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Hallo,
bei einem Wechselmodel, entfällt da der Unterhalt für die Ex?
Dank und Gruss
Live or Die...Make Your Choice
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Du meinst den Kindesunterhalt.
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Unterhalt nach §1615l BGB wird damit wegfallen. Trennungsunterhalt eher nicht, Ehegattenunterhalt nur wenn er auf Erziehung eines Kindes basiert, aber das muss eingeklagt werden.
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Also, ich bin mit der Mutter zusammen. Wir wohnen getrennt und wollen das Wechselmodel ausüben.
Muss ich in diesem Fall Unterhalt für die Mutter zahlen?
Für das Kind nicht, das ist mir bekannt.
Live or Die...Make Your Choice
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Sagte ich schon: §1615l BGB lässt sich nicht anwenden. Das ist der "Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt".
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Wenn das Kind <3 Jahre ist, würden sich dann §1615, 3. und 4. neutralisieren?
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Danke! Hätte in post #6 1615l heissen müssen.
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