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wenn das schreiben undatiert ist....dann datum draufschreiben...wenn nicht..
zb 1.2.2022 zum 30.4. - wenn du das jetzt abgibst...besteht ab dem 1.5.2022 wieder ein
unbefristeter mietvertrag...vorsicht!
vielleicht liege ich auch falsch, in dem fall wenn 2 übereinstimmende WE seitens der
mieter vorliegen und das kündigungsdatum vom vermieter zum nächstmöglichen
zeitpunkt akzeptiert wird...dann sieht deine ex blöd aus...
vielleicht liege ich auch falsch...was meint das große P?
bb
netlover
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(18-08-2023, 22:51)Axel5 schrieb: Was ist dann die andere Option? Auf gemeinsamer Kündigung bestehen und klagen?
Die alte, unterschriebene Kündigung wäre dafür zumindest eine Argumenationshilfe. Eine andere Hilfe ist der Ablauf des Trennungsjahres. Dann kannst du sie vor dem Familiengericht auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen. Vorher kaum möglich.
Nach der Scheidung ändert sich wieder einiges.
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Das Trennungsjahr ist schon drei Mal abgelaufen.
Ich habe auch keine Möglichkeit in die Wohnung reinzukommen, weil sie die Tür immer extra zusperrt von innen. Im Endeffekt stehe ich als Mieter im Mietvertrag, aber ohne Rechte die Wohnung irgendwie zu nutzen oder reinzukommen.
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Du hast es also noch nicht probiert, die Zustimmung einzuklagen?
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Nein. Ich habe noch nichts unternommen, um aus dem Mietvertrag rauszukommen. Da ist auch noch das Kinderzimmer meiner Tochter und es ist klar, dass die Exe durch die zusätzlichen Probleme mit der Wohnung auch Racheaktionen startet. Im Endeffekt tut mir die Tochter Leid, weil sie darunter am meisten leiden wird.
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Du wirst um Konflikte so oder so nicht herumkommen, wenn du aus dem Mietvertrag raus willst. Eigentlich hast du viel zu lange gewartet, die Dinge anzugehen und aufzuräumen. Um so schlimmer wird es, wenn man sich schliesslich erst so spät dazu aufrafft. Ich habe den Eindruck, du suchst endlos nach schmerzfreien Schlupflöchern oder willst es aussitzen, aber hast dabei das eigentliche Ziel aus den Augen verloren. So wird das nicht funktionieren. Schon deine Alt-Kündigung wird Ärger hervorrufen, wahrscheinlich verlierst du nur Zeit damit. Nicht beurkundete Zustimmungen in Form einer alten Unterschrift können auch wieder zurückgezogen werden.
Also noch einmal: Das Mittel der Wahl ist es, die Zustimmung einzuklagen. Da gibt es ein paar juristische Feinheiten, es kann um die Zustimmung selbst gehen oder um das Ersetzen der Unterschrift. Lass das einen Anwalt formulieren.
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was ist, wenn die kimu und ki mal weg sind und du einen schlüsseldienst holst?
dein recht!
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Die Klage auf Zustimmung wird erfolgreich sein. Als Ergebnis gibt es dann eine unterschriebene gemeinsame Kündigung oder die Unterschrift wird ersetzt.
Dabei halte ich jetzt schon in meinen Händen eine von beiden unterschriebene Kündigung aus Februar 2022.
Wenn sie mich wegen Betrug o.ä. nicht verklagen kann, weil es keine Grundlage dafür gibt, dann würde ich als erstes die alte Kündigung abschicken und abwarten. Dabei natürlich die Exe informieren, dass ich die Karte mit der gemeinsam unterschrieben Kündigung gezogen habe.
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Frage: zahlst Du die Miete alleine?
Eine Idee: Zahlung einstellen, warten dass der Vermieter den Mietvertragen kündigt (Geld für Miete natürlich extra zur Seite legen!). Kündigungsgrund: Ausbleiben der Miet-Zahlungen, o.ä.).
Nach Kündigung durch Vermieter Kontakt aufnehmen, Situation erklären und die Miete nach Kündigung des Vertrages nachzahlen, so dass zu keinen juristischen Problemen oder Mehrkosten kommt..... wäre eine Idee....
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Update:
Die Tochter (8 Jahre alt) lebt weiterhin bei der Mutter.
Der Sohn (12 Jahre alt) lebt weiterhin bei mir.
Ich arbeite in Vollzeit und zahle Mindestunterhalt an die Kindesmutter (KM).
Die KM arbeitet 30h Woche auf Mindestlohn, erhält zusätzlich Wohngeld und zahlt trotz Aufforderung nicht.
Die KM hat angekündigt, dass sie nun noch weniger arbeiten wird: 25h/Woche.
Ich habe bereits versucht Unterhaltsvorschuss für den Sohn zu bekommen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil es sich um "aufgeteilt Kinder" handelt.
Gibt es eine Chance zu erreichen, dass die KM den Unterhalt für den Sohn zahlt?
Wenn nicht, wird diese Tatsache dann irgendwie beim Selbstbehalt berücksichtigt?
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(14-12-2023, 15:31)Axel5 schrieb: Ich habe bereits versucht Unterhaltsvorschuss für den Sohn zu bekommen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil es sich um "aufgeteilt Kinder" handelt.
Wusste ich gar nicht, dass die das dann ablehnen. Es scheint Beschlüsse dazu zu geben, etwa VG Bayreuth, Urteil v. 21.07.2021 – B 8 K 20.633. Ich habe aber keine Zeit, die 13 Seiten durchzuackern um zu sehen was genau die Voraussetzungen und Umgehungsmöglichkeiten sind. Das Urteil ist online, guck mal selbst
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pd...?all=False
Im
Leitfaden wird ohne weitere Begündung behauptet:
"
Ein Sonderfall sind unter diesem Aspekt die „aufgeteilten“ Kinder. Es besteht kein Unterhaltsvorschussanspruch, wenn beide Eltern die gleiche Anzahl von gemeinsamen Kindern (also Geschwister) bei sich versorgen und dazu auch tatsächlich in der Lage sind." Bist du das wirklich? Definierts ja nicht, also kannst du das ja mal behaupten.
Zitat:Wenn nicht, wird diese Tatsache dann irgendwie beim Selbstbehalt berücksichtigt?
Beim Selbstbehalt nicht, aber bei der Berechnung. Da du auch den Barunterhalt für Kind 1 selbst decken musst, kannst du einen Betreuungsbonus geltend machen oder eben versuchen, diesen Unterhalt so einzurechnen wie für Kind 2. Warum stockt die Mutter nicht auf, um Unterhalt zu bezahlen?