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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
#76
Liest sich nach spannender "Vater"schaftshilfe: "wohnsitz egal, auch mal nachgeben, meldung bei der Polizei war schlecht."
Zudem schreibst Du das Dich dort eine Frau berät....
Deine Dame ist eh wütend und findet die Vaterschaftshilfe kacke. Welche schriftliche Vereinbarung könnten die Erwirken die Gerichtsfest! zu Deinem Vorteil wäre?
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#77
Ich habe gerade nochmal mit denen Telefoniert. Also es ist eine Frau und ein Mann. Die würden beide kommen und mit uns sprechen. Das Gespräch kostet 75 Euro. Dafür dass sie zu uns kommen. Daher weiß ich nicht ob sie nur auf Geld aus sind oder ob es wirklich Vorteile hat?

Sie meinten am Telefon, dass es extrem wichtig ist bevor sie auszieht eine schriftliche Vereinbarung mit Unterschrift zu treffen. Sie meinte es wäre sonst gefährlich. Sie könnte das Kind einfach irgendwann nicht mehr zurück bringen und dagegen könnte ich erstmal nichts tun wenn nicht schriftlich geklärt ist wer das Kind bis wann hat. Die genauen Wochentage mit Uhrzeiten und wo das Kind gemeldet bleibt. Auch mit Aufteilung der Möbel usw.
Alles muss schriftlich von uns beiden unterschrieben werden. Dann kann man es vor Gericht oder so verwenden wenn sich einer nicht dran hält. Sie meinten ich wäre sonst zu verwundbar. Ich solle sie ohne schriftliche Vereinbarung auf keinen Fall gehen lassen.

Wie seht ihr das?
Bringt es mir nicht eher Vorteile wenn sie einfach erstmal geht ohne irgendwas zu klären?
Also sieht es dann nicht für mich besser aus?

Ich muss mich bis morgen entscheiden ob sie am Montag zu uns kommen oder nicht. Ich kann morgen nach absagen.
Entweder ich lass sie einfach gehen und alles alleine regeln oder die beiden kommen morgen und machen mit und eine schriftliche Vereinbarung. Zb mit Wechselmodell.
Aber ist wechselmodell die beste Option für uns? Anderseits widerspricht es sich ja wenn ich bei der Polizei sage ich mache mir Sorgen ums Kindeswohl, aber dann unterschreibe dass er eine Woche bei meiner Frau ist und eine bei mir. Oder etwa nicht?

Jeder ist anderer Meinung. Vielleicht könnt ihr mir raten was ich jetzt am besten tun soll? Ich will nichts machen das mir später schaden kann.
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#78
pass auf...diese vereinbarung ist das geld nicht wert, weil nicht gerichtlich
beschlossen.
die wollen einfach nur kohle machen und gehen damit einen saufen...
ich traue diesem pack nicht über den weg...
geld für ein gespräch...von der caritas oder was?
bb
netlover
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#79
Gesagt ist ja schon alles, mehrmals.

(31-01-2026, 20:42)Sumpfhai schrieb: Ich will nichts machen das mir später schaden kann.

Davon musst du hinsichtlich dieses Gesprächs keine Angst haben, ob das nun stattfindet oder nicht. Häng das nicht zu hoch, auch eine Vereinbarung nicht, Schaden kann dir da nach jetzigem Stand der Dinge nichts.

Komisch kommts mir auch vor, dass die nach Haus kommen. Normalerweise kommen die Eltern zu einer Vermittlung. Auch deshalb, dass man abbrechen kann wenn es übel läuft. Bei dir im Wohnzimmer ist die Schwelle höher, einfach zu gehen. Die Ansichten, die sie bisher äusserten sind unprofessionell und irreführend, leider keine Ausnahme. Erinnert an den Stil der "offiziellen" Beratungen, die von Kirche oder Staat mitfinanziert werden.

Denke, da werden sich Schmu, Risiken und Vorteile die Waage halten. Wenn du neugierig bist, machs. Wenn nicht, kein Verlust.
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#80
(01-02-2026, 00:11)p__ schrieb: [...]Erinnert an den Stil der "offiziellen" Beratungen, die von Kirche oder Staat mitfinanziert werden.

