Hallo.
Und noch ein Thema : Einkommensteuerrückerstattung ( habe ich in der Suchfunktion nix dazu gefunden )
Habe vor 2 Monaten 2200 ,- € Einkommensteuerrückerstattung erstattet bekommen - genauer gesagt ich 1600 und die Exe 600 Ocken.
Wir hatten Gütergemeinschaft und haben uns im Juni 11 getrennt.
Exe hat noch die Steuererklärung gemacht und beide haben einen gemeinsamen Bescheid mit den unterschiedlichen Erstattungsbeiträgen
vom FA erhalten.
Exe hat mich nun verklagt auf Herausgabe der Differenzbetrages bis zur Hälfte ..., also noch 500 Euronen ....
Die Absetzungsbeträge resultieren hauptsächlich aus Parteispenden und Handwerkerrechnungen aus meinem Haus ... , also aus von mir bezahlten Rechnungen und Spenden. Exe selber hat kaum was abzusetzen.
Ich habe im Netz nun sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dem Thema gelesen.
Vorerst habe ich die Forderung zurückgewiesen mit dem Hinweis, Exe könne ja einen Steuerberater beauftragen, der den jeweiligen individuellen Erstattungsanspruch wie bei einer Einzelveranlagung ausrechnet- würde mich auch großzügigerweise zur Hälfte an den Kosten für den Steuerberater beteiligen ....
Frage : Wie haben die Richter bei Euch ( bin mit der Problematik sicher nicht allein ) geurteilt ?
Viele Grüße
ArJa
Und noch ein Thema : Einkommensteuerrückerstattung ( habe ich in der Suchfunktion nix dazu gefunden )
Habe vor 2 Monaten 2200 ,- € Einkommensteuerrückerstattung erstattet bekommen - genauer gesagt ich 1600 und die Exe 600 Ocken.
Wir hatten Gütergemeinschaft und haben uns im Juni 11 getrennt.
Exe hat noch die Steuererklärung gemacht und beide haben einen gemeinsamen Bescheid mit den unterschiedlichen Erstattungsbeiträgen
vom FA erhalten.
Exe hat mich nun verklagt auf Herausgabe der Differenzbetrages bis zur Hälfte ..., also noch 500 Euronen ....
Die Absetzungsbeträge resultieren hauptsächlich aus Parteispenden und Handwerkerrechnungen aus meinem Haus ... , also aus von mir bezahlten Rechnungen und Spenden. Exe selber hat kaum was abzusetzen.
Ich habe im Netz nun sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dem Thema gelesen.
Vorerst habe ich die Forderung zurückgewiesen mit dem Hinweis, Exe könne ja einen Steuerberater beauftragen, der den jeweiligen individuellen Erstattungsanspruch wie bei einer Einzelveranlagung ausrechnet- würde mich auch großzügigerweise zur Hälfte an den Kosten für den Steuerberater beteiligen ....
Frage : Wie haben die Richter bei Euch ( bin mit der Problematik sicher nicht allein ) geurteilt ?
Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )