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Hauskauf geplant, wie am schlauesten anstellen als UH-Pflichtiger?
#1
Moin,

da das Ende der Unterhaltszahlungen an Exe langsam absehbar sind, beginne ich mir Gedanken zu machen, mal den Traum vom Haus zu probieren, zusammen mit meiner jetzigen Lebensgefährtin.

Nun stellt sich die Frage, wie man das am schlauesten macht und absichert.

Situation:
- ein Kind, 4 Jahre, zahle UH nach DDT, gemeinsames SR
- geschieden, TU&EU enden Mitte nächsten Jahres, Auschluss von weiterem EU per gerichtlichem Vergleich
- ich neue Partnerin, (noch) keine Kinder

Die Frage ist, wie wir uns, also ich mich und meine Partnerin, vor großen Eventualitäten auch gegeneinander absichern.


1. Problem: Wenn ich mit im Grundbuch stehe und sterbe, erbt mein Kind mein Teil des Hauses, wenn noch nicht volljährig, die Exe - meine Partnerin müsste sich dann mit denen rumschlagen.

2. Problem: Wie erstes, aber Kind ist volljährig, erbt direkt. Da aber noch 14 Jahre vor uns liegen und ich nicht weiß, wie die Beziehungen zwischen Kind & Mir & meiner Partnerin sich bis dahin entwickeln, will ich verhindern, dass meine Partnerin sich dann mit meinem, vll. bis dahin undankbaren und Vaterschaft ablehnenden Kind, rumärgern muss.

3. Problem: Mein Recht am Haus, wenn ich nicht im Grundbuch stehe und wir uns trennen. Aus dem Bauch heraus würde ich dafür, dass nur meine Partnerin im Grundbuch steht, mir ein lebenslanges Wohnrecht zustehen.

4. Problem, was sich mit dem 3. verbindet: Stehe ich im Grundbuch, wäre das Haus ja Kapital. Da ich noch 3 Jahre VKH-Überprüfungen vor mir habe, wäre es nicht vorteilhaft, wenn die Wohnkosten wegfallen - weiß nicht, wie sich da ein Haus als Kapital äußert.

Das sind die groben Probleme.

Meine Lösungen bzw. Konstellationen wären die Lösung wie im 3.Problem beschrieben. Ich stehe nicht im Grundbuch, habe aber ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus.
Während der Zeit der VKH-Überprüfungen würde ich mit meiner Partnerin einen Mietvertrag machen, damit ich aufm Papier Wohnkosten habe, die ich bei der VKH angeben kann. Klar, müssten die dann versteuert werden. Andersrum hat es den Vorteil, das wir alle Sanierungskosten am Haus über meine Partnerin steuerlich absetzen können.


Wer hat da in Sachen Unterhaltsrecht, Erbrecht etc. mal Plan und kann uns vllt. Tipps geben, wie man es noch oder klüger machen kann - ob meine groben Ideen überhaupt wasserdicht sind.

Ich habe jetzt erstmal einen Termin mit einem Vermögensberater zwecks Kredit/Bonität, der auch noch ein paar Tipps hat (z.B. sich Mieter reinholen um alles steuerlich abzusetzen). Da wäre auch die Frage dann ob der Kredit über uns beide laufen KANN, wenn ich gleichzeitig mich einmiete oder ob ich, da meine Partnerin vermutlich aufgrund Gehalt etc. keine hohe Bonität hat, diese als Bürgen erhöhen kann.

Mir geht es primär darum, die bewilligte VKH für die alten Verfahren über die nächsten 3 Jahre noch abzusichern und insgesamt das Haus gegen ein Erbrecht meiner Tochter und damit meiner Exe abzusichern.

