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KM möchte mehr Geld
#1
hi zusammen,

eben erreichte mich folgende email:

Zitat:Hallo XXX, 
da sich zum 1. Januar 2026 die Sätze der Düsseldorfer Tabelle grundlegend geändert haben, möchte ich den bisherigen Unterhaltsbetrag von monatlich XXX gemeinsam mit dir überprüfen und an eine zeitgemäße Berechnung anpassen.
Bisher haben wir uns bei der Unterhaltszahlung an einem Betrag orientiert, der möglicherweise nicht mehr das aktuelle Verhältnis zwischen deinem Einkommen und den geltenden Tabellensätzen widerspiegelt. Um die korrekte Unterhaltshöhe gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2026 zu ermitteln und sicherzustellen, dass unsere Tochter weiterhin angemessen versorgt ist, bitte ich dich, mir bis zum10.07.206 einen aktuellen Nachweis über dein bereinigtes Nettoeinkommen zukommen zu lassen (z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder den letzten Steuerbescheid).
Sollte sich aus einer Neuberechnung ergeben, dass der angemessene Unterhalt, basierend auf deinem aktuellen Einkommen und der aktuellen Tabelle, über den bisher geleisteten XXX liegt, bitte ich dich, den Unterhalt zeitnah zum 1. Juli 2026 anzupassen. Da die aktuelle Düsseldorfer Tabelle öffentlich einsehbar ist, kannst du den entsprechenden Tabellenbetrag bei Vorliegen deines Einkommensnachweises ebenfalls leicht nachvollziehen. Sofern sich für den Zeitraum seit Inkrafttreten der neuen Tabelle zum 01.01.2026 ein Differenzbetrag ergeben sollte, bitte ich dich zudem um einen Vorschlag zur Nachzahlung des aufgelaufenen Rückstands.
Ich gehe davon aus, dass wir diese Angelegenheit einvernehmlich und im Sinne unserer Tochter regeln können. Bitte teile mir bis zum oben genannten Datum kurz mit, ob du die entsprechenden Unterlagen zusenden kannst.
Viele Grüße 

was soll ich der guten zurück schreiben? die höhe ist damals bei Gericht festgesetzt worden.
eine Überprüfung kann ja alle 2 jahre erfolgen?

laut Steuerbescheid 25 bleibt alles beim alten.
ist die Berechnung beim JA kostenlos und neutral?
natürlich habe ich keine lust den Robbenträgern noch mehr Geld zu schenken.
aber ich möchte der alten natürlich auch nicht ein cent zuviel geben oder zuviel Auskunft geben, da sie selber über genüg mittel verfügt.
unserer Tochter fehlt es an nichts.



danke fürs reparieren P.


danke für eure antworten
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#2
Berechnung beim Jugendamt ist kostenlos aber nicht neutral.
Du gibst ja nicht sehr viele Infos, aber Gehaltsnachweise können alle 2 Jahre gefordert werden, das ist korrekt.
Dass sich die Düsseldorfer Tabelle grundlegend geändert hat, ist Blödsinn. Die Zahlbeträge wurden etwas erhöht und daran musst du deine Zahlungen selbständig anpassen, außer es wurde ein konkreter Betrag festgelegt, den du schuldig bist. Falls sich dein Einkommen nicht derart geändert hat, dass du in eine neue Stufe rutschst, einfach deine monatlichen Überweisungen entsprechend dem Zahlbetrag der DDT von 2026 anpassen falls noch nicht passiert. Genau das knapp auf die Mail antworten, sonst nichts.
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#3
Wenn du gezahlt hast, was damals im Beschluss stand, dann sind auch dann keine Rückstände entstanden, wenn nun höherer Unterhalt geschuldet werden würde.

Auskunft nur alle zwei Jahre, siehe faq: Die Zweijahresfrist beginnt erst ab Rechtskraft einer früheren eventuellen gerichtlichen Entscheidung, nicht ab der letzten Auskunftserteilung. https://trennungsfaq.com/unterhalt.html#details
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#4
Ja die minimale Erhöhung habe ich natürlich Anfang des Jahres selbstständig angepasst.

