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Unterhaltsmediation Sachebene
#1
So, übermorgen ist Mediationstermin bei der zweiten Einrichtung / Rechtsanwältin.

Unten die Stichpunkte über die ich sprechen, verhandeln möchte.

Ich bedanke mich für sachdienliche Hinweise und konstruktive Kritik

Verhandlungspunkte

Zuerst KU, da am wenigstens strittig:

- Interpolieren zwischen zwei Tabellenzeilen, da ich nur knapp in der
nächsthöheren lande
- Düsseldorfer Tabelle vs. BGB § 1610 
(1) Das Mass des zu gewährenden
Unterhalts bestimmt sich nach der
Lebensstellung des Bedürftigen
(angemessener Unterhalt).
- unwirksamer Verzicht auf KU erst bei mehr als 20%
(§ 1614 und § 1361 BGH FamRZ 1984, 997: )


BU

- Welche Lösung, dass kein Zusammenhang zwischen meinem Gehalt
und BU?
- Hälftigkeitsgrundsatz
- Zusammenhang zw. BU und Umgangsvereinbarung (100% Wertung von
Gehalt des BU-Empfängers)
- Aufschub gewisser (Nach-)zahlungen, bis meine EkST-Rückzahlung da
ist
- Nachweis der Bedürftigkeit des BU-Empfängers
- Zwei Stunden mehr Arbeit durch BU-Empfänger ab 2. Geburtstag?
- Lagerungskosten und Umzugskosten
- „Elternzeit“:Ich stelle mir vor, für zwei Monate, nicht Vollzeit unseren
Sohn zu betreuen, sondern im Rahmen einer geschützten Elternzeit,
meine Arbeitszeit in diesen zwei Monaten auf irgendetwas zwischen 20
und 30 Stunden zu reduzieren, um in der zusätzlich gewonnen freien
Zeit für Sohnemann da sein zu können. Das fände er bestimmt super.
- Besprechung wie es ab 3. Geburtstag (09/12) weitergeht im Mai/Juni
2012
- Notarielle / gerichtliche Elternvereinbarung?

Mein Vorschlag:

a) Ich zahle weiterhin den KU-Tabellenbetrag ohne Interpolation.
b) Ich zahle 50% von der Differenz zwischen dem was Du jetzt verdienst
und was Du bei Vollzeit verdienen würdest. Ggf. auch mehr bzw.
zusätzlich einen Ausgleich wegen Altersvorsorge oder so.

c) Ich zahle Tagesbetreuung voll, genieße dafür aber auch den hiermit
verbundenen, geringen Steuervorteil.

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#2
Da kann man als Außenstehender nicht viel kommentieren.

Ein Versuch zu Ködern kann helfen, seltener wohl enge Manschetten.
Wie wäre es mit einem festen Betrag, egal wie viel sie selbst erwirtschaftet, über einen Zeitraum, der sie dazu motiviert eher selbst mehr zu erwirtschaften?

16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
Hallo,

zwei Fragen:

1.
ich habe im Buch: Hoppenz "Familiensachen" C.F.Müller Verlag
gelesen, dass ein völliger Verzicht auf KU natürlich nicht möglich ist,
aber immerhin ein Verzicht auf bis zu 20%

Jetzt würde ich gerne versuchen, die KM dazu zu kriegen auf einen Teil
zu verzichten, da ich mich ja meiner Umgangspflicht weit überdurchschnittlich nachkomme.

Mein Lockangebot wäre der Abschluß einer privaten Unfallversicherung für unseren Sohn. O.k., dass läuft dann auf wenige Euro im Monat hinaus, aber wer den Pfennig nicht ehrt...

2.
Wenn es zu einer schriftlichen Vereinbarung zum Thema Unterhalt kommt, beweist dass doch, dass bis zu diesem Tag eine gemeinsame Elternkommunikation statt gefunden hat.
Kann man darauf hoffen, dass es dann so ist, wie ich Mal gehört habe,
dass alle "Ungereimtheiten" in anderen Bereichen der gemeinsamen Sorge, insbesondere Umgang, aus dem Zeitraum vor der schriftlichen Unterhaltsvereinbarung, quasi nicht mehr gewertet werden?
Das Spiel also neu beginnt?

Danke und Gruß,

c
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#4
(16-07-2011, 10:53)c schrieb: ich habe im Buch: Hoppenz "Familiensachen" C.F.Müller Verlag
gelesen, dass ein völliger Verzicht auf KU natürlich nicht möglich ist,
aber immerhin ein Verzicht auf bis zu 20%

Falscher Ansatz.
Richtiger Ansatz: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=441

Ich denke nach wie vor, dass du da aber wenig Chancen hast.
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