Vielen Dank schonmal.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#2
(26-12-2015, 14:57)Antragsgegner schrieb: Situation:
- ein Kind, 4 Jahre, zahle UH nach DDT, gemeinsames SR
- geschieden, TU&EU enden Mitte nächsten Jahres, Auschluss von weiterem EU per gerichtlichem Vergleich
- ich neue Partnerin, (noch) keine Kinder
Hab ehrlich gesagt deine im Text dargestellte sonstige Konstellation nicht ganz verstanden. Denke jedoch das bei der Sicherung des Erbes für das Kind vor der Ex, folgendes sinnvoll ist:
- Das das Erbe, im Fall deines Ablebens vor dem 18. Lebensjahr deines Kindes durch die Ex verwaltet und eventuell vernichtet wird kannst du verhindern in dem du einen (Nachlassverwalter ?) per Testament einsetzt. Der Nachlassverwalter verwaltet dann das Erbe bis das Kind 18 Jahre alt ist und die Ex hat (trotz Vormundschaft für das Kind) keinen Zugriff auf das Erbe und kann es somit auch nicht absichtlich oder unabsichtlich schädigen, verjubeln oder vernichten.
- Wenn du dein Testament bei einem Nachlassgericht (für ca. 50 € Einmalgebühr) hinterlegst, vermeidest du die Möglichkeit, dass es unabsichtlich oder absichtlich nach deinem Ableben abtaucht oder manipuliert wird. Auch dieser Schritt dient dem Erhalt deines Erbes für dein Kind.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#3
Ich kann Dir nur sagen, wie ich es gemacht habe.

Zu 1.

Erbansprüche der Kinder würde ich grundsätzlich ausschliessen - aus folgendem Grund: ich sterbe, und meine erbberechtigten Kinder bestehen auf Auszahlung ihres Erbanteils. Notfalls per Zwangsversteigerung des Hauses. Ich will niemandem eine Handhabe geben, meine Lebensgefährtin aus dem Haus zu klagen, das sie zur Hälfte mit bezahlt hat.

Zu 2.

Eigentlich mit Nr. 1 beantwortet. Berate dich mit einem Anwalt/Notar, wie das rechtssicher zu bewerkstelligen ist.

Zu 3.

Wir haben das so geregelt: sie hat die Hypotheken aufgenommen, ich die Bürgschaften. Ich zahle zwei Drittel, sie ein Drittel. Ihre beiden Kinder (aus ihrer Ehe) sind erbberechtigt. Im Falle einer Trennung müsste sie mich auszahlen - andernfalls stelle ich die Zahlungen ein, und sie bekommt ein mächtiges Problem.
Für mich habe ich eine lebenslanges Wohn- und Nießbrauchsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Mitsamt dem Betrag, für den ich mir dieses Recht abkaufen lasse, falls meine Lebensgefährtin vor mir sterben sollte und ihre Kinder nicht mehr wollen, dass ich in dem Haus lebe.

Zu 4.

Wohneigentum gehört zum Schonvermögen. Meine Exe bekam VKH, obwohl sie mit einem Kind auf 220 qm wohnte. Nur bei der Berechnung des Unterhalts wurde ihr ein entsprechender Wohnvorteil zugerechnet.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Wie willst du erabansprüche bitte komplett ausschließen?
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#5
(26-12-2015, 17:15)McHammer schrieb: Wie willst du erabansprüche bitte komplett ausschließen?

Es gibt Wege hierzu. Da ich aber kein Rechtsanwalt bin, maße ich mir keine Rechtsberatung an.

In meinem Fall wird nichts bleiben, was sich vererben liesse.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Oh weia, heiraten, Haus kaufen, sicherlich noch mehr Kinder dazu weil man in so einem Kasten ja nicht nur zu zweit wohnen will, aber bitte alles ohne Risiko... viel Glück, du wirst es dringend brauchen.

Das Erbe ist da noch das kleinste Problem. Kann man mit mehreren Methoden, z.B. dem sogenannten Berliner Testament in geeignete Verläufe zwingen. Und wenn sich die Zeitläufte nicht nach deinen Wünschen entwickeln, ändert man es halt wieder (das war dein Punkt 2).

Irgendwie Mitbesitzer sein wollen, aber für die Verfahrenkostenhilfe wieder nicht, das geht nicht. Klar kann man mit Wohnrechten jonglieren, aber vergiss nicht: Jedes Wohnrecht hat einen genau bezifferten Kapitalwert. Du wirst also auch durch ein Wohnrecht reich gerechnet. Steuerlich wirst du behandelt wie ein Beschenkter, also erst heiraten müssen, dann Wohnrecht herumschieben.
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#7
Vielen Dank für die Tipps.

