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Unterhalt Verzug
#1
Uhm, wollte den anderen Thread nicht kapern, aber habe gerade das hier gelesen:
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...917&page=2

Bei mir:
* 2016 hatte ich drei Unterhaltsberechtigte Kinder
* Mutti hat Beistandsschaft eingerichtet
* Auskunft erteilt, vermutlich wurde ich in Verzug gesetzt, weil normal
* mit Mutti auf einen Betrag geeinigt, weniger als JA Berechnung
* lief alles bis jetzt (siehe andere Thread)
* Kind 1 und 2 sind seit 2024 und 2025 (August) nicht mehr unterhaltsberechtigt => keine Beistandsschaft mehr
* für Kind 3 (und nur für Kind 3) wurde jetzt Vermögensauskunft angefordert inkl. in Verzug setzen
* kein Titel

Fragen: 
- sehe ich richtig, dass die für Kind 2 und 3 keinen Unterhalt rückwirkend auf der Berechnung 2016 einfordern können?
- können die für Kind 3 rückwirkend Unterhalt einfordern (hab ja weniger bezahlt als berechnet)?

Mir wird da grad ein wenig schummrig.

Besten Dank.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#2
Hab grad nochmal nachgeschaut. Ich wurde auf 110% damals pro Kind eingestuft und habe das doch auch gezahlt. Da war ich aber noch im Krankengeld. Sie haben mir freundlicherweise noch angeboten eine Urkunde zu unterzeichnen, was ich ausgesessen habe. Rückkehr aus dem Krankengeld in Teilzeit, 1,5 Jahre Vollzeit und wieder Teilzeit habe ich allerdings auch nicht an das JA gemeldet. Die sich aber auch nicht.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#3
Eine Sache ist hier nicht stimmig. Wenn eine Beistandschaft bestand und mit Mutti eine Vereinbarung getroffen wurde, dann heißt das im Grunde nicht, dass die Beistandschaft locker lässt, den Mutti hat ja ihre Unterhaltsangelegenheit auf die Beistandschaft übertragen. Damals...

Was steht denn in dem Schreiben, dass Du gerade bekommen hast? Ist da von einer Inverzugsetzung die Rede, oder von einer Inverzugsetzung mit Hinweis auf vergangene Zeiten?

Diese müssten die auch nachweisen, wann sie erfolgt ist. Demgegenüber sehe ich hier tatsächlich evtl. die Verwirkung durch konkludentes Handeln. Du hast über Jahre diese 110% gezahlt, hast keinen Titel, und niemand ist Dir nach gelaufen, hat also stets zu erkennen gegeben, dass man eine höhere Forderung hat und diese auch begehrt.
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#4
Hi Nappo,

also ich habe mich sogar aufgestuft Smile In dem neuen Schreiben steht Verzugsetzung ab 01.09.2025. Und ja, ich hab hier vielleicht echt Glück gehabt.

War genau so wie oben beschrieben. Hab das 2016er Schreiben vorhin nochmal angeschaut. Die haben mir sogar ne Frist für Titulierung gesetzt. Wusste ich gar nicht mehr.

"Die Beurkundung kann in unserem Hause oder beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes kostenfrei vorgenommen werden. Sofern die Beurkundung bei einem Notar erfolgt, muss mit Kosten gerechnet werden. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Beurkundung, so dass uns die Urkunde bis 31.01.2017 vorliegt."

Mutti wusste um meine gesundheitliche Situation und dass das kein Fake ist. Und ich weiß es nicht mehr genau, aber in den letzten 9 Jahren sind in jedem Fall über >120k geflossen. Also so arm dran war die net. KG noch oben drauf, auch ca. 70-80k. Andererseits bin ich schon auch froh wie es bisher gelaufen ist. Leider hat sie andere Schattenseiten.
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#5
Man kann auch mal Glück haben. Dann geht die verlangte Titulierung irgendwo durch/verloren/doof/Chaos. Behörden halt. Inverzugsetzung ab 01.09.2025. Dann ist die Sache glücklicherweise wohl klar. Die Uraltsachen hat die Beistandschaft gar nicht mehr angesehen.
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#6
dann könnten die alten Rest-Ansprüche vor dem 01.09.2025 sogar verjährt / verwirkt sein, wenn Du Glück hast. Haben die bestimmt vergessen; ist denen durchgerutscht! Hast wohl Glück.
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