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Ist zwar Werbung, aber illustriert realistisch das, was passiert wenn man bei volljährigen Kindern nicht auf Schulbescheinigung und Überweisung aufs Konto des Kindes besteht:
https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/...-würzburg/
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Danke fürs Teilen. Was ich aus dieser Geschichte lerne:
- Kindesmütter tragen maßgeblich zur Entfremdung des Kindes gegenüber KV bei. Dies sollte man im Hinterkopf behalten, wenn das eigene Kind sich "merkwürdig" gegenüber dem KV verhält.
- KMs lügen am laufenden Band, auch/gerade auf Kosten der eigenen Kinder.
- Wenn man Zweifel an Aussagen der KM hat, sich nicht einreden, man sei möglicherweise paranoid o.ä., sondern den Verdacht mit Dritten besprechen und dann dem Verdacht nachgehen, ggf. mit professioneller Hilfe wie einer Detektei.
- Die Hoffnung, dass man trotz Schikanen von KM/JA/Gerichten ein gutes Verhältnis zum eigenen Kind aufbaut, stirbt zuletzt.
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Das sollte man nie generalisieren, aber immer damit rechnen. Und vor allem auf den wenigen Pflichten bestehen, die Unterhaltsberechtigte haben.
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Na, dann bin ich ja gespannt.
Wenn man sich vergegenwärtigt, welche kriminelle Energie die Kindsmutter über Jahre aufgewendet hat, um den Taterfolg ihres Betruges zu sichern - und dann sieht, welches Strafmaß man gegen sie verhängen wird (wenn überhaupt, ich glaube eher nicht) -
und dann mal vergleicht was einem widerfährt, der ein Bier zuviel getrunken hat und sich ins Auto setzt -
dieses Land hat fertig.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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Nicht die Durchsetzung der Pflichten nach dem Betrug, sondern vorher. Hinterher ist alles zu spät, da hast du recht. Wer weiter Unterhalt auf der Konto der Mutter überweist, ist selber schuld, wird jeder Richter sagen.
Auf eine getrickste Schulbescheinigung und getrickste Kontaktblockaden kann man reinfallen, aber weiter die Kontonummer der Mutter zu benutzen ist wirklich der eigene Fehler. Gläubiger ist immer das Kind. Ab Geburt, nur darf Mutti bis 18 alles auf sich umbiegen. Dann nicht mehr. Dieser Bevollmächtigtenwechsel führt aber trotz eindeutiger Fomulierungen im Titel ("Unterhalt zu Händen der Mutter Frau XYZ") nicht zu einer Ungültigkeit des Titels, da der Staat in seinem Unterhaltsmaximierungswahn eifrig alle Vollstreckungshindernisse weggeräumt hat.
Wie immer im Unterhaltsrecht ist es der Staat, der diesen Betrug ermöglicht.