Denke, da werden sich Schmu, Risiken und Vorteile die Waage halten. Wenn du neugierig bist, machs. Wenn nicht, kein Verlust.

Im Umkreis gibts Gemeinden bei denen sich die staatl Helferindustrie direkt selbst einläd wenn ein Paar Eltern geworden ist. "Zur Überreichung eines Geschenkes" heisst es in der Ankündigung für den Besuch schriftlich. 
Schaut man dann auf die Homepage gehts da nicht um Familien, sondern ausschliesslich um Hilfsangebote für Mütter und Frauen! "In Not" und empowerement.

An Sumpfhai (nachfolgend ist wie ich da ran gehen würde): schreib Dir selbst nochmal auf was Deine! Ziele / maximalforderungen (Begründung: Kindswohl, das beste für Sumpfhai junior) für den Termin sind und hangel Dich da entlang. Nicht unvorbereitet rein gehen. Ansonsten die üblichen Regeln die auch im Umgang mit Jugandamt/vor Gericht gelten (FAQ dazu lesen): über Deinen Sohn immer mit Vornamen sprechen. Nicht streiten/argumentieren mit der ex.
Wenn sie wild wird höchstens sagen:"ich verstehe das es emotional schwierig ist aber das beste für Kind XX ist . .." 
Keine anschuldigungen gegen Sie:"Du hast...." Eher zu den Beratern gewand:"Es gab belegbare Grenzüberschreitungen gegen die Gesundheit meines Sohnes, was können wir heute vereinbaren das es in Zukunft sowas nicht mehr passiert."

Bude aufräumen! V.a. Bereich des Kindes. Selbstredend: Keinen Alkohol/Medikamente/gefährliche Gegenstände greifbar/sichtbar.
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#81
Heute war erster Kita Tag der gut funktioniert hat. Er wollte sogar noch länger bleiben.

Aber so wie aussieht wird sich das Problem von selbst lösen.
Meine Frau weiß nun, dass sie ab 1. März zur Berufsschule muss. Jeden Tag von 8 bis 15 Uhr. Da die Schule in einer anderen Stadt ist muss sie den Zug um 6:53 Uhr nehmen jeden morgen. Die Kita öffnet frühstens um 7:30 Uhr. Wie soll das also gehen?
Die kann ihn in der Woche ja garnicht zur Kita bringen. Das passt zeitlich nicht.
Die einzige Möglichkeit wäre, dass er bei mir schläft in der Woche. Sie kann ihn gerne nach der Schule bei mir abholen um 16 uhr und dann kommt er um 18 oder 19 Uhr wieder zu mir zum schlafen. Am Wochenende oder wenn sie frei hat kann er bei ihr schlafen. Das ist mehr als die meisten Wochenendväter an Zeit kriegen mit dem Kind. Das wird sie ja von alleine merken, dass es garnicht anders geht. Wie seht ihr das? Ich sehe keine andere optimale Lösung.
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#82
Sag ich ja, die Praxis wird das richten. Fang aber nun nicht an, gross zu argumentieren, "Das Kind muss zu mir! Du kannst es gar nicht betreuen!". Still und leise einfach bereit stehen und übernehmen. Wenn die Fakten der tatsächlichen Betreuung sich verfestigt haben, dann hat das am meisten Gewicht.
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#83
(02-02-2026, 13:12)p__ schrieb: Sag ich ja, die Praxis wird das richten. Fang aber nun nicht an, gross zu argumentieren, "Das Kind muss zu mir! Du kannst es gar nicht betreuen!". Still und leise einfach bereit stehen und übernehmen. Wenn die Fakten der tatsächlichen Betreuung sich verfestigt haben, dann hat das am meisten Gewicht.

