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Unterhalt und Hauskauf
#1
Hallo,

mein Mann hat aus einer früheren Beziehung ein uneheliches Kind (wird 14). Es besteht weder zur Ex noch zum Kind Kontakt und das schon seit der Geburt. Wir haben nun seit Januar ein gemeinsames Kind zusammen und ich bin jetzt ein Jahr in Elternzeit.

Vor der Geburt waren wir beim RA gewesen und der hat mit dem JA eine Einigung erreicht, dass mein Mann für 1 Jahr 0 Cent Unterhalt zahlen muss, weil er zu wenig verdient und auch wegen chron. Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Unterhalt hat er aber seit 2006 nicht mehr bezahlt. Immer wieder arbeitslos, krank oder zu wenig verdient.

Jetzt haben wir vom Vermieter das Haus in dem wir wohnen zum Kauf angeboten bekommen. Wenn ich nächstes Jahr wieder arbeite wäre es durchaus möglich. Jetzt habe ich aber Bedenken bzgl. des Unterhaltes für Kind 1, weil Exe ziemlich rachgierig ist.

Wäre es evtl. eine Option nachträglich beim Notar Gütertrennung zu vereinbaren und das Haus auf mich laufen zu lassen? Natürlich mit einem Vertrag, dass ihm im Falle einer Trennung die Hälfte des Hauses zusteht.

Eine andere Alternative wäre, dass mein Vater das Haus kauft und wir ihm Miete in Höhe der Kreditrate zahlen. Allerdings wäre dann die Erbschaftssteuer im Falle des Todes zu berücksichtigen oder auch der Hausverkauf, wenn der Pflegefall eintritt und die Rente nicht ausreicht.

Oder interessiert es das JA gar nicht, wenn wir ein Haus kaufen (was ich nicht glaube).

Danke schon mal für die Antworten

LG
Angel

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#2
Gütertrennung ist nicht nötig. Wenn du das Haus von deinem Geld kaufst und du im Grundbuch stehst, gehört das Haus dir, da kommt niemand sonst ran. Mach ein Testament, dass dein Mann nichts erbt, sondern euer gemeinsames Kind für den Fall, dass du unerwartet stirbst.

Da er aber vermutlich mietfrei im Haus wohnt, wird ihm die Gegenseite den Selbstbehalt runterstreichen. Das müsst ihr einkalkulieren. Ist wahrscheinlich eh schon passiert wegen seiner neuen Ehe. Sollte er gar kein Einkommen haben, spielt das keine grosse Rolle.
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#3
Also im Klartext, dass der Kredit dann auf meinen Namen läuft und nur ich im Grundbuch stehe? Gilt da nicht auch die Zugewinngemeinschaft?

Den Selbstbehalt haben die komischerweise nicht runtergesetzt. Er hat ja all die Jahre immer brav Auskunft geleistet und nie kam eine Unterhaltsforderung vom JA trotz Ehe, weil immer zu wenig verdient

Er hat dieses Jahr erst wieder Auskunft erteilt, daraufhin kam ja die Zurückstufung auf 0 Cent. Es ist doch richtig, dass das JA erst wieder 2013 nachfragen darf, oder?

Wie ist das eigentlich, wenn sein erstes Kind eine Lehre anfängt, kann dann der Unterhalt wegfallen?

LG
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#4
Du verwechselt eine Zugewinngemeinschaft mit einer Errungenschaftsgemeinschaft, die es in anderen Ländern gibt. Durch den Hauskauf von dir entsteht kein Gemeinschaftsgut, auch nicht durch eine nachfolgende Wertsteigerung, also kann dort auch keiner was wegpfänden. Das ist ein uralter Irrtum.
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#5
Danke p, jetzt habe ich wieder was gelerntWink
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#6
Es ist allerdings davon aus zu gehen, dass die finanzierende Bank Euch Beide im Vertrag sehen will. Das kann ich nicht abschließend beurteilen, je nachdem wie Deine eigenen Einkünfte sind und ob das der Bank ausreicht.
Auch wenn Dein Mann nicht allzu viel verdient, wird Er gerne als 2. Darlehensnehmer genommen und ist demnach erst einmal auch mit in der Schuldhaftung.
Sollte dieser Fall eintreten, hat Er ja auch, zumindest theoretisch, den Abtrag mit zu zahlen. Dann kann man durchaus im Notarvertrag festhalten lassen - so wie Du sagtest - dass bei einer Trennung Deine Haushälfte ihm zufällt. (So sah mein Vertrag auch aus - sehr zur Freude der Ex ;-), mit den aber oben genannten evtl. auftauchenden Problemen in Bezug auf Unterhaltsforderungen.
Sollte Dein Vater kaufen und Ihr bei ihm mieten, wärd Ihr natürlich auf der sicheren Seite. Die eventuellen Pflegekosten könnten einmal ein Problem werden, wenn Er dann bezahlten Besitz hätte.
Mit einer relativ günstigen Pflegetagegeldversicherung kann man Abhilfe schaffen und das Thema ist erledigt. Im Übrigen kann man auch günstig Risiko-Lebensversicherungen abschließen, die Jemanden absichern können und deren Summe NICHT in die Erbmasse fällt !
Und das muß man ja keinem erzählen, dass man von einem Versicherer Geld bekommen hat.....
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#7
@Nappo
Du könntest Recht haben. Bei unserem ersten Kredit für einen Gebrauchtwagen (den Kredit wollte ich auch nur auf mich laufen lassen und es waren "nur" 5.000 €) bestand die Bank darauf, dass wir beide im Kredit stehen.

Zwei Jahre später, als der tolle Gebrauchtwagen schrottreif war (man hat uns besch...) und wir im Zuge der Abwrackprämie einen Neuwagen finanzierten, ging es aber plötzlich, dass ich der alleinige Kreditnehmer und Käufer war und das obwohl gleiche Ausgangssituation wie oben, aber andere Bank.

Vielleicht kommt es auch auf die Bank drauf an.

Naja, noch ist nichts spruchreif was das Haus angeht. Wir warten nämlich immer noch auf das Angebot des VM, er hat es erst vor 2 Wochen durch einen Gutachter begutachten lassen, was es Wert ist. Ist nämlich schon ein etwas älteres Modell (200 Jahre). Wenn der Preis passt, können wir immer noch konkreter werden.

Aber Danke schon mal vorab für die Infos.

Gruß
Angel
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