30-03-2010, 17:30
Hallo,
im großen und ganzen ist mir die Kindesunterhaltsberechnung bekannt. Ich habe nur aktuell noch ein paar konkrete Fragen - vielleicht kann Sie mir ja jemand von euch beantworten.
Kindesunterhalt bei selbständigen Vater (nicht sozialversicherungspflichtig, da GmbH Geschäftsführer)
1. Wieviel Altersvorsorge darf ich von meinem Brutto oder netto Einkommen abziehen - um auf mein tatsächliches Netto Einkommen lt. Düsseldorfer Tabelle zu kommen. Ich hörte mal was von 24% - weis aber nicht ob von brutto oder netto Einkommen.
2. Wird die 24 % Altersvorsoge nur von meinem Sozialversicherungsfreien Einkommen als Geschäftsführer abgezogen - oder von meinen gesammten Jahreseinkommen (Gehalt/Miete/Zinsen/Steuerrückerstattung)
3. Private Krankenkasse darf komplett von meinem netto abgezogen werden, oder ?
Vielen Dank!
Jimmy
im großen und ganzen ist mir die Kindesunterhaltsberechnung bekannt. Ich habe nur aktuell noch ein paar konkrete Fragen - vielleicht kann Sie mir ja jemand von euch beantworten.
Kindesunterhalt bei selbständigen Vater (nicht sozialversicherungspflichtig, da GmbH Geschäftsführer)
1. Wieviel Altersvorsorge darf ich von meinem Brutto oder netto Einkommen abziehen - um auf mein tatsächliches Netto Einkommen lt. Düsseldorfer Tabelle zu kommen. Ich hörte mal was von 24% - weis aber nicht ob von brutto oder netto Einkommen.
2. Wird die 24 % Altersvorsoge nur von meinem Sozialversicherungsfreien Einkommen als Geschäftsführer abgezogen - oder von meinen gesammten Jahreseinkommen (Gehalt/Miete/Zinsen/Steuerrückerstattung)
3. Private Krankenkasse darf komplett von meinem netto abgezogen werden, oder ?
Vielen Dank!
Jimmy