Ja so habe ich es jetzt auch vor. Ich lass es einfach laufen. Sie wird es selber merken. Dazu kommen Hausaufgaben, im Haus sauber machen usw.
Sie wird kaum Zeit haben. Da wird sie selber einsehen dass es die beste Lösung ist. Da muss ich jetzt eigentlich garnichts mehr machen oder sagen. Es wird sich von selber regeln.
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#84
Die Fakten stehen für dich. Einfach deeskalierend auftreten. Hauptwohnsitz bleibt bei dir. Wenn das so anläuft bist du automatisch BET
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#85
Heute war das Gespräch beim Jugendamt wegen der Sache mit der Polizei.
Natürlich hat man gesagt ich hätte überreagiert. Sie meinten "Wahrscheinlich hat ihre Frau das Kind nur am Mund berührt und das Kind hat es falsch aufgefasst". Sie meinten eine Aussage eines 3 jährigen wäre nicht zuverlässig und ich hätte das nur der Polizei gemeldet um der Mutter zu schaden.
Es wurde gefragt wer sich mehr um das Kind kümmert. Und selbst wo ich erzählte dass ich meistens nur für ihn koche da meinte meine Frau dass ich ja ihr Essen kritisiere dass es ungesund wäre. Klar hab ich ihr mal gesagt dass er nicht jeden Tag nur Reis mit Fleisch essen soll. Ich koche da ausgewogener. Und dann war ich der schuldige "Wie können Sie ihre Frau so kritisieren? Da verstehe ich total wenn sie wütend ist und schreit. Das würde ich auch tun". Sagte die Frau vom Jugendamt.

Und egal was erzählt wurde.. das verhalten meiner Frau wurde immer gerechtfertigt.. es ist ja meine Schuld dass sie so ist. Ich würde sie ja wütend machen.

Dann sagte sie Frau vom Jugendamt zu meiner Frau "Gehen sie zum Anwalt und beantragen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich komme mit zum Gerichtstermin und unterstütze sie."

Und ich kann das ja auch tun um mich zu verteidigen.

Jetzt weiß ich nicht weiter. Meine Frau war wieder am heulen und ich wurde angemeckert. Meine Frau würde ja nur ausrasten weil ich sie dazu bringen. Dadurch würde ich dem
Kind schaden indem ich die Mutter zum ausrasten bringe.

Jedenfalls will meine Frau ihn doch aufjedenfall
in die neue Wohnung mitnehmen.
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#86
Zitat:"Gehen sie zum Anwalt und beantragen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich komme mit zum Gerichtstermin und unterstütze sie."

Jetzt hast du erlebt, wo die Jugendamts-"Fachkräfte" stehen und wie "fachkundig" sie zwischen den Eltern vermitteln. Glauben einem die meisten Leute einfach nicht. Ich habe in ähnlicher, sogar schlimmerer Situation unvermittelt (aber bewusst) auf Krawall geschaltet, letztlich ändern tut es auch nichts, aber es hat mir gut getan.

Für deine weitere Strategie ändert es auch nichts. Bleibe dabei, lass sie ihre Ausbildung beginnen und stehe leise bereit.
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#87
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Sie wird ja zum Anwalt gehen. Und Eilantrag. Und in 2-3 Wochen soll es vor Gericht gehen.
Was soll ich da tun? Mir auch einen Anwalt suchen?
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#88
Das bleibt abzuwarten. Solange keine Klage eingetroffen ist, sind das erstmal nur Absichtserklärungen. Solange sie noch nicht einmal eine Wohnung hat, gibts auch kein Rechtsschutzbedürfnis. Anwaltspflicht herrscht nicht für das Verfahren. Auch wenn du einen engagierst, geht das ja nur auf Verfahrenskostenhilfe, so leicht wird das nicht, da läuft alles schaumgebremst.
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#89
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Die Frau vom Jugendamt sagt das geht schnell. Sie sagte sogar "Ihr müsst euch schnell trennen, bevor es noch zu körperlichen Außeinandersetzungen kommt". Sie redet so als besteht Gefahr dass ich sie körperlich angreifen könnte. Ich habe nie jemanden geschlagen oder war gewaltätig, aber sie meinte "Das hat jeder in sich. Irgendwann wird jeder handgreiflich. Das können Sie nicht kontrollieren"

Jedenfalls meinte sie dass wir uns in 2-3 Wochen vor Gericht wieder sehen. Bis dahin soll sie die neue Wohnung alleine beziehen. Erstmal ohne Kind. Denn man kann ihn ja nachträglich bei ihr melden. Hauptsache erstmal getrennt wohnen.