@p Es geht primär darum die Vergangenheit abzusichern. Das ich die Zukunft nicht absichern kann, ist mir klar. Heirat steht da noch gar nicht zur Debatte.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#8
Die Vergangenheit ist aber doch fast abgewickelt. Unterhalt an die Ex ist bald weg, in wenigen Monaten bleibt "nur" 1x Kindesunterhalt, wenn du das bisher gut zahlen konntest, dann wird es erst zum Problem, wenn die üblichen Unglücksfälle auftreten: Jobverlust, Krankheit, Belastung durch neue Trennung. Die Verfahrenskostenhilfe lässt sich aussitzen (oder eben zurückzahlen, wenn es finanziell bei dir wirklich aufwärts geht), Erbschaften lassen sich gut gestalten.

Mein Rat für die Zukunft besteht weniger in genauen Handlungstips, sondern in einer generellen Haltung.

Bleibe bescheiden. Nirgends werden so instabile Kartenhäuser aufgebaut wie bei der selbstbewohnten Immobilie. Zinsen niedrig? Herrlich, dann muss es schon ein Neubau sein, lieber grösser wie kleiner denn man weiss ja nie wie gross die Familie wird, den Kachelofen den man immer schon wollte, ein Garten muss dazu obwohl man nicht viel mehr wie rasenmähen zustandebringt, die Doppelgarage ist sooo wichtig....

Bleibt unter euren Möglichkeiten, reizt nichts aus, setzt euch keine steinernen Immobiliendenkmäler sondern plant lieber kleiner wie grösser, lieber gebraucht wie neu, lieber mit mehr Luft. Heirat ebenso: Lieber später wie früher, es gibt keinen Grund es damit eilig zu haben. Eure Beziehung ist der Kern, nicht der Trauschein. Sollte das deine Partnerin anders sehen, sei bloss vorsichtig.
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#9
Was hat das Kind dir in der Vergangenheit getan das du es vom Erbe ausschließen willst? Um den Pflichtteil wirst du aber nicht herum kommen. Und ich denke das es nicht funktioniert dem einen Erbe, deinem Kind, weiß zu machen da ist nicht zu holen, und dem anderen Erbe,  deiner jetzigen PArtnerin, ein Schloss zu hinterlassen.

Davon ab, finde ich alleine das gesamte ansinnen zum ko..... Angry Angry In Saus und braus leben wollen und mal wieder den Staat für das eigene Unvermögen bezahlen lassen.
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#10
Ach @Micha!

Dieses bescheuerte Familienrecht kostet uns so viel Energie und Münzen.

Warum sollen wir nicht einen Teil dieser "Kosten" weiterreichen?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#11
Ein haus für hunderttausende kaufen, aber die 2000 euro für die VKH nicht aufbringen wollen? Ach ja ich vergaß, die Ex und das Kind sind an allem Schuld. Dann ist es ja klar das man nicht auf den Kosten sitzen bleiben will. @ Antragsgegener, nicht vergessen der neuen PArtnerin mitzuteilen da du dein jetziges Kind nicht an deinem erbe teilhaben willst und das Gleiche mit dem Kind vorhast was da noch kommen soll.
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#12
Das in Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht der Testierfreiheit sollten wir respektieren, schliesslich ist es mit Schranken versehen.
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#13
@micha

Keine Ahnung, welche Erfahrung Du mit Trennung und Scheidung Du gemacht hast!?!

Jedenfalls hast Du wohl nicht die schicksalhafte Abhängigkeit und die Existenzängste erlebt.

Wie dem auch sei, als Christlich Sozialer Untertan (CSU) oder als Frau steht es dir natürlich zu, dem Unterhaltsmaximierungs- und Auspressungsregime die Stange zu halten!
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(Donovan)
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#14
Auch ich habe in der Vergangenheit, und auch jetzt noch, soviel Unterhalt gezahlt das es jeden Monat nicht einfach war. Auch ich habe einige Kniffe angewendet um nicht alles zahlen zu müssen. Aber das habe ich auch nur gemacht weil ich sonst nicht über die Runden gekommen wäre. Aber ich würde niemals meinen Kindern die Schudl dafür geben und die am liebsten aus meinem Leben streichen. Die können für das was gewesen ist am wenigsten.
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#15
Da du dich hier der Schwarzarbeit und des Betruges rühmst: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid165338

...weiß ich ehrlich gesagt nicht, woher du @Micha das Recht nimmst, dich anderen ggü. als Moralapostel aufführen zu wöllen, wenn es um Unterhaltszahlungen oder dergleichen geht. Du hast den Staat aus der rechten Tasche bestohlen und regst dich hier ein ums andere Mal auf, wenn andere dem Staat in die linke Tasche greifen wollen. Wobei sie meistens auch nicht hineingreifen wollen sondern einfach nichts reinstecken wollen. Vielleicht einfach mal die Backen halten oder selbst buchstabengetreu nach den Regeln spielen, dann darfst du dich hier vielleicht mal echauffieren.

