14-10-2010, 21:31
Eins vorweg: In der Schweiz kann ein Vater bis heute das Umgangsrecht mit seinem Kind gegen den Willen der Mutter praktisch nicht durchsetzen.
Mal angenommen, es liegen keine Vorwürfe in Sachen Gewalt oder Missbrauch vor, dann sieht es rechtlich so aus:
Was theoretisch sonst noch möglich ist, kann man hier nachlesen: http://www.gl.ch/xml_1/internet/de/appli.../f1164.cfm
Mal angenommen, es liegen keine Vorwürfe in Sachen Gewalt oder Missbrauch vor, dann sieht es rechtlich so aus:
- In der Regel wird es einen Umgangsrechtstitel aus dem Trennungs- oder Scheidungsurteil geben und die Mutter verweigert den Umgang.
- Dann kann man zur Polizei gehen und um die Durchsetzung des Titels bitten - das lehnt die Polizei aber grundsätzlich (und rechtswidrig) ab - man kann auch darüber diskutieren, welchen Einfluss ein solcher Einsatz auf den Sprössling hat.
- Der nächste Anlaufpunkt ist die Vormundschaftsbehörde. Die wird die Verhältnisse prüfen und ggf. Massnahmen gestützt auf ZGB Art.307 ergreifen. Das kann Gespräche mit der Mutter bis hin zu strafbewährten Weisungen nach Art. 292 StGB umfassen. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, wo eine solche Weisung erlassen wurde.
- Wenn das Gespräch mit Mutter, Polizei und Vormundschaftsbehörde ergebnislos verläuft, hat man einen Titel, der sich mit normalen Mitteln nicht durchsetzen lässt. Dann wird man ggf. wieder an das Bezirksgericht verwiesen, wo ein Audienzrichter über die Umsetzung des vom selbigen Gericht ausgesprochenen Titels entscheidet. - Hier beisst sich aber die Katze in den Schwanz, denn ein neuer Titel ist genausowenig durchsetzbar, wie der erste.
Was theoretisch sonst noch möglich ist, kann man hier nachlesen: http://www.gl.ch/xml_1/internet/de/appli.../f1164.cfm
https://t.me/GenderFukc