Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt /Auskunft/ Abschluss 10.klasse
#1
Hallo liebe Gemeinde,

mein Kind beendet nächstes Jahr die 10 .klasse. Ich gehe davon aus das es mit einer  Ausbildung weitergeht. Ich bekomme Zeugnisse per Gerichtsbeschluss zugeschickt. Also Gymnasium wird nichts.
Ab wann sollte ich mich bei der lieben Mama anmelden , dass sie mir eine Kopie des Ausbildungsvertrages zuschickt und geht es in einfacher Form übers Jugendamt oder muss ich wieder vor Gericht?

Ich möchte keinen Monat zu viel Unterhalt zahlen müssen. Dodgy

Viele Grüße Smile
Zitieren
#2
Solange Kind keine 18 Jahre alt ist, darfst du auf jeden Fall zahlen.
Zitieren
#3
Ja sicher, aber es wird doch weniger in der Ausbildung. Es kommt doch auf die Unterhaltsvergütung an oder?
Zitieren
#4
Gegen Schuljahresende fragst du nach dem weiteren Weg. Ja nach Bundesland gibt auch noch weitere Schulmöglichkeiten ausser dem Gymnasium, die eventuell einen Unterhaltsanspruch begründen. Wird dir keine Auskunft gegeben, kannst du am Schuljahresende den üblichen Weg gehen mit Fristsetzung und dann Klage.
Zitieren
#5
Was gibt es denn noch für schulmöglichkeiten nach der 10. Klasse ? Bundesland wäre NRW . Ich frage nur mal so , damit ich weiß was mich eventuell erwartet .
Zitieren
#6
Zum Beispiel das Berufsvorbereitungsjahr oder überhaupt ein berufsbefähigendes Jahr. Das Kind geht weiter zur Schule und ist als Minderjähriger weiterhin voll unterhaltsberechtigt, weil es nichts verdient. Als Volljähriger auch, aber nicht mehr im selben Rang wie ein Minderjähriger.

Lass dich überraschen :-)
Zitieren
#7
(29-09-2016, 09:56)Cappuccino schrieb: Was gibt es denn noch für schulmöglichkeiten nach der 10. Klasse ? Bundesland wäre NRW .

Beispielsweise die Fachoberschule, die regulär nach drei Jahren zum Fachabitur führt.

Zudem gibt es Fachschulen, die eine zwei oder dreijährige Ausbildung anbieten in Konkurrenz (?) zum Dualen System und in denen die Schüler nichts bezahlt bekommen.

Allerdings kann der Besuch dieser beiden von mir genannten Schultypen meines Wissens nach mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu einer Bafög-Berechtigung führen! Deshalb immer Bafög-Antrag stellen lassen und die Berechnung durch eine kompetente Person überprüfen lassen. Bafög ist vorrangig für den Lebensunterhalt einzusetzen und verringert die KU-Pflicht der Eltern!

Simon II
Zitieren
#8
Noch eine kleine Nachfrage.Könnte ich einen Titel wegen kindesunterhalt auch an meinen wohnort dem jugendamt vorlegen ,zu bearbeitung und veränderung oder ist es zwingend notwendig dem zuständigen jugendamt am wohnort des kindes die unterlagen zu kommen zu lassen ?
Zitieren
#9
Solche Beurkundungen kann jedes Jugendamt machen.
Zitieren
#10
Noch eine Nachfrage, wenn ein Kind bei den Junioren eines bundesligafussballclub spielt, könnte man als unterhaltsverpflichteter nachfragen ob , dieser ein Gehalt bezahlt bekommt? Ich habe keine Ahnung ,ob da schon gehälter gezahlt werden.
Zitieren
#11
hier in uk bekommen einige ne foerderung oder nen taschengeld aber so richtig gehaelter erst ab 14/15 ...
gruß
malko 
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Hospitationen in einer anderen Klasse/Schule Jens80 4 1.210 08-05-2024, 10:09
Letzter Beitrag: peperoni
  Auskunft Unterhalt Bumpi 6 3.242 21-12-2020, 01:42
Letzter Beitrag: Gast1969
  Unterhalt und Wiederholen der 10.Klasse Velocat 9 6.668 03-08-2018, 12:35
Letzter Beitrag: Velocat
  Auskunft wegen nachehelichem Unterhalt | was schwärzen? Umgangsvereitelung_wasnun 38 28.109 31-10-2017, 16:27
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste