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BGH, 5 StR 433/11 - Revision nach Vergewaltigungsurteil durch LG-Bremen
#1
Ob es seit dem Kachelmann-Schauprozess etwaige Nachdenkprozesse in manchen Köpfen gegeben hat, kann ich nicht unterstellen. Tatsache ist, das ein Urteil eines Landgerichtes über einen Vergewaltigungsvorwurf nach dem Beziehungsende (ca. 5 Monate danach) seziert wird:

BGH schrieb:...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 23. Mai 2011 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen ...

... a) Das Landgericht hat das Falschbelastungsmotiv „Rache“ nur unvollständig bewertet ...

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...08&anz=627

Kommentiert wird das Urteil auch hier, von Gabriele Wolff, Oberstaatsanwältin a.D. und Autorin:

"... Eins fällt jedenfalls auf: in jüngster Zeit hat sich der BGH eingehend mit unzulänglichen richterlichen Beweiswürdigungen in diesen klassischen Aussage-gegen-Aussage-Fällen bei der Erhebung von Vergewaltigungsvorwürfen nach dem Ende einer Beziehung befaßt –: und in beiden Fällen Verurteilungen der Vorinstanzen aufgehoben. ..."

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/...-masstabe/
"Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer in sich angeschlagenen Gesellschaft zu sein"
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#2
Wo waren Eltern, Wächteramt und Familiengericht, die über das Kindeswohl, der damals 15-jährigen Pubertierenden, wachten?
Im Jahr 2003 war die junge Frau volljährig, als Kind längst in den Brunnen gefallen, der, wegen Vergewaltigung vorverurteilte Mann und gleichfalls in seinem Sozialverhalten gestört, bereits etablierter Herrscher über ihr Wohl und Leid. Im Jahr 2006 erstattete die Frau erstmals Anzeige.
Eigentlich zeigt auch dieser Fall nur, dass (Bewährungs-) Strafen ohne begleitende Maßnahmen (Therapien) oftmals nicht viel bewirken und zu Opfern und Tätern sozialisierte Menschen sich in entsprechende gegenseitige Abhängigkeiten begeben.
Hier gehören beide therapiert, denn das gewohnte Opferdasein der jungen Frau wird noch heute so gelebt, statt neutralisiert.
Was hat sie, nach erfolgter Trennung mehr davon, wenn ihr Peiniger nun weggeschlossen wird, als ebendie Bestätigung eines Status, den sie mit von Stolz geschwellter Brust vor sich her und in die nächste/n Beziehung/en trägt?


16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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