scherbenhaufen, die die Ex verursacht hat. Also Kontaktabbruch zu der ganzen Truppe. Die eigene Gesundheit hat Vorrang und somit Fokus auf die Genesung. Nur mal hypothetisch. Was für Möglichkeiten hat das JA oder der Gesetzgeber bei Eltern, die ihre Kinder nicht mehr betreuen wollen? Geldstrafe? Einzug Reisepass? Es gibt doch bestimmt zahlreiche Eltern, die auf die verzogenen Sprößlinge, keine Lust mehr haben oder einfach nur aufgeben. Weil man ja sowieso kaum noch Einfluß auf dIe Kinder hat.
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