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Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge)
#26
Moin.

Heute Vormittag habe ich die Zeit gefunden, zum Gericht zu gehen und Akteneinsicht zu nehmen. Wie von p vermutet, stand nichts Wesentliches drin, was ich nicht schon kannte. In welcher Form die Anhörung der KM stattgefunden hat z.B., stand nicht drin. D.h. zumindest, dass sie keine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat und insofern vom Richter (fern-)mündlich angehört worden sein muss.

Skurril, aber eben doch zu erwarten, war der Flirt mit der Blondine vom Dienst nach meiner Frage, ob ich Abschriften (gerne als Foto) machen könne. Nein, das ginge nicht. Ich meine, sie kann natürlich darauf bestehen, dass nur sie mir Kopien anfertigen darf zu 50 ct je Seite, aber ganz ehrlich: warum? Naja, die übliche Schikane halt. Es waren eh keine interessanten Vermerke drin - Väterabfertigung im Schnellverfahren mit Härtegrad "mittel", würde ich sagen...

Jetzt weiß ich also, dass der Richter keine schriftliche Stellungnahme der KM hatte und also (im theoretischen Sinne) die mündliche Verhandlung ohne mich eröffnet, geführt und beendet hat. Jetzt noch formal die erneute Entscheidung nach mündlicher Verhandlung gemäß § 54 FamFG zu beantragen erscheint mir inzwischen - angesichts der Entwicklungen der letzten Wochen - sinnlos. Ich werde also das Ganze (was ich in der Anhörung noch vorgebracht hätte) in eine Dienstaufsichtsbeschwerde zum Gerichtspräsidenten packen und dem Richter auf diesem Wege mal zukommen lassen, was er angerichtet hat.

VM Cool
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#27
spar dir die mühe....das lesen die nicht mal....weis ich aus eigener erfahrung m meiner ersten tochter.

der faule sack hat den weg des geringsten bis gar keinen widerstand genommen...

bb
netlover
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#28
Die Richter haben doch keine Dienstaufsicht.
Gerichtspräsident ist doch für Notare zuständig oder?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#29
Also ich halt die gut auf trab ;-)

Leutnant Dino hat beim Frühstücksfernsehn mal etwas sehr intelligentes gemacht. Er hat einfach gesagt, das für ihn das Kind zur Mutter gehört. Die Moderatorin hat ihm zugestimmt, wie es die meisten Zuschauer sicherlich auch getan haben.

Der Richter/in hat aber ein Dilemma. Die sind zwar grundsätzlich auch dieser Meinung und handeln danach, die dürfen es aber nicht sagen. Also betreiben die Väterverdummung, um es durchzusetzen. Wundern sich dann aber, wenn die Väter den Kanal irgendwann voll haben oder zurück zocken.

Ich sage denen, dass jeder weiß das dies läuft, ich selbst genau diese Erfahrung gemacht habe, nur ne Hohl...birne bei Väterverdummung ein anderes Ergebnis erwartet und die mal intern prüfen sollen, ob die ideologisch korrumpiert sind (also Kind gehört zur Mutter)....und jedes mal, wenn mir in der Richtung etwas auffällt schiebe ich genau auf dieser Klaviatur nach.

Das reicht, um die auf die Barrikaden zu bringen!

Dienstaufsicht gibt es auch bei Richtern - schließlich sind es Beamte

Der Gerichtspräsident ist der Chef des jeweiligen Gerichtes
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#30
@ alles durch

Du begehst den typischen Fehler fast aller Väter zu Beginn ihrer Verfahren. Du glaubst noch, dass es an deutschen Gerichten noch so etwas wie Gerechtigkeitsempfingen, Treue zu Recht und Gesetz und zum Rechtsstaat gibt.

Das ist ein grandioser Irrtum.

Nach Aussage eines pensionierten Richters vom Bundesverfassungsgericht ist der Anteil Krimineller unter den Richtern und Staatsanwälten in Deutschland höher als im Durchschnitt der Bevölkerung.

