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OLG Köln vom 27.07.2010 Verlust des Sorgerechts
#1
OLG Köln, 14 UF 80/10 vom 27.07.2010

Hier ein Beispiel, wie leichtfertig Väter ihr Sorgerecht "verspielen" können.

Die Eltern wollten zusammen nach Kanada auswandern. Der Vater bekam allerdings
keine Aufenthaltsgenehmigung. Mutter beantragt nun das alleinige Sorgerecht.

Vater hat nicht dargetan, wie er die Betreuung des Kindes sicherstellen kann.

Er macht geltend, dass der Umgang mit dem Kind im Falle der Auswanderung mit der Mutter praktisch unmöglich gemacht würde und es nicht dem Kindeswohl entspreche, ohne Vater aufzuwachsen.

Entscheidend an diesem Beschluss ist jedoch:

Da sich auch der Antragsgegner – abgesehen von der Auswanderungsabsicht – für einen Verbleib des Kindes bei der Mutter ausgesprochen hat, kann es letztlich keinem Zweifel unterliegen, dass dies die bessere Lösung für das Kind ist, da anderen entgegen stehenden Gesichtspunkten kein noch höherer Stellenwert im Hinblick auf das Kindeswohl beizumessen ist.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...00727.html
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#2
@blue...

Wie hätte denn rein hypothetisch im hier beschriebenen Fall der Leichtfertigkeit des Vaters entgegengewirkt werden können?
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#3
Hast Du den Beschluss gelesen?

Noch ein Zitat daraus:
Hier hat der Senat berücksichtigt, dass mit der Auswanderung nach Kanada jedenfalls das sowohl im Interesse des Kindes als auch des Vaters bestehende Umgangsrecht, das Gegenstand des durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Elternrechtes ist, in erheblichen Maße beeinträchtigt zu werden droht...

So deutlich hatte ich es in der Vergangenheit selten oder fast nie lesen dürfen.

Ich selbst würde sofort meinen Job zurückschrauben, mich um eine Betreuung des Kindes während meiner Arbeitszeit kümmern, etc...
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#4
@blue...

Klar habe ich den Beschluss gelesen und sogar mehrfach. Mir erschloss sich lediglich die leichtfetige Verspielung des Sorgerechts vom Kindsvater nicht so recht. Ansonsten kann ich den Beschluss nachvollziehen.
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