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Steuerfrage zum Kinderfreibetrag
#1
Mein Sohn war 2024 komplett im Heim. Die Jugendhilfe hat mir dementsprechend einen ordentlichen Kostenvoranschlag umgehängt. Trotzdem reicht auch mein irrer Beitrag natürlich nicht, um die völlig verrückten Kosten zun decken. Meine Vermutung ist, daß die Mutter nur das Kindergeld abgedrückt hat aber keinerlei eigenen Beitrag. 
Deswegen wäre es nach meinem Verständnis so, daß ich eigentlich den vollen Kinderfreibetrag bekommen müßte, weil die Mutter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Liege ich da richtig? Im Netz finde ich eher nur gegenteilige Ansichten.

Zusätzlich möchte ich natürlich auch den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und am liebesten auch noch den Alleinerziehenden Freibetrag. Wobei ich letzteren wohl nicht bekommen werde. Echt irre was sich die Damen sich da noch einstecken. Da redet kein Mensch drüber. Da summiert sich über die Steuererleichterungen locker ein zweiter Unterhalt zusammen. Jedenfalls für jemanden der arbeitet.
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#2
Komplex, drei verschiedene Dinge.

Den Kinderfreibetrag kriegen beide Eltern, ausser einer leistet keinen Beitrag zur Pflege / Erziehung. Weise nach, dass Mutti keinerlei Unterhalt geleistet hat, dann Antrag auf Übertragung ihres Kinderfreibetrags stellen (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG). Wenn sie nur das Kindergeld gegeben hat, ist das kein Unterhalt. Ist ne staatliche Leistung und keine Leistung der Mutter.

Der BEA (Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) steht grundsätzlich beiden Eltern je zur Hälfte zu. Aber wenn das Kind ausschließlich in einem Heim lebt und keiner der Eltern erzieht oder betreut, entfällt der Anspruch komplett für beide.

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) kriegst du, wenn dein Kind bei dir gemeldet war (mit Hauptwohnsitz), das war nicht der Fall.

Das Steuerrecht und diese Leistungen sind sexistischer Dreck. Sie gehen immer von einem alleinerziehenden Mütterlein aus, das arm und unterjocht in der Kate mit dem Kind hockt, der Vater scheffelt draussen bei der Arbeit Millionen und hält sich fern. Das ist der Steuer-Standardfall. Davon abzuweichen ist dann schwer bis unmöglich, Klimmzüge machen, darzulegen und zu beweisen hat der Vater.
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#3
Hat eine Weile gedauert. Inzwischen kann ich aber Ergebnisse berichten. Ich habe zunächst einfach in der Anlage "Kind" die Übertragung des Kinderfreibetrags / des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf angekreuzt und dann abgewartet. Das wurde im ersten Anlauf ignoriert. Im Bescheid wurde vermerkt, daß die Freibeträge nicht übertragen wurden. Keine weitere Begründung. Ich habe dann Einspruch eingelegt, auf die Heimunterbringung hingewiesen, meine Kostenbeitragsberechnung beigefügt und argumentiert, daß bei außerhäuslicher Unterbringung das Kindergeld demjenigen zusteht, der den höheren Unterhalt beisteuert. Im Ergebnis konnte ich beide Freibeträge (also den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) abräumen. Zusammen 9.540 €.
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#4
Danke für die Info!
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