Also müsste sie wenn Klagen? Also wieder anwaltspflicht, grrr
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#5
Auskunftsanspruch hat sie, wenn die zwei Jahre rum sind. Dann würde ich keine Klage abwarten, sondern Auskunft geben.

Zitat:Bitte teile mir bis zum oben genannten Datum kurz mit, ob du die entsprechenden Unterlagen zusenden kannst.

Tu das nicht, sondern schicke die Unterlagen. Keine überflüssige Kommunikation.
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#6
Sind denn die 2 Jahre um oder nicht? Ohne diese Info kann man ja nichts raten. Wenn ja, Auskunft erteilen. Wenn nicht, nichts machen oder lediglich darauf hinweisen, dass sich dein Einkommen nicht geändert hat und kein Auskunftsanspruch besteht.
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#7
Und keine kostenlose Rechtsberatung. Also nicht "Erst ab XX.XX.XXXX ist erneut Auskunft zu erteilen, weil ...." sondern gar nichts oder "Dein Schreiben hat keine rechtliche Grundlage".
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#8
Ja die 2 Jahre sind längst rum.
Hab noch mal nachgerechnet…
wäre tatsächlich eine Stufe mehr. Ganz knapp!
Dann vor Gericht aber auch eine mehr, weil ich ja wegen einem Kind
Grundsätzlich ne Stufe höher gestuft werde?

Beim Steuerbescheid kann ich noch die umgangskilometer abziehen?
Altersvorsorge ist ja schon ersichtlich.
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#9
Gericht, Jugendamt und Co sind dir keine Hilfe. Der Text der Ex ist kopiert. Entweder vom freundlichen Beischläfer, der als Aktenvernichter in einer Kanzlei arbeitet, oder von Schacklin, die so einen Brief noch in den Unterlagen aus eigener Sache hatte.

2 Jahre sind rum = Auskunftspflicht. Diese geben. Wie im Schreiben.

Das Du wegen einem Kind hochgestuft würdest - unabhängig einer Hochstufung die sich rechnerisch ergibt - verschweigst Du. Soll die selbst drauf kommen. Wenn nicht, umso besser ,-)

Mein Rat:

Tach Elsbeth,

anbei meine 12 Abrechnungen und die Steuererklärung. Nun kannst Du rechnen. Ich werde das dann prüfen. Für Unterhalt aus der Vergangenheit besteht keine Rechtsgrundlage.

Grüße
Dein Privat-Bankier
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#10
Also erst ab auskunftsersuchen? Heute? Nichts ab 01.01.?
Zählt das Ersuchen per email? Gilt nicht eine generelle 14 Tage Frist?
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#11
(Gestern, 15:31)p__ schrieb: Auskunft nur alle zwei Jahre, siehe faq: Die Zweijahresfrist beginnt erst ab Rechtskraft einer früheren eventuellen gerichtlichen Entscheidung, nicht ab der letzten Auskunftserteilung. https://trennungsfaq.com/unterhalt.html#details

Aus Interesse, zitiere ich auch aus dem FAQ noch folgenden Teil:
Auskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist muss nur erteilt werden, wenn der Auskunftbegehrende glaubhaft machen kann, dass sich das Einkommen nennenswert geändert hat.

Da ich jetzt ja erste Erfahrungen mit dem "Rechts-" System gemacht habe:
Kann nicht einfach jede KM da alles mögliche behaupten?

KV geht in Urlaub, KM spinnt sich zusammen, dass sei nur dank Gehaltserhöhung möglich = zack, Grund genug nochmal alles aufzurollen?
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#12
(Gestern, 19:19)CherryMenthol schrieb: Kann nicht einfach jede KM da alles mögliche behaupten?

Nein, da ist die Schwelle ziemlich hoch. Dafür muss sie schon klare Indizien vorlegen.
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