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Kind im freiw. soz. (ökologischen) Jahr, wie geht es mit dem Unterhalt weiter?
#1
Hallo liebe Mitstreiter!

Bei meiner Tochter, über 18, (lebt derzeit bei der Mutter) geht die Schulausbildung am 31.07 mit dem Abitur zu Ende.
Zum 1.8. hat sie einen Platz an der Nordsee zu einem freiwilligen Ökologischem Jahr und verlässt somit den Haushalt der Mutter.
Pläne, was danach gemacht wird gibt es noch keine konkreten. 

Bislang habe ich alleine den Unterhalt gezahlt. Mutter geht arbeiten, aber nur so viel arbeiten das sie nichts zahlen kann/muss.
Das hat mich bislang nicht gestört und ich habe es akzeptiert. Sie wohnte ja bei Mutti und ich wollte ihr auferlegen gegen die Arbeitsscheu vorzugehen.

Nun hätte ich aber gerne gewusst wie es mit den Zahlungen ab dem 1.8. weitergehen soll/muss.
Wie wird der Verdienst im FSJ angerechnet, unter dem Hintergrund das er ja zum großen Teil für Kost und Logie bei der Unterbringung in der Jugendherberge aufgebracht werden muss.
Das Ökologische Jahr wird von dieser angeboten.

Und wie steht es mit den Pflichten der Mutter? Ich bin der Meinung das es an der zeit ist das sie auch die finanzielle Verantwortung mit tragen sollte.

Vielen Dank für Eure Antworten.
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#2
Schon seit dem 18. Geburtstag ist die Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig. Grundsätzlich besteht während des freiwilligen sozialen Jahres aber kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegenüber seinen Eltern. Es gibt ein paar Aufweichungen, z.B. wenn das Jahr der Vorbereitung zu einem Medizinstudium dient, was aber bei einem ökologischen Jahr sicher nicht der Fall sein wird. Wenn keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird (was aber beim FSJ der Normalfall ist), müssen sich die Eltern eventuell an den Wohnkosten beteiligen.

Das Jahr ist eben das, was es ist: Freiwillig, nicht Teil einer Ausbildung. Damit auch nicht von Unterhaltspflicht der Eltern begleitet.
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#3
Besteht ein Titel?

Und wenn ja: Ist dieser bis zum 18. Lebensjahr begrenzt?

Wenn nein: Mit Ablauf des 18. Lebensjahres mußt Du die Herausgabe des Titels einfordern, sonst mußt Du weiterzahlen, obwohl Deine Tochter keinen Anspruch darauf hat!

Simon II
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#4
Es gab einen Titel, doch dieser war auch dank der guten Hilfe hier begrenzt  Big Grin
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