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Nein, eine Klage ist nichts verbotenes.
Die Justiz sieht sich selbst nicht als unzumutbare Belästigung an.
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@donkey
du kannst in deinem testament immer verfügen wer erben soll. du kannst auch deinen sohn ausschliessen. allerdings kann er trotzdem immer auf seinen pflichtteil bestehen.
könntest das aber z.b. so formulieren: "xxx (dein sohn) möge doch bitte auch von seinem pflichtteil absehen..."
muss er dann zwar rein rechtlich nicht machen, aber manchen ist der letzte wille ja doch noch heilig.
jedenfalls muss aus dem testament klar hervorgehen wer anstelle deines sohnes erben soll. falls du kein testament haben solltest, so wird dieser alles erben (und somit die exe falls das kind noch nicht volljährig ist).
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Also mach ich es auf die übliche Art und Weise, und das wäre offiziell als armer Schlucker in Deutschland leben. Niemals Kapital in Deutschland! Amen. Wenn ich verrecke, wird sich keiner daran bereichern, wenn ich das nicht will.
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Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils...
was versteht man unter dem gesetzlichen erbteil? das was an immobilien, geld, usw. vorhanden ist, oder?
also 50 prozent von dem was vorhanden ist???
also sollte mein freund theoretisch alles auf mich umschreiben? rein statistisch wird er 21 jahre vor mir sterben, traurig aber wahr.
wir möchten eben auch, dass falls einer stirbt, zuerst der andere partner erbt. wir wollen vermeiden, dass seine kinder dann ihren pflichtteil einfordern können.
die kinder (alle) sollen ja später erben (zu gleichen teilen) aber dann, wenn wir beide tot sind, nicht vorher. bei unserem sohn ist das kein thema, aber bei den von den exen beeinflussten anderen beiden wäre ich mir da nicht so sicher.
was kostet denn so eine umschreibung beim notar?
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