Zum Thread: Man kann Häuser auch mieten.
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#16
(27-12-2015, 13:19)Micha aus Bayern schrieb: Was hat das Kind dir in der Vergangenheit getan das du es vom Erbe ausschließen willst? Um den Pflichtteil wirst du aber nicht herum kommen. Und ich denke das es nicht funktioniert dem einen Erbe, deinem Kind, weiß zu machen da ist nicht zu holen, und dem anderen Erbe,  deiner jetzigen PArtnerin, ein Schloss zu hinterlassen.

Davon ab, finde ich alleine das gesamte ansinnen zum ko..... Angry Angry In Saus und braus leben wollen und mal wieder den Staat für das eigene Unvermögen bezahlen lassen.

Du bist eindeutig im falschen Forum.
Ich habe nicht die Gesetze gemacht, schon gar nicht das zur Anwaltspflicht.
Der Staat hat mit der Festlegung von Prozesskosten die Rechnung gemacht für etwas, was ich nicht bestellt habe. Dann soll er auch zahlen.
Ich habe schon immer überdurchschnittlich verdient, also dem Staat mehr Vermögen abgegeben, als der Durchschnitt. Soviel Unvermögen kann also nicht da sein.

Ansonsten hast Du die Erbsache null verstanden.
Erstmal geht es, bis das Kind 18 ist, darum mein Erbe vor Zugriff auf die Ex zu schützen.

Da dies aber noch 14 Jahre voller von mir nicht beeinflussbarer charakterlicher Entwicklung meines Kindes sind, habe ich keine Lust meinem Kind ein Erbe zu überlassen, wenn es meint mir mal undankbar den Stinkefinger zu zeigen etc.
Kinder können auch sehr krass sein, Storys gibt's genug im Forum.

Außerdem hinterlasse ich meiner Partnerin nicht das Schloss allein, da sie genau so dafür zahlt und außerdem sich mich von Anfang an äußerst großzügig finanziell unterstützt hat. Ohne Sie hätte ich längst nen Hartz4-Leben gehabt!

PS.: VKH 2000€? Du scheidest dich ja günstig. Kannst mal locker ne 0 dran hängen für alle Prozesse.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#17
Hallo! Ehrich gesagt halte ich es für das Beste, wenn Du schlicht einen Termin bei einem guten Notar machst und Dich mal beraten lässt. Diese Leute haben täglich mit Grundbuchsachen zu tun und kennen sich auch am Besten damit aus. Grundbuchsachen können sehr kompliziert sein. Aber man kann auch sehr viel damit regeln. Anteile, die bei Trennungen wieder zurück fallen, Nießbrauch, Wohnrechte. Das ist ein weites Feld.

Ein Testament solltest Du aufsetzen. Das ist immer gut. Vielleicht im gleichen Zuge beim Notar. Den Pflichtteilsanspruch der Sprößlinge wirst Du aber nicht los. Das wäre dann die Hälfte desjenigen, was er/sie normal geerbt hätte. Geht aber auch so, das das Vermögen zusammen addiert wird, das Haus begutachtet und hinzu gerechnet und dann der Erbteil des Kindes ausgerechnet und in bar bezahlt wird. Dann kann im Haus natürlich der Erbe nicht mehr mit reden. Aber auch das erklärt der Notar bestimmt besser.

Bezüglich der VKH Geschichte fällt mir da ad hoc nichts ein. Das würde wohl auf Dich zukommen.
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#18
Guten morgen,

ich glaube schon noch das es Unterschied macht ob ich meine Einkommen "optimiere" damit ich trotz Unterhaltszahlungen noch "normal" leben kann, mit den Kindern auch mal etwas unternehmen kann oder ob ich alles dran setzte den Kindern keinen Unterhalt zahlen zu müssen.

@Antragsgegener, ja meine Scheidung war nicht so extrem teuer wie bei dir. Wenn du allerdings tatsächlich 20 tausend Euro für deine Scheidung ausgegeben hast ist da doch wohl einiges schief gelaufen.