Ist das realistisch? Dass es so schnell vor Gericht geht?
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#90
Zum Thema Trennung und ausziehen siehe oben, sich physisch zu trennen war ja schon ausgiebig diskutiert. Hat sie nun eine Wohnung oder nicht?

Und auch nochmal: Wenn sie eine hat und weg ist und das Kind bei dir ist, kann sie das Kind auch einfach mitnehmen, Ausbildung hin oder her. Du bist es dann, der klagen muss, wenn dir das nicht gefällt. Mit "mitehmen können" ist nicht gemeint, dass das erlaubt wäre, sondern damit ist gemeint dass es von dir in dieser Situation nicht verhinderbar ist und dass du erst in Reaktion versuchen kannst, etwas dagegen zu tun.

Wenn sie stattdessen klagt, kann sie ein normales oder ein Eilverfahren versuchen. Der Richter muss eine Eilbedürftigkeit aber erst mal anerkennen. Es reicht nicht zu sagen, ich habs halt eilig, es müssen Begründungen vorliegen. Das kann auch schiefgehen.

WENN du jetzt schon einen Anwalt zur Hand hast, wäre mit ihm zu überlegen eine Schutzschrift vor Gericht zu hinterlegen. Das ist ein vorbeugender Verteidigungsschriftsatz gegen erwartete Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wäre aber mit dem Anwalt zu besprechen.
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#91
Sumpfhai [color=#800000' schrieb:  [/color]"Ihr müsst euch schnell trennen, bevor es noch zu körperlichen Außeinandersetzungen kommt". Sie redet so als besteht Gefahr dass ich sie körperlich angreifen könnte. 

Klingt wie ein Wink mit dem Zaunpfahl an Deine Frau: "Setz ihn mit Gewaltschutz vor die Tür, dann interessiert niemand mehr die Anzeige weil Du das Kind geschlagen hat"

Sumpfhai sei wachsam...

Ansonsten gilt m.m.n. weiterhin das oben gesagte: sie ist oft genervt vom Kind, macht ne Ausbildung, unterhalt von Dir ist nicht zu erwarten. Sie wird eher froh sein wenn Du Dich oft kümmerst.
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#92
Ja mag sein dass sie froh ist wenn ich mich oft kümmere, aber der Wohnsitz bleibt bei mir. Da bestehe ich drauf. Alles andere kann man ja klären. Sie kann ihn zeitlich immer haben wenn sie will.

Ich bin halt flexibler aufgrund dass ich nicht arbeite, kann spontaner sein wenn Kita mal ausfällt, er krank wird und sonstiges. Bei ihr wird es zeitlich schwer. Sie wird so oder so das Kind weniger sehen können als ich. Das geht ja garnicht anders wenn man berufstätig ist.
Würde all das vor Gericht nicht auch eher für mich sprechen?

Meine Frau kann auch keine Minute ihr Handy aus der Hand legen wie ich schonmal
geschrieben hatte. Selbst wenn sie mit ihm spielt ist sie mit der anderen Hand am Handy. Ich sage ja nur Fakten. Ich glaube einfach es ist besser für ihn seinen Lebensmittelpunkt bei mir zu haben.

Nur habe ich Angst, dass sie gewinnt vor Gericht. Vorallem wenn das Jugendamt auf ihrer Seite ist.

Also sie hat hier in der Nähe eine Wohnung gefunden. Diese ist aber laut vermieter zu teuer für nur eine Person. Daher fragt der Vermieter ob das Kind dort auch einzieht. Darum jetzt diese Diskussion.
Das Jugendamt hat ihr gesagt "Nehmen Sie die Wohnung notfalls erstmal alleine. Hauptsache sie sind raus aus der Wohnung. Sie können den Differenzbetrag den das Jobcenter nicht zahlt auch selber bezahlen. Das Kind können Sie dann nachträglich noch bei sich anmelden wenn das Gericht sich für Sie entscheidet". Aber sie soll sich aufjedenfall die Wohnung nehmen so schnell wie möglich. Das sagt die Frau vom Jugendamt.
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