Was also ist von einem deutschen Richter an einem deutschen Familiengericht zu erwarten? Rechtssprechung nach den geltenden Gesetzen?

Wer das glaubt, der glaubt auch dass Monthy Python`s Flying Circus der Realität in England entspricht.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#31
Dass die deutschen Familiengerichte nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun haben, ist den meisten hier klar. Trotzdem gibt es so etwas wie Pflege der Rechtskultur, die auch dem Bürger ohne Robe obliegt. Denn das Gebaren dieser ehrlosen Gesellen bleibt für unsere Gesellschaft nicht folgenlos; deshalb finde ich, dass man sie (und die Öffentlichkeit) so oft wie möglich auf die Konsequenzen ihres Handelns hinweisen sollte (Danke @Alles-durch: es lohnt, sich damit zu befassen). Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein Mittel, dies zu tun. Richtig eingesetzt ist es auch nicht wirkungslos - kommt immer darauf an, was man sich davon erhofft. Sicherlich keine Gerechtigkeit.

VM Cool
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#32
Ein Fehler ist es alles still und leise in sich rein zu fressen oder sich dort zu beschweren, wo es niemanden weiter stört - also bspw. hier.

Die Frauenbewegung hat Steine geworfen, Autos angezündet und ist wütend auf die Barrikaden gegangen. Ebenso wie viele andere Protestbewegungen. Es mag sein, dass ich nichts verändern werde. Persönlich lasse ich mir aber nichts gefallen oder mich klein kochen. Mir geht es besser damit mir Luft zu machen.

Was Du hier im Forum über Richter postes, sage ich denen ins Gesicht und schreibe ich denen. Aktuell bekomme ich im Wochen-Takt schreiben vom Gerichtspräsidenten. Meistens heißt es, der Richter ist unabhängig und der Gerichtspräsident darf sich nicht einmischen.
Dann frage ich halt, ob das Gebot der Nichteinmischung nur bei der systematischen Benachteiligung von Vätern oder auch bei einer Benachteiligung muslimische Frauen gilt. Oder ob das Gebot der Nichteinmischung auch bei Bekanntwerden eines fremdenfeindlichen Richters gilt.

Ebenso wie ich ihn immer wieder bitte zu prüfen, ob er das ein oder andere Verhalten vom FamG als parallele zum Verhalten krimineller Banden bewertet. Ich reagiere mich halt bei denen ab, die für den Schei...ss verantwortlich sind. Je mehr dies tuen, um so weniger können die mich als vereinzelten Spinner abtuen.

@Vater Morgana: Paß aber auf, dass Du nicht die Grenze der Beleidigung überschreitest. Auf diese Retourkutsche warten die sicherlich.

Die Aufforderung selbst zu bewerten, ob das ein oder andere Verhalten auf eine ideologisch bornierte Feministin schließen läßt, ist erlaubt.

Ebenso der Satz: "ob dem so ist, können wir uns beide denken." oder ganz allgemein das Familiengericht im ganzen zu negieren. Eine Institution kann man ja nicht beleidigen.

Einen konkreten Richterin als unfähige Femanze zu beleidigen, ist wiederum nicht erlaubt. Oder zu sagen, dass die das Letzte ist. Du solltest also aufpassen, dass Du nicht überschießt. Das kann im Eifer des Gefechtes schnell passieren. Laß es lieber eine Nacht liegen, bevor Du es raus schickst.
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#33
Du bist in der extrovertierten Entrüstungsphase, das war ich auch lange. Lebe sie ruhig aus. Wir sind Männer, früher oder später rationalisiert sich das wieder. Wer bei dem Thema dabei bleibt, wird zum Optimierer und leistet weiterhin Einsatz, aber unter bestmöglicher Einsatz/Wirkquote. Wobei sich Wirkung nach Statistik und Mechanik bemisst, nicht nach Lautstärke oder Sichtbarkeit.
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