Ich denke du verdienst überdurchschnittlich, wieso hast du dann VKh bekommen? Im Eingangsthread schreibst du das deine PArtnerin aufgrund ihres geringen Gehalts kaum eine hoh Bonität haben wird und du als Bürge einspringen wolltest, was ich persönlich nie machen würde, weiter unten schreibst du das sie dich bisher großzügig finanziell unterstütz hat da du sonst schon längst ein hartzie wärst. Was denn nun?
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#19
(28-12-2015, 08:41)Micha aus Bayern schrieb: @Antragsgegener, ja meine Scheidung war nicht so extrem teuer wie bei dir. Wenn du allerdings tatsächlich 20 tausend Euro für deine Scheidung ausgegeben hast ist da doch wohl einiges schief gelaufen.

Das ist doch Dummquatsch im Quadrat.

Wenn es zur Scheidung kommt, dann ist es schiefgelaufen. Wäre es nicht schiefgegangen, dann gäbe es auch keine Scheidung.

Verstanden so weit?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#20
Es gibt auch Scheidungen, da ist mit einer einzigen Verfahrensnummer das ganze Gedöns erledigt. Das wäre dann der Fall, wenn die Ex-Partner noch in der Lage wären, autonom entsprechende Vereinbarungen herbeizuführen. In den Fällen hier im Forum ist das eher die Ausnahme.

Vermute mal, in 60 Prozent der Fälle läuft es relativ geräuschlos. Und vom Rest sind 15 Prozent Scheidungskatastrophen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#21
@Che, das glaube ich wohl. Nur wie kann man bei einer Scheidung soviel verbrennen? Da muß doch entweder die Verteilmasse so hoch gewesen sein, oder aber einer der beiden wollte mit dem Kopf durch die Wand.

Aber trotzdem kann man doch für eine Scheidung keine 20000 Euro an VKH anhäufen?
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#22
(28-12-2015, 17:55)Micha aus Bayern schrieb: Aber trotzdem kann man doch für eine Scheidung keine 20000 Euro an VKH anhäufen?

Anwaltshonorare für zwei Anwälte plus Verfahrenskosten für fünf Jahre Scheidungskrieg incl. zweier OLG-Entscheidungen - da kamen bei mir an die 50.000.- € zusammen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
@Micha ich werde mit dir nicht meine Scheidung diskutieren und bleibe bei meiner Meinung, dass Du im völlig falschen Forum bist und eher zu gofeminin.de gehörst.

@raid Ich weiß genau, was Du mir sagen willst und Du hast auch völlig recht.
Ich habe keine Hoffnung das es klappt.
Ich habe an meiner Situation schon deutlich was geändert in dem ich mir eine Partnerin gesucht habe, die nicht auf mein Geld achtet, sonst wäre sie schon längst weg.
Ja, ich bin zum Teil noch in der klassischen Rolle, habe dies aber für die Zukunft mit einem flexiblen Job angepasst um mich auch um eventuelle Kinder zu kümmern.
Kinder gibt es frühestens wenn eben die Partnerin eine höhere Position hat, daran arbeiten wir gerade.

Wie gesagt will ich meine jetzige Partnerin primär vor meiner Vergangenheit absichern. Das ich meine jetzige Partnerschaft nicht absichern kann ist mir klar.

Ich will jetzt schauen das ich meinen Lebensplan weiter verfolge, der durch die 1. Beziehung etwas verzögert wurde.

Geht es nach 5 Jahren krachen, ist es halt so. Da ich jetzt weiß, wie es abläuft, bin ich da sehr gelassen und hab allgemein keine Existenzpanik mehr wie damals.

Andersrum, was wäre die Alternative? Weiter in einer Mietwohnung, 100km von der Arbeit weg und bloß nichts riskieren. Macht mich auch nicht glücklich.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#24
Ein Haus macht auch nicht glücklich, sondern abhängiger.
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#25
(28-12-2015, 18:34)Austriake schrieb: Anwaltshonorare für zwei Anwälte plus Verfahrenskosten für fünf Jahre Scheidungskrieg incl. zweier OLG-Entscheidungen - da kamen bei mir an die 50.000.- € zusammen.

Hängt zwar nicht mit dem Thema des Threads zusammen, würde mich aber trotzdem interessieren:

Waren es diese 50000,- wert?

Oder sagst Du heute: Es wäre besser gewesen, an einer frühen Stelle die Prozesse abzubrechen?